Hallo, ich hoffe jemand kann mir vielleicht weiterhelfen.
Ich habe momentan leider einige Schulden weswegen ich auch bei einer Schuldenbelastung bin. Man versucht durch außergerichtliche Vergleiche eine Privatinsolvenz abzuwenden wo die Chance 50-50 steht.
Meine Frage ist folgende. Ich habe ein Fahrzeug bei der VW Bank finanziert, die auch immer Pünktlich Ihr Geld bekommen. Diese wurden nämlich nicht in die außergerichtliche Regulierung aufgenommen weil ich das Fahrzeug für meine Arbeit benötige.
Das Fahrzeug ist Finanziert und es stehen da momentan noch ca. 11000 Euro aus. Den Fahrzeugbrief hat natürlich die Bank als Sicherungsübereignung.
Meine Frage ist nur falls wegen anderen Schulden mal ein Gerichtsvollzieher rauskommt, ob das Fahrzeug von Ihm gepfändet werden kann wegen der anderen schulden von anderen Gläubigern.
Also falls ich die Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung abgeben muss) kann das Auto dann gepfändet werden ?
KFZ ist sicherungsübereignet an die Fahrzeugbank also die Bank hat den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung teil 2 ) .
Laut Schuldenberatung ist dies nicht möglich weil mir das Auto ja noch nicht gehört und die Bank den fahrzeugbrief hat.
Ich wollte mich hier nur nochmal vergewissern ob das wirklich so ist, das das Auto von Fremden Gläubigern nicht gepfändet werden kann solange ich nicht in eine Insolvenz gehe