Kann die GEZ mein Konto pfänden, ohne dass die Daten vorliegen?

11 Antworten

Meine Antwort wird dir wahrscheinlich nicht gefallen.

Die GEZ gibt es nicht mehr, sie haben als Nachfolgeorganisation jetzt den Beitragsservice. Solange es die GEZ (bis zum 31.12.12) gab, konntest du mit deiner Strategie erfolgreich die Zahlung vermeiden. Seit dem 01.01.13 gibt es den Beitragsservice und die Haushaltsabgabe (unabhängig davon, ob man Rundfunkgeräte betreibt).

Seitdem ist es sehr schwierig, die Zahlung zu vermeiden. Zwar ist die Haushaltsabgabe verfassungswidrig, aber kein Gericht will in dem Fall tätig werden oder gegen den Beitragsservice entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht ist auch noch nicht seiner Pflicht nachgekommen, die verfassungswidrige Gebührenregelung zu verbieten (und wird es wahrscheinlich aufgrund der Interessenkollision mit den mächtigen Rundfunkanstalten und politischen Parteien auch nicht tun).

Es ist damit zu rechnen, dass sie das Geld von dir eintreiben werden, ausser du bist bereit, dich komplett auf das Pfändungsschutzkonto und möglicherweise Vermögensauskunft zurückzuziehen. Möglicherweise einige Zeit im Gefängnis zu verbringen, wenn die die EV nicht abgibst (Das wäre äusserst mutig von dir und positiv für die öffentliche Wirkung gegen den rechtswidrigen Beitragsservice, ist aber nur für Leute, die bereit sind die massive negativen Folgen für das eigene Leben zu tragen bzw. das überhaupt können (Familie, Verpflichtungen, psychische Stabilität im Gefängnis usw.)) Oder auszuwandern.

"Geht das mit der Mietkaution so einfach?"

Meiner Meinung nach nicht. Zwar ist die Mietkaution normalerweise dein Eigentum, allerdings kannst du nicht darüber verfügen, das es als vertragliches Pfand im Besitz deines Vermieters ist. Der Vermieter muss die Kaution nicht aufgeben.

"Und: Wenn ich meine Kontodaten nie angegeben habe, haben sie dennoch die Möglichkeit an diese zu gelangen?"

Technisch gesehen ohne Probleme. Das ist zwar für den Beitragsservice nicht legal, aber die GEZ, der Beitragsservice und deren Mitarbeiter haben schon ohne Strafe gegen verschiedene Gesetze und Vorschriften verstossen. Der Gerichtsvollzieher kann seit dem 01.01.2013 Zeit legal die Konten eines Schuldners ermitteln.

So als Tip:

Man kann die Kosten reduzieren, wenn man sich als Wohngemeinschaft anmeldet. So zahlt man nur einen Beitrag, den man sich unter z.B. 8 Leuten teilen kann. Es muss allerdings die selbe Adresse sein.

PatrickLassan  15.01.2016, 07:28

Zwar ist die Haushaltsabgabe verfassungswidrig,

Begründung?

blumenkanne  15.01.2016, 07:55

der beitragsservice ist nicht verfassungswidrig. dazu wurde bereits entschieden und zwar höchstrichterlich. troll hier nicht rum.

um eine wg zu sein, muss man mit 8 leuten in einer wohnung leben. ein hausaufgang ist keine wohnung. nun troll mit deinem unsinn woanders weiter. du schreibst von sachen die jeglicher logik entbehren.

Eisfuchs0  15.01.2016, 19:22
@blumenkanne

"der beitragsservice ist nicht verfassungswidrig. dazu wurde bereits
entschieden und zwar höchstrichterlich. troll hier nicht rum."

Behaupten kann das jeder. Dann gib mir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch. Ein Urteil vom EUGH solltest du auch vorlegen können. Sonst ist deine Aussage falsch.

AalFred2  16.01.2016, 09:16
@Eisfuchs0

Was soll denn der EUGH damit zu tun haben?

Zuko540  16.01.2016, 13:53
@Eisfuchs0

Dann gib mir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch.

Urteile der Verfassungsgerichte der Länder sind auch höchstrichtlich.

Ein Urteil vom EUGH solltest du auch vorlegen können.

