Kann die Wohnfläche vor der Wohnungstür zurMietfläche gezählt werden ?

7 Antworten

Deine Wohnung beginnt an der Zugangstür. Im Treppenhaus/Flur darf normalerweise gar nichts abgestellt werden, weil das ein frei zugänglicher Fluchtweg ist.

Weicht die Wohnfläche um mehr als 10 % vom Mietvertrag ab, kannst du auf Korrektur und Mietminderung bestehen.

Voraussetzung ist natürlich, dass es einen festgesetzten qm-Preis gibt.

Beträgt die Miete einfach z.B. 600 € ist das ja nicht qm-bezogen.

cyrex07 
Beitragsersteller
 07.03.2016, 19:58

Danke ...wir haben noch kein Mietvertrag unterschrieben ..sind noch in der ersten Phase ..wir haben uns darauf geeinigt das wir die Wohnung nehmen . 95m2 für 500 kalt ..wie gesagt ..jetzt habe ich Sie mal angeschrieben wie Sie die m2 zusammen setzt

DerHans  08.03.2016, 09:48
@cyrex07

Wenn die Miete pauschal 500 € ist, steht da ja gar nicht was sie pro qm kostet.  Dann ist die Grundfläche eigentlich egal.

"Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören", § 2 I WoFlV.

Habt ih den alles gemessen? Grundflächen von Badewanne, Duschtasse, festen Schrankeinbauten, EBK, Abstellkammer und Balkon/Terrasse auch?

Auch außerhalb der abgeschlossenen Wohnung liegende, aber euch allein zur Nutzung überlassene Räume zählen dazu, etwa Wirtschaftsraum, Abstellraum, Speisekammer, Gäste-WC, ...

Und wie man das berechnet, findet sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__3.html

G imager761


Wenn du mit dem Vermieter über die m² der Wohnung diskutierst, darfst du nicht den m²-Preis vergessen, die Kammer außerhalb deiner Wohnung zählt auch mit dazu, der Flur vor der Wohnungseingangstür nicht.

Die Festschreibung der m² der Wohnnutzfläche ist auch wichtig für die Berechnung der Betriebskosten, weil ein Großteil der BK auf den Anteil der gemieteten Wfl. bezogen wird. 

albatros  08.03.2016, 09:13

"die Kammer außerhalb deiner Wohnung zählt auch mit dazu, der Flur vor der Wohnungseingangstür nicht".

Sie gehört zwar zur Mietsache aber nicht zur Wohnfläche. Läge sie innert der abgeschlossenen Wohnung, gehörte sie zur WF.

Würd ich mal mit Nein beantworten. Informier dich mal hier www.mieterbund.de

Zur Wohnfläche darf alles hinter der Wohnungstür gerechten werden. Auch Balkon oder Terrasse anteilig.

Habt Ihr alle Räume innerhalb der Wohnung ausgemessen?

cyrex07 
Beitragsersteller
 07.03.2016, 19:32

Hallo.. bevor wir die Vermieterin auf den Fehler hinweisen wollte ich erstmal sicher wissen ob wir im Recht sind .. Es handelt sich um ein Haus mit E OG und 2 OG ..von der Straße geht es in einenn Flur ..dieser ist gefließt und könnte locker 20m2 haben .. von diesem Flur geht es in die Wohnung . Vom Flur aus ist auch noch ein Raum angeschlossen der unser Speisekammer sein soll ..ist Sie deshalb vielleicht auf die Idee gekommen den ersten Flur mitzurechnen trotz dessen das 2 weitere Mietparteien dort hindurchgehen ?