Wie kommt es zu einem Grundstücks-Betretungsverbot?
mich würde interessieren, was vorliegen muss, bzw ob nichts vorliegen muss, damit eine grundstückseigentümerfamilie der anderen nebendran ein betretungsverbot oder wie man das nennt, erwirkt?
es ist nämlich bei zwei familien in der nachbarschaft so und ich würde gerne wissen, ob sowas einen gravierenden grund hat bis sowas ausgesprochen wird?
7 Antworten
da muss nix besonderes vorliegen. es ist rechtlich ganz einfach so, das jemand, der ein grundstück besitzt oder gemietet hat, auch automatisch das hausrecht hat. und aus diesem recht heraus hat die familie das recht, ganz ohne grund fremden personen (mit bestimmten ausnahmen, z.b. polizei) den zutritt zu ihrem grundstück zu verbieten. da muss nix vorliegen, das geht einfach so, eben weil hausrecht besteht. und das hausrecht erstreckt sich nicht nur auf das haus, sondern auch auf das dazugehörige grundstück und andere dazugehörige bauten (z.b. garage, keller oder stellplatz fürs auto), egal, ob die familie eigentümer des grundstücks ist oder es nur gemietet hat.
Du kannst jederzeit ein Schild aufstellen "Grundstueck betreten verboten".Wenn Jemand etwas auf deinem Grundstueck passieren sollte, kannst du naemlich verantwortlich gemacht werden. LG gadus
Woran ein solches Schild aber auch gar nichts ändert.
Da ja nur eine gewisse Familie betroffen zu sein scheint, hat es wohl Zoff gegeben und man "unterhält" sich schriftlich, vielleicht sogar via Anwalt.
Ich kann jederzeit jedem X-beliebigen Menschen ein Hausverbot aussprechen, das Grundstück gehört dazu. Dazu bin ich als Eigentümer immer berechtigt.
nicht nur als eigentümer, auch als mieter. aber nur für die meitsache, bei mehrfamilienhäusern also nur die sachen, die der meiter gemietet hat,
das ist Hausrecht, da muss kein Grund vorliegen. Ist das Grundstück umzäunt ist es sogar Hausfriedensbruch wenn man das GS betritt und es kann zur Anzeige kommen.
Meist hat es einen Grund in der Richtung von Misstrauen nach Streit, Diebstahl o.ä. geben. Tatsächlich braucht es aber nciht viel Grund damit ein Grundstücksbesitzer jemanden ein Hausverbot erteilen darf.