Was soll der EuGH damit zu tun haben?

Eisfuchs0  17.01.2016, 04:01
@Zuko540

Dann gib mir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch.

Urteile der Verfassungsgerichte der Länder sind auch höchstrichtlich.

Ich habe eigentlich keine Lust, dir hier Vorträge über Verfassungsrecht oder die Überordnung von Gerichten zu halten. Lies dir da mal selbst die Standardwerke durch.

Nur soviel:

Die Verfassungsgerichte der Länder sind nur höchstrichterlich, wenn sie die letzte juristische Instanz darstellen. Das stellen sie bei einer Verfasssungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht da.

"Was soll der EuGH damit zu tun haben?"

Vieleicht ist es dir entgangen, dass in den letzten Jahren das EUGH häufiger von deutschen Gerichten und auch dem Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wurden, ob deutsche oder Bundesländergesetze gegen die europäischen Grundrechte verstossen.

AalFred2  17.01.2016, 10:20
@Eisfuchs0

Vielleicht sollte es dir entgangen sein, aber unserer Verfassung ist das GG und damit hat der EuGH numal einfach nichts zu tun.

Zuko540  17.01.2016, 17:48
@Eisfuchs0

Vorträge über Verfassungsrecht oder die Überordnung von Gerichten zu halten.

Der EuGH und sämtliche EU-Organe sind jedoch dem Grundgesetz nicht mal annähernd übergeordnet, da sich auf Grund von Verträgen und diese Verträge haben in Deutschland den Rang eines einfachen Bundesgesetzes.

Die Verfassungsgerichte der Länder sind nur höchstrichterlich, wenn sie die letzte juristische Instanz darstellen. Das stellen sie bei einer Verfasssungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht da.

Und trotzdem ändert es nichts daran, dass auch Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder auch höchstrichterlich sind, weil deren Entscheidung sind bindend für alle Verfassungsorgane, Gerichten und Behörden des Landes.

Sollte jetzt ein Amtsgericht München oder Koblenz urteilen, der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig hätte so ein Urteil im Endeffekt keine Rechtskraft, weil in Bayern und Rheinland-Pfalz die Verfassungsgerichte den Rundfunkbeitrag für rechtens erklärt haben.

Und sämtliche Verfassungsgerichte urteilten der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.

Vielleicht ist es dir entgangen, dass in den letzten Jahren das EUGH häufiger von deutschen Gerichten und auch dem Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wurden, ob deutsche oder Bundesländergesetze gegen die europäischen Grundrechte verstossen.

Vielleicht ist es dir entgangen, aber der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen ein EU-Recht, soweit ich weiß.

Eisfuchs0  25.01.2016, 19:52
@Zuko540

"Und trotzdem ändert es nichts daran, dass auch Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder auch höchstrichterlich sind, weil deren Entscheidung sind bindend für alle Verfassungsorgane, Gerichten und Behörden des Landes."

Liegt wieder neben der Sache. Natürlich sind die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes in einigen Fällen höchstrichterlich. In diesem Fall "Verfassungsbeschwerde ob die Haushaltsabgabe mit dem Grundgesetz des Bundes vereinbar ist oder nicht" ist ein Landesverfassungsgericht nicht höchstrichterlich. Allerdings habe ich dir das ja schon geschrieben:

"Die Verfassungsgerichte der Länder sind nur höchstrichterlich, wenn sie die letzte juristische Instanz darstellen. Das stellen sie bei einer
Verfasssungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht da."

Chronische Falschinterpretation meiner Beiträge von dir?

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 03:03

Das klingt finster. Ich lebe alleine, daher geht das mit der WG nicht. Nach allem, was ich hier so höre, werde ich ja wohl doch aufgeben müssen und kleinlaut ihre so großzügig angebotene Ratenzahlungsmöglichkeit in Anspruch nehmen. Richtig unverschämt. Dann versuche ich es wenigstens mit dieser "Zahlung unter Vorbehalt", damit ich in 40 Jahren dann mein Geld zurückbekomme, wenn endlich Recht gesprochen wird.

Eisfuchs0  15.01.2016, 03:10
@TS1987

Ja tut mir Leid das sagen zu müssen. "Zahlung unter Vorbehalt" halte ich auch für sinnvoll.

