Käufer meldet Auto nicht ab, wie verläuft sich eine Zwangsabmeldung?
Will am Montag das verkaufte Auto, Zwangsabmelden, da der Käufer es nicht tut. WAURM AUCH IMMER !!!! (Naja gut er versucht das Auto gerade weiter zu verkaufen)
Kommen kosten auf mich zu wenn ich es zwangsabmelde? Wenn ja wie viel ? :-(
(Falls jemand fagt, ja das Auto wurde schriftlich Verkauft und da steht ja drin das es bis zum 3. Werktag abgemeldet werden soll)
Aber bevor er das Auto weiter verkauft und da was passiert (unfall) muss ich darauf aufkommen... :-(
Wer kennt sich mit Zwangsabmeldungen aus?
5 Antworten
Mein früheres Auto wurde vom Käufer damals nicht umgemeldet.
Als ich mich erkundigte, sagte man mir, ich müsse gar nichts tun, denn ich hätte ja bei der Versicherung das neue Auto angemeldet, bei der Stadtverwaltung ebenso.
Den Namen und die Adresse des Käufers hatte ich damals angegeben. Ich hörte auch wirklich nie mehr etwas darüber.
Im Zweifel rufe mal beim der Versicherung und/oder der Zulassungsstelle an.
Ich drück Dir die Daumen, dass es noch so ist wie es bei mir damals war! Dann hast Du nichts zu befürchten!
Das Problem stellt sich sehr häufig. Eine Zwangsabmeldung durch den Halter ist gar nicht möglich. Das Fahrzeug bleibt zugelassen, die Steuerpflicht und die Haftung der Pflichtversicherung bleiben bestehen. Es gibt nur einen Trick: Kündige bitte wegen Wegfalls des versicherten Gegenstands die Kfz.-Haftpflichtversicherung. Diese meldet dann das Ende des Versicherungsvertrags der Zulassungsbehörde, die meldet das Fahrzeug ab und gibt es in die Fahndung. Wird das Fahrzeug aufgefunden, wird es durch Polizei oder Ordnungsbehörde sofort sichergestellt.
Hallo LudyNa,
wende dich an deine KFZ Versicherung !
Teile ihnen mit das das Versicherte Fahrzeug verkauft wurde .
Ort , Datum und Uhrzeit der Übergabe , Name und Anschrift des neuen Eigentümers .Kopie des Kaufvertrages .
Die kümmern sich dann darum , hab ich auch schon einmal gemacht .
Hallo,
als Privatmann kannst du kein Auto zwangsabmelden , das kann nur eine Behörde.
Da du ja einen schriftlichen Kaufvertrag hast, besteht aber kein grund zur Panik.
Ich hoffe nur, du hast Kopien davon sofort an deine Kfz.-Haftpflichtversicherung und deine Zulassungsstelle gesandt.
Denn mit diesem Kaufvertrag belegst du ja den Eigentumsübergang an den neuen Besitzer des Pkw.
Sollte er damit Schäden verursachen, so zahlt deine Versicherung diese zwar,holt sich das Geld aber vom neuen Eigentümer wieder.
Gleiches gilt auch für die Zulassungstelle,dort ist der neue Eigentümer jetzt Halter des PKW.
Es existieren Fälle, in denen beispielsweise ein Fahrzeug verkauft wird, obwohl esnoch nicht abgemeldet ist.
Meist wird dann imKaufvertrag festgehalten, dass der Käufer innerhalb einer gewissen Frist die Pflicht hat, dasAuto abzumeldenund auf seinen Namen wieder anzumelden.
Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eineZwangsstilllegung des KFZnach dem Verkauf zu beantragen.
Dazu sollte er die dafürzuständige Zulassungsstellekontaktieren.
Die normale Abmeldung eines Fahrzeuges ist mitsehr geringen Kostenverbunden.
In der Regel reichen hier bereitsfünf bis zehn Euroaus, um das KFZ abzumelden.
Bei einerZwangsstilllegung vom Autoverhält es sich jedoch etwas anders, denn Kraftfahrer müssen hieretwas tieferin die Tasche greifen.
Die Preise variieren je nachdem, in welcher Stadt dieZwangsabmeldung vom PKWvorgenommen werden soll.
Allgemein können bei einer KFZ-Zwangsstilllegung die Kosten beibis zu 300 Euroliegen.
https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/
Kfz-Zwangsabmeldung durch eine PrivatpersonWenn eine Privatperson ein Auto im angemeldeten Zustand verkauft wird dies im Kaufvertrag festhält.
In diesem Fall ist der Käufer des Wagens dazu verpflichtet, das Auto abzumelden und auf sich selber neu anzumelden. Sinnvollerweise wird im Kaufvertrag festgehalten, innerhalb welchen Zeitraums dies zu erfolgen hat.
Dabei ist es auch sehr wichtig, dass Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit des Verkaufs festhalten.
Erfolgt die Abmeldung durch den Käufer nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, kann der Verkäufer eine Zwangsabmeldung bei der Zulassungsstelle veranlassen.
ok hört sich soweit gut an....verstehe jetzt nur eins nicht....muss ich dann für die zwangsabmeldung aufkommen ? oder dann der käufer ?
Man ich hab so schiss
Danke ! Ja Montag rufe ich da an. Hab bis jetzt gewartet weil er meinte das er es heute Abmeldet. Das ist jetzt mein 3. Auto was ich verkauft habe (an Bastler) Und hatte nie probleme. Wurde immer abgemeldet aber bei ihm scheint irgendwas nicht in ordnung zu sein....er versucht es ja noch teurer zu verkaufen und gibt die mängel nicht an...sehe ich ja bei ebay kleinanzeigen.....