Einwohnermeldeamt für Klassentreffen befragen?
Hallo,
Kann das Einwohnermeldeamt einfach so die Adresse von jemand raus geben, wenn jemand z. B. ehemalige Klassenkameraden sucht? Ich hoffe ja NICHT das es so einfach geht. Da wo Datenschutz sooooo groß geschrieben wird.
5 Antworten
Das ist so einfach eigentlich brauch man nur das geburtsdatum nachname und vorname und du bekosmt die adressen aber du zahlst dan jedesmal für die auskunft !
Was anderes ist wen derjenieg die Adresse gespert hat alos keine Auskunft erteilt werden darf!
Kann man die Person identifizieren (zum Beispiel durch Vor- und Nachname und das Geburtsdatum), dann kann man auch eine einfache Melderegisterauskunft bekommen, kostet 7€ im Bundesdurchschnitt.
Die Schutzwirkung des BDSG ist hier deswegen nicht verletzt, weil man schon identifizierende Merkmale kennen muss (Vor- und Nachname reichen nicht aus).
Ok, das entschärft das ganze schon mal. Danke
Weshalb fragt man nicht einfach mal bei der damaligen Schule nach, oder beim zuständigen Schulamt.
Wenn ein berechtigtes Interesse besteht und man nachweisen kann, dass man in dieser Klasse war, ist man meist auch behilflich.
Ja - eine solche Auskunft erhält man ohne besondere Hürden.
Wohingegen eine Auskunftssperre zu erlangen erhebliche Hürden hat:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Auskunftssperre-beim-Einwohnermeldeamt-bewirken--f144932.html
Die DSVGO hat genau aus den Gründen Ausnahmen für Behörden und staatliche Institutionen ;)
Es rteicht im meldeamt zu sage das man keine Auskunft erteilen darf das war schon vor des verschärftengesetzes so!Damit kann ein privatperson nicht merh an deine Adresse zb oder Eine werbe firma !Damit kann nur noch zb ein Anwalt oder die Polizei andeine Adresse zb!
Doch, gegen eine Bearbeitungsgebühr geht das.
Das ist ja bescheuert, kann man das sperren lassen? Man kann ja auch sagen das man nicht im Telefonbuch gelistet werden möchte.
Das geht in Einzelfällen, allerdings ist die Hürde dafür recht hoch und es erliegt im Ermessen des Einwohnermeldeamts ob die Sperre genehmigt wird. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, Gründe für eine Sperre wären wenn zum Beispiel Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder auch für andere, ähnliche schutzwürdige Belange drohen.
Also könnte theoretisch, der ehemalige Ehepartner so einfach die adresse der Exfrau und Kinder raus bekommen? Egal ob das was kriminelles vor fiel?
Wenn es da bereits zu erheblichen Straftaten seitens des ehemaligen Ehepartners gegeben hat ist das ja ein schutzwürdiger Grund...
Muss man dann trotzdem ein Antrag stellen, oder denkt das Amt da mit?
Das Einwohnermeldeamt hat ja gar keine Info darüber ob jemand straffällig geworden ist. Den Antrag musst Du also stellen.
Danke..
Und da werden Betriebe mit Abmahnungen wegen fehlenden Datenschutz belästigt...