Muss ein durch Gerichtsprozess zur Zahlung einer hohen Geldstrafe Verurteilter sein Haus verkaufen, wenn er anders die Summe nicht aufbringen kann?
Der Verurteilte hat einen schweren Verkehrsunfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht und wird vom Gericht zur Zahlung von beispielsweise 100.000 € verurteilt. Er hat ein noch nicht abbezahltes Haus, das er selbst bewohnt. Muss er es verkaufen, um die Strafsumme aufzubringen?
7 Antworten
Zu solch einer hohen Geldstrafe werden nur sehr wohlhabende Straftäter verurteilt, da sich die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen richtet.
Du meinst vermutlich aber die Verurteilung zu Schadensersatz o.ä., also eine zivilrechtliche Forderung.
In diesem Fall kann er nicht dazu gezwungen werden, das Haus zu verkaufen, allerdings kann es vom Gläubiger zwangsversteigert werden. Dem wird meist durch freihändigen Verkauf zuvorgekommen.
Beantrage Ratenzahlungen. Meistens werden sie gewährt.
Nein muss er nicht.
Wenn er nicht liquide ist, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe, wobei 1 Tagessatz = 1 Hafttag entspricht.
Alternativ kann er einen Antrag auf freie Arbeit stellen, dann kann er pro geleisteter 6 Stunden unbezahlter Arbeit 1 Tagessatz streichen.
Geldstrafen bemessen sich immer nach dem Einkommen. 1 Tagessatz soll den Hartzer genau so treffen wie den Millionär.
Zivilrechtlich kann natürlich eine Zwangsversteigerung drohen, wenn er sich nicht mit seinen Gläubigern einigen kann.
Hat er keine Privathaftpflichtversicherung?
sorry, wußte ich nicht
Alternativ kann er sich auch in das Gefängnis begeben und die Strafe absitzen. Bei 100.00 € müsste es sich um eine sehr reiche Person und/oder extrem viele Tagessätze handeln. Man kann aber immer Ratenzahlungen vereinbaren.
Privathaftpflichtversicherungen bezahlen keine Geldstrafen!