kann ein einwohnermeldeamt eine zwangsabmeldung vornehmenund wenn ja der grund
zwangsabmeldung vom einwohnermeldeamt,welcher grund muß vorliegen
3 Antworten
Ja können sie wenn Du Deiner meldepficht nicht nachgekommen bist.
Das kann passieren wenn Du "wichtige Briefe" nicht zustellbar sind. darauf hin wird die Polizei oder das Ordnungsamt zur besagten Adresse geschickt. Diese erfragen dann im Hause Deinen Wohnstatus bei Nachbar ab. Wird hier gesagt der Wohnt nicht mehr hier. wirst Du dann Zwangsabgemeldet. Die ganze Prozedur geht aber über Monate. Da kommemn einige Briefe an die unbeantwortet blieben.
Es gibt auch Ämter die anfallende Kosten der betroffenen Person in Rechnung stellen.
Doch ein Einwohnermeldeamt kann dich eigenhändig abmelden. Wenn beispielsweise bekannt wird, dass du in's Ausland verzogen bist oder "unbekannt verzogen" und du an der gemeldeten Adresse langfristig und ohne Kenntnis der Behörde nicht mehr anzutreffen bist.
Hab ich so noch nie gehört. Könnten die glaube ich auch nur machen,
wenn irgendwie nachgewiesen wird, dass einer da jetzt wirklich nicht
mehr wohnt, weil vielleicht das Haus abgerissen wurde und es vorher
auch schon "leer" war. Oder wenn einer gestorben ist...oder wenn irgendwie
ein Dokument vorliegt, dass derjenige wo anders wohnt.