Kunde nimmt bestellte Ware nicht ab, muss die Anzahlung erstattet werden?
Haben für einen Kunden Tisch und Stühle nach seinen Vorgaben fertigen lassen (Handelsware, aber handgefertigt), Stühle wurden mit Leder gepolstert. Der Tisch gefällt ihm jetzt nicht. Wir sollen die Gruppe komplett zurücknehmen und die Anzahlung erstatten. Es handelt sich nicht um Lagerware, sondern um eigens gefertigte Möbel nach Mass. Anzahlung betrug knapp 50% der Auftragssumme.
8 Antworten
Üblicherweise sind bei Anfertigungen nach Maß Rücktritte vom Kauf nur bei Nichterfüllung seitens des Auftragnehmers (zugesicherte Eigenschaft fehlt) möglich - was bedeuten würde, dass der Kunde seinen Teil des Vertrags (nämlich die Bezahlung) in voller Höhe erbringen muss, auch wenn er das Objekt letztlich nie nutzt oder abholt. Es handelt sich ja um einen Werkvertrag, und da gilt kein Rückgaberecht im Sinne des Fernabsatzes o.ä. - ihr solltet (je nach Umfang und Höhe des Auftrages) dem Kunden höflich aber bestimmt zur Abnahme auffordern, oder aber zumindest eine Rückerstattung der Anzahlung mit Verweis auf die Rechtslage ablehnen.
Da es eine Maßanfertigung ist hat der kunde kein recht darauf die anzahlung zurück erstattet zu bekommen.
ich habe in einer möbelbranche geabeitet und solche sachen bearbeitet, bei uns war es der regelfall wenn es gefertigte sachen waren und er diesen dann später storniert hat der er sogar eine entschädigungsgebühr zahlen musste...
wie hoch war denn die Anzahlung, und wie hoch die Gebühr? Anzahlung liegt zwar unter unserem EK, heißt, wir legen eh noch drauf, aber ich will nicht noch mehr Stress. Haben wir in 8 Jahren noch nie erlebt.......
Bei Möbeln,die nach Vorgabe des Kunden angefertigt wurden,besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden,es sei denn,die Möbel haben erhebliche Mängel,bzw. entsprechen in keiner Weise dem Muster.
Wenn wirklich keine Abnahme erfolgt,ist der Kunde zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
Bei der Feststellung der Höhe des Schadenersatzes solltet ihr Hilfe bei der Innung oder Kammer in Anspruch nehmen.
Bei Einzelanfertigungen hat man als Händler die Möglichkeit, einen Wiederruf auszuschließen, aber nur unter der Voraussetzung, dass man dies auch in den AGBs so stehen hat.
AGB immer unterschreiben lassen bei Massanfertigungen ist das noch wichtiger!!
Ich glaube nicht, dass es auf maßgefertigte Sachen ein Rückgaberecht gibt.
ich würde einen Anwalt aufsuchen. Geht ja sicherlich um eine gewisse Summe.
Im Angebot und der AB war nichts diesbezüglich vermerkt. AGB hat der Kunde nicht erhalten.