Ab wann darf ich die Polizei rufen bei lauter Musik in der Nachbarschaft?

10 Antworten

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Man darf immer nur Musik oder Lärm innerhalb von Zimmerlautstärke erschallen lassen. Auch an normalen Wochentagen. Sonntags aber besonders.

Du musst dich vor deinen Nachbarn grundsätzlich nicht rechtfertigen, warum und weswegen. Auch wenn du den ganzen Tag zu Hause wärst und nicht auf Arbeit müsstest - sowas muss niemand dulden.

Ich frage mich bei solchen Kreaturen immer, wie die das selbst aushalten sich stundenlang beschallen zu lassen. Sind bestimmt drogenabhängige Junkies.

Rufe bitte die Polizei an. Wochentags zwischen ca. 8 Uhr und ca. 16 Uhr kannst du auch das Ordnungsamt anrufen. Rufe bei Ruhestörungen bitte nicht den Notruf, also nicht die 110, sondern immer die Polizei Festnetznummer an.

Sage selbstbewusst und streng am Telefon, dass der Lärm unerträglich ist und du so nicht schlafen kannst. Egal welche Uhrzeit es ist.

Die Polizei wird spätestens im Treppenhaus vernehmen, dass es zu laut ist. Sie hat dann die Möglichkeit, die Leute erst einmal zu ermahnen und zu sagen, dass ab jetzt Ruhe herrscht.

Sind die Gestörten uneinsichtig oder Wiederholungstäter, dann kann die Polizei die Veranstaltung auflösen. Also nicht zur Wohnung gehörende Menschen raus werfen. Zudem kann die Polizei eine oder sämtliche Musikanlagen vorläufig beschlagnahmen/sicherstellen.

Du solltest zudem - wenn dein Vermieter seriös ist - auch ein Lärmprotokoll über 2 - 4 Wochen anfertigen. Also schreiben, dass Familie XY am .. .. .... von .. : .. Uhr bis .. : .. Uhr unzulässigen Lärm verursacht hat. Und das machst du jeden Tag.

Dann versiehst du das Lärmprotokoll mit deiner Adresse, Ort, Datum und Unterschrift. Davon machst du eine Kopie für dich und schickst das Original an deinen Vermieter.

Auch wenn du das Lärmprotokoll anfertigst, kannst du jeden Tag ( auch mehrmals ) die Polizei rufen. Aber bitte nicht den Notruf 110 . Das ist hier nicht angemessen.

Nachvollziehen kann ich es sehr sehr gut. Aber bitte wende keine Selbstjustiz an.

Capybara2907 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 19:49

ich sollte dazu schreiben dass besagte Mieter einen anderen Vermieter haben als ich da meine Wohnung jemand anderem gehört als deren Wohnung

MaikGold  15.01.2017, 19:55
@Capybara2907

Ok. Das tut aber nur insoweit zur Sache, dass du dein eventuelles Lärmprotokoll dem Vermieter des Ruhestörers oder beiden Vermietern zuleitest.

johnnymcmuff  15.01.2017, 16:51

Ein Lärmprotokoll kann zwar hilfreich sein aber es ist nicht mehr zwingend notwendig.

MaikGold  15.01.2017, 17:07
@johnnymcmuff

Mag sein. So oder so sollte ein Vermieter immer neutral gegenüber beiden Seiten sein.

Heute ist Sonntag, da gibt es ganz klare Vorschhriften, das hat nichts damit zu tun dass Du ab 22.oo Uhr arbeiten musst, Das ist egal, aber es scheint wohl eine Ruhestörung zu sein,  Ruf an und beschwere Dich.

Wenn  tagsüber die Zimmerlautstärke oder ab 22 Uhr die Nachtruhe ( noch ein bisschen leiser als Zimmerlautstärke) überschritten wird, kann man die Polizei rufen.

Die kommen auch mehrmals wenn es sein muss, was dann für  den Verursacher nicht gut ist.

Du kannst mit denen reden ansonsten ist eigentlich immer um 22 Uhr Nachtruhe

Capybara2907 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 14:37

ja aber nicht Sonntags, da gilt den ganzen Tag Ruhe einzuhalten.

Die Polizei hilft dir nicht. Wenn die wieder weg sind geht der Lärm weiter.

Da kann man nur gerichtlich gegen solche Verbrecher vorgehen. Oder

Dein Vermieter will das du ausziehst.

Ich habe wegen diesen Problem oft mit meinem Vermieter gesprochen, die sagen man kann ausziehen wenn es stört. fertig