"damit ich in 40 Jahren dann mein Geld zurückbekomme, wenn endlich Recht gesprochen wird."

Hoffe ich auch.

Hier ist ein Link zu Gleichgesinnten mit deren Tips:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php

Allerdings kommen soweit ich das gelesen habe nur Leute um die Zahlung herum, die wirklich bereit sind massive Konsequenzen auszuhalten. Das kann man nur wenigen raten, die meisten haben halt Familie oder andere Verpflichtungen.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 03:23
@Eisfuchs0

So weit kann ich leider nicht gehen. Schade, dass ich nicht schon vor den 190 EUR Mahngebühren zu diesem bitteren Entschluss gekommen bin.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 03:27
@Eisfuchs0

Was mich allerdings wundert ist, dass ich letztes Jahr schon eine angedrohte Vollstreckung hatte, es sollte sogar ein Gerichtsvollzieher vorbeikommen. Dazu kam es aber nie und nach meinem Widerspruch hörte ich viele Monate gar nichts mehr. Sehr mysteriös alles. Das geht jetzt schon seit gut 2 Jahren so.

Eisfuchs0  15.01.2016, 03:41
@TS1987

Nun der Beitragservice droht gerne mit Aktionen, die sie dann doch nicht oder nur sehr verspätet durchführen lassen.

Wenn sich der Widerstand über ein gewisses Niveau steigert, ist es für den BS halt potentiell kritisch. Das kann die öffentliche Disskussion anregen und politischen Druck auf Richter und Politiker erzeugen. Schlagzeilen wie "Mutter von 5 Kindern wurde ins Schuldgefängnis geworfen. Beitragsservice für Rundfunkgebühren bestand gnadenlos auf Zahlung" wirken sich halt schlecht aus. Deswegen gibt es auch einige Fälle, wo der Beitragsservice die Forderung aufrechterhält, aber aktuell nicht aktiv eintreibt.

Die ganze Sache wäre ja auch schnell erledigt, wenn sich z.B. 30% der Zwangsbeitragszahler weigern würden zu zahlen und alle Politiker und Parteien nicht wählen würden, die sich nicht verpflichten, den Zwangsbeitrag abzuschaffen. Der BS muss vermeiden, dass eine grössere Öffentlichkeit sich damit beschäftigt und Widerstand leistet. Denn die klare Mehrheit in Deutschland ist gegen die Haushaltsabgabe.

Georg63  15.01.2016, 03:46
@TS1987

Letztes Jahr war das Tübinger Urteil noch in der Schwebe. Da haben die erstmal abgewartet. Nachdem sie gewonnen haben, gehts nun weiter.

Was der Fuch hier wieder zusammenfantasiert ist schon fast lustig, wenn man es nicht jeden Tag lesen müsste.

Vor allem der Traum vom großen Widerstand  ..... den gibts nicht! Aufwachen!

BalTab  15.01.2016, 04:00
@Georg63

http://www.golem.de/news/urteil-gericht-haelt-rundfunkbeitrag-fuer-verfassungsgemaess-1503-112943.html

Das Bundesverfassungsgericht ist auch noch nicht seiner Pflicht
nachgekommen, die verfassungswidrige Gebührenregelung zu verbieten (und wird es wahrscheinlich aufgrund der Interessenkollision mit den mächtigen Rundfunkanstalten und politischen Parteien auch nicht tun).



Das Bundesverfassungsgericht ist GENAU DAFÜR DA, und steht ÜBER solchen "Interessenkollisionen", es ist UNABHÄNGIG und dazu DA , die Verfassung  (Grundgesetz) vor Übergriffen durch Politiker und wirtschaftlichen Institutionen zu SCHÜTZEN!


Diese Aussage ist einfach nur FALSCH und UNSINNIG!

Und da Bundesverfassungsgericht KANN UND DARF sich nicht seiner Pflicht entziehen ,wenn eine entsprechende Klage vorliegt!

Wir sind nicht in Nordkorea oder Polen!!!!!!!!!!

BalTab  15.01.2016, 04:05
@BalTab

Und FALLS der BGH sich weigern SOLLTE, bleibe noch immer der Gang zu EuGH!!!!

