Hypothetisch: Darf Polizei Handy nach Selbstmord beschlagnahmen?
Kein konkreter Fall, nur Recherche für eine Krimi-Geschichte die ich grad am verzapfen bin: Gesetzt dem Fall, jemand nimmt sich das Leben und es besteht der Verdacht, dass das iwie mit den Internetaktivitäten des Betroffenen zusammenhängt. Hätte die Polizei das Recht, das Smartphone zu beschlagnahmen? Kennt sich wer aus? Bitte keine Mutmaßungen, raten kann ich selbst. ;-)
6 Antworten
Eine Beschlagnahme des Handys ist zunächst nicht erforderlich, eine Sicherstellung reicht aus. Das Handy ist mit dem Tode herrenloses Gut (bis jemand Anspruch darauf erhebt).
Die Polizei würde das Handy nur dann sicherstellen, wenn es aus strafrechtlichen oder polizeirechtlichen Gründen erforderlich ist. Bei einem zweifelsfreien Suizid ohne Fremdeinwirkung wäre es eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
Bei einem Zusammenhang zwischen Internetaktivitäten und Suizid wäre eine Ermittlung von Straftaten (Beleidungen, üble Nachrede, Verleumdung ...usw) die den Toten zum Suizid getrieben haben, durchaus möglich. Eine Sicherstellung des Handys wäre dann durchaus drin.
Wenn der Suizid eindeutig ist, gibt es keinen Grund. Wenn z.B. der Amokläufer von München sein Handy dabei hatte! wird es gerade bis zum letzten Bit ausgewertet.
Wenn Verdacht auf (habe Namen vergessen aber ich glaube: misteriöse Umstände, oder so) darf sie das Handy beschlagnehmen, außerdem MUSS das Handy von Experten überprüft werden (damit man nachsieht wegen Anzeichen für selbstmord)
lg
So einfach ist das nicht zu beantworten.
Zunächst wird ein Suizid ja nicht unbedingt ermittlerisch bearbeitet/verfolgt. Es liegt kein Fremdverschulden vor. Keine Straftat. Selbstmord ist nicht strafbar. Für wen denn?
Das öffentliche Interesse dürfte auch nicht vorliegen. Da würde zunächst gar nichts passieren.
Wenn jetzt aber jemand einen Antrag auf Strafverfolgung stellt, weil er der Meinung ist, daß es Schuldige gibt, muss er das - denke ich - in einer zivilen Klage machen. Selbst dann kann man das einstellen.
Ich könnte es mit vorstellen, wenn es einen Kläger gibt, der den Verdacht hat, daß
Wenn es Anlass zu der Annahme gibt, daß eine Straftat tatsächlich zu dem Suizid geführt hat, kann es sein, daß man im Rahmen der dann aufgenommenen Ermittlungen mal Handys untersucht. Dazu muss es aber einen Strafantrag geben. Der kann auch von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kommen, wenn es mit so Selbstmord-Leicht-gemacht Seiten im Internet zu tun hätte.
Oder?
Gruß S.
Ohjee - ich bin 50 ... Cyber-Bullying? Muss ich googeln ...
Ok, so heißt das also, was ich oben schon angedacht hatte :)
Man guckt schon. Erstmal oberflächlich. Man befragt zunächst nur die Kontaktpersonen. Da würde es völlig ausreichen, wenn jemand etwas in der Richtung vermuten würde oder auch durch Zufall einen Hinweis im Handy entdeckt.
Meist sind es die Eltern, die nicht glauben wollen/können, daß es der freie Wille ihres Kindes war.
Gruß S.
Was habe ich denn da für einen Unsinn geschrieben? Meine Tastatur macht machmal einfach einen Umbruch ...
Ich könnte es mir vorstellen, wenn es einen Kläger gibt, der den Verdacht hat, daß (Wenn es Anlass zu der Annahme gibt, daß) eine Straftat tatsächlich ...
Gruß S.
Nicht nur das Handy Rechner und alles womit der Tote Umgang hatte wird beschlagnahmt oder eingezogen selbst eine Wohnung / Haus und das Auto Konten alle Briefe werden gelesen die man dort vorfindet und die Konten werden eingefroren so das da nichts mehr verändert wird und kann selbst die Eltern haben dann kein Zugriffsrecht auf Irgend was .
Hab das leider mitbekommen wie sich ein Freund erhängt hat in seinem Haus weil er drei Tage lang nicht zur Arbeit gekommen ist hat man seine Schwägerin zum nachsehen hingeschickt und sie hat Ihn unter dem Dach hängen gefunden 14 Tage vor seinem Geburtstag
und er hatte auch schon alles dafür eingekauft darum hat die Polizei alles ganz genau untersucht den man hat Mord vermutet was aber nicht den Tatsachen entsprach es war Selbstmord keiner weiß warum und es wurde auch kein Grund gefunden vermutlich Unfall bei Sex spielen weil er fast nichts an hatte .
Da hätten wir dann den MORDVERDACHT. Liegt/Läge der nicht vor, würde auch nicht in diesem Umfang ermittelt.
Es ist aber nicht so selten, daß die Umstände eben unklar sind. Unklarheit reicht, um Ermittlungen aufzunehmen.
Hier hätten wir dann auch den Auftrag von der Staatsanwaltschaft direkt ohne einen zusätzlichen Antragsteller aus dem Umfeld des Toten.
Gruß S.
Ok, das wäre dann der Fall wenn ein Konkreter Anlass zur Vermutung einer Straftat besteht. Du schreibst ja selbst, es wurde Mord gemutmaßt (bei Erhängen?! Echt jetzt?). Aber trifft das auch bei offensichtlichem Suizid ohne "Fremdverschulden" zu?
Danke! fuji415 schreibt in seiner Antwort jetzt von einem konkreten Fall, wo ein Handy beschlagnahmt wurde, da wurde wohl von einem Mord ausgegangen. In meiner Geschichte wird Cyber-Bullying eine Rolle spielen, mit dem Resultat, dass ein Teenager aus dem Fenster springt. Keiner der Protagonisten hat in dieser konkreten geschichte Grund, von Mobbing auszugehen, aber würde die Polizei in so einem Fall nicht wenigstens ermitteln?