Ist es möglich ein Hotel als festen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzugeben?
4 Antworten
Nein - weil Du die Unterschrift des Hotelbesitzers brauchst, daß Du dauerhaft dort wohnst. Die kann er Dir aber nicht geben, da ein Hotelzimmer nicht langfristig per Mietvertrag gebucht wird
"Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und nutzen wird." Nach §8 Abgabenordnung. "Es reicht aus, wenn die Räume überhaupt bewohnbar sind, der Nutzer die Schlüsselgewalt hat, Wasser- und Stromversorgung funktionieren und eine Schlafmöglichkeit vorhanden ist. Ein Hotelzimmer ist allerdings kein Wohnsitz."
Wenn ein Mietvertrag besteht und es absehbar ist, dass du über einen längeren Zeitraum dort ansässig bist, ist es jedoch glaube ich trotzdem möglich es sich als festen Wohnsitz eintragen zu lassen.
Die Definition des Wohnsitzes aus der Abgabenordnung hat im Melderecht kein bisschen Relevanz. Nach § 20 des Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird eine Wohnung
Klar kannst du das, jedoch muss der Hoteleigentümer zustimmen, denn dieser stellt dir Wohnraum zur verfügung, und muss dir eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, mit der du dich dann beim Meldeamt ummelden kannst.
Mit Mietvertrag kein Problem.
Seit dem 01.11.2015 mit Mietvertrag doch ein Problem. Seit dem 01.11.2015 kannst du dich nur noch mit Wohnungsgeberbescheinigungen anmelden/ummelden.