Das Geschreibsel vom "Fuchs" ist mehr als grenzwertig. Das ist einfach nur UNFUG³

Georg63  15.01.2016, 04:08
@BalTab

Dein Zitat stammt aber nicht aus deinem Golem-Link. Dort steht nämlich

Im Mai 2014 hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt.

Eisfuchs0  15.01.2016, 04:32
@Georg63

"Was der Fuch hier wieder zusammenfantasiert ist schon fast lustig, wenn man es nicht jeden Tag lesen müsste.

Vor allem der Traum vom großen Widerstand  ..... den gibts nicht! Aufwachen!"

Es wäre schön, wenn du meine Beiträge richtig lesen würdest.
Mein Zitat:
"Die ganze Sache wäre ja auch schnell erledigt, wenn sich z.B. 30% der Zwangsbeitragszahler weigern würden zu zahlen und alle Politiker und Parteien nicht wählen würden, die sich nicht verpflichten, den Zwangsbeitrag abzuschaffen"
Diese Aussage ist meiner Meinung nach richtig. Wenn die beiden Bedingungen 30% der Zwangszahler zahlen nicht und wählen keine Zwangsabgabenbefürworter erfüllt sind. Ich habe darin nichts über die Wahrscheinlichkeit ausgesagt, das die beiden Bedingungen eintreffen. Ich stimme dir insoweit zu, das die Wahrscheinlichkeit zur Erfüllung der beiden Bedingungen zur Zeit sehr gering ist.

Allerdings ist es zwar gerade unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen, dass sich das auch mal wieder ändert. Es gibt hin und wieder politische und soziale Ereignisse, die im nachhinein eine grosse Überraschung darstellen (z.B. 1983 Abwehr der Volkszählung, Atomaustieg, Mauerfall, Europäische Union usw.).

AalFred2  15.01.2016, 10:15
@Eisfuchs0

Respekt und Anerkennung für Menschen, die in der heutigen Zeit keine wichtigeren Probleme erkennen können als Abgaben für den öffentlich rechtlichen Rundfunk.

Zuko540  16.01.2016, 14:01
@BalTab

Und FALLS der BGH sich weigern SOLLTE, bleibe noch immer der Gang zu EuGH!!!!

Naja, der EuGH ist in 1. Linie für die Auslegung der Verträge ist zuständig, wobei auf dies der Rundfunkbeitrag nicht zu trifft.

den brief hättest du dir sparen können, da du da eh nur dummes zeug zusammenkopiert hast, die jeglicher realität entbehren. mit dem beitragsservice hat man kein vertrag. du kannst also nichts zurückweisen, dass nicht existiert. du bist beitragsschuldner und somit verpflichtet zu zahlen.

natürlich können sie deine kautionen, deine konten etc pfänden. du bekommst demnächst einen schufaantrag, so wie die vollstreckung in den nächsten tagen für dich fertig gemacht wird. dann kümmert sich der gerichtsvollzieher um dich.

du musst nichts mitteilen, der gerichtsvollzieher holt sich seine daten von dir, durch die vermögensauskunft die du verpflichtet bist anzugeben. er muss nicht unbedingt an deine konten. dein arbeitgeber und lohnpfändung sind meistens effektiver. die bekommen deine daten. was glaubst du woher das jc weiß, wo deine konten sind.

An die Kontodaten kommt man nicht so einfach. Hast aber an die schonmal etwas überwiesen, wird das im Regelfall gespeichert.

Die Mietkaution kann man klar pfänden. Allerdings wird das erst dann wirkungsvoll, wenn die Mietkaution auch zur Rückzahlung fällig wird. Also das Mietverhältnis ist beendet, Wohnung ist mangelfrei abgenommen worden, es gibt keine Forderungen des Vermieters mehr, auch nicht aus noch zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnungen. Ergo, können da viele Jahre vergehen, bis man da als Gläubiger ran kommt.

Zahl das einfach, da kommst eh nicht raus. Wird nur immer teurer durch Rechtskosten.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:40

Danke, das war schon mal hilfreich. Aber ich möchte mich nicht so kleinkriegen lassen. Es ist einfach nicht rechtens, dass man zur Entrichtung dieses Betrags gezwungen wird. Und das nicht nur, weil der Beitragsservice keinen gültigen Gläubiger darstellt.

