Kann die Kindesmutter den Kindesvater von der Unterhaltszahlung freistellen?
Hallo,
ich habe einen 2 Jahre alten Sohn und war mit meiner Ex-Freundin nicht verheiratet. Ich zahle regelmäßig Unterhalt, die Mutter verbietet mir aber den Umgang. Jetzt hat Sie mir "angeboten", dass Sie mich von der Unterhaltszahlung freistellt.
Meine Fragen ist, funktioniert das überhaupt? Kann ich rückwirkend für nicht gezahlten Unterhalt belangt werden ?
Ich würde dann eine schriftliche Vereinbarung beim Notar erstellen lassen und beide Elternteile würden gegenzeichnen.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke
9 Antworten
Ihr könnt privat vereinbaren was ihr wollt, aber der Anspruch des Kindes auf Unterhalt erlischt nicht, auch nicht durch eine notarielle Urkunde. Lass dich nicht auf diesen "Kuhhandel" ein. Die Mutter könnte den Unterhalt jederzeit einklagen und zwar rückwirkend, sie wird auf jeden Fall gewinnen. Das Umgangsrecht hat auch nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun. Du hast in jedem fall ein Umgangsrecht und die Kindsmutter kann es dir nicht verweigern. Ich rate dir weiter zu zahlen und dein Umgangsrecht einzuklagen, stelle einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht. Wenn sich deine Ex nicht an diese vor Gericht erwirkte Umgangsregelung hält muss sie Bußgelder zahlen und bekommt richtig Ärger.
Ja klar wäre mir ein Umgang wichtiger, aber aufgrund stetiger Verweigerung der Kindesmitter mit einen Umgang zu gewähren halte ich das für die "beste" Lösung. Klar könnte ich mir das Umgangrecht erklagen, aber da ich knapp 400 km entfernt wohne ist das zwar machbar und sicherlich durchführbar. Dennoch wäre auch dann die Kindesmutter zu nichts bereit und das will ich einfach umgehen. Sicher nicht lobhaft, aber ich denke das ist das Beste.
Danke erstmal für eure Antworten, vielleicht kommen ja noch ein paar hilfreiche.
Danke
Nein ! Unter diesem Umständen sei Dir gesagt : Wenn Du keinen Unterhalt zahlst, kann Dir das Umgangsrecht verweigert werden . Finte . Zahlen und gut . Unterhaltsrückerstattung ab Antragstellung der Kindesmutter.
Wenn du dich darauf einlässt, bekommst du ein riesiges Problem. Die Mutter kann ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichte gar nicht auf den Unterhalt verzichten. Das Kind kann dann, sobald es 18 ist selbst gegen dich klagen. Ein Notar dürfte das überhaupt nicht beurkunden, weil damit das Recht des Kindes beschnitten wird.
Das grenzt an Erpressung denn, wenn Du keinen Unterhalt mehr zahlst,wird Deine EX Dir den Umgang mit Deinem Kind verbieten.So etwa, Du zahlst nicht,also hast Du auch kein Recht das Kind zu sehen.
unterhalt hat nichts mit umgang zu tun! die "mutter" !!!kann!!! garnichts!!!!