Akecheta  15.01.2016, 02:42
@TS1987

Das haben schon viele versucht. Alle sind sie gescheitert.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:44
@Akecheta

Wirklich? Also, kennst du welche? Ich habe da gar keine Erfahrungswerte aus meinem Umfeld.

Akecheta  15.01.2016, 02:46
@TS1987

Gibt hunderte von Berichte im Internet. Im TV war das auch oft ein Thema. Da hast keine Chance.

OT: Mhm, jetzt ist die Antwort doch da nach längerer Zeit. Seltsam. Dann wird wohl gleich die zweite gleiche Antwort auch noch erscheinen. Sorry dafür. Der Server hier hängt wohl gerade etwas.

Akecheta  15.01.2016, 02:47
@TS1987

Mhm, wieder ist meine Antwort nicht da. Egal. Es gibt hundere Berichte und auch Urteile darüber im Internet. Im TV war das auch oft Thema. Da hast keine Chance. Googel einfach mal.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:49
@Akecheta

Also ich habe gerade ein Urteil gefunden, wo das Vollstreckungsverfahren als unzulässig und fehlerhaft abgelehnt wurde.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:49
@Akecheta

Ist bei mir auch so...

Akecheta  15.01.2016, 02:51
@TS1987

Das musst aber genau lesen. Ist sicher ein Einzelfall, wo einfach ein anderer Grund dahinter steckt. Wird ja gerne auch doppelt abgerechnet, wenn zwei Leute in einer Wohnung wohnen. Oder es wird weiter berechnet, obwohl man da gar nicht mehr wohnte und und und....

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:55
@Akecheta

Ne, das war einfach wegen formeller Fehler, die auch in meinem Fall vorliegen. Allerdings ist somit nur die Zwangsvollstreckung zurückgewiesen und nicht die Forderung an sich ungültig, soweit ich das verstanden habe.

Sonnenstern811  15.01.2016, 02:55
@TS1987

Eine Praktikantin beim NDR hat ihre Doktorarbeit darüber geschrieben. Eindeutiges Ergebnis: Die Öffentlich/Rechtlichen kommen ihrer Kulturaufgabe nicht genug nach (auf gut Deutsch, sie senden zu viel Mist) Bewertung: Summa cum laude.

Sixt und Rossmann haben das auch angeführt. Egal, Recht wird nur vorn unter der Robe gesprochen. Glaub mir, du hast keine Chance. Außer Flucht in die Wildnis.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:59
@Sonnenstern811

Wie kann das bloß angehen? Es geht ja nicht nur um die unerfüllte Kulturaufgabe. Es scheitert ja wirklich schon daran, dass der Beitragsservice an sich kein gültiger Gläubiger ist. Ganz abgesehen von der Rechtmäßigkeit des Pflichtbeitrags an sich und der gravierenden Formfehler in den Mahnungen etc.

Wo leben wir? Wozu ein Grundgesetz?

blumenkanne  15.01.2016, 07:46
@TS1987

das urteil kannst du knicken, dass ist schon wieder einkassiert. zahl deine schulden und höre auf dich dümmer zu stellen als du vielleicht denkst. wie gesagt, der beitragsservice hat den eindruck, dass die meisten deutschen völlig blöde sind. allein schon der schwachsinn über keinen vertrag, vertrag zu lasten dritter etc. das gibt nen kurzen lachflash und ab in den müll damit. interessiert keinen.

blumenkanne  15.01.2016, 07:47
@Sonnenstern811

sixt und rossmann sind mit pauken und trompeten durchgefallen. wenn interessiert eine kleine praktikantin, die garnicht mehr da ist. deren arbeit vor drei jahren schon als sinnfrei hingestellt wurde und mit dem beitragsservice nix zu tun hat?

blumenkanne  15.01.2016, 07:48
@TS1987

ich sagte doch bereits, du hörst dich ernsthaft an wie ein kleinkind ohne eigenes hirn. der beitragsservice ist die kasse der rundfunkanstalten. legitimiert als deren ausführendes organ das gesamte beitragswesen zu verwalten. somit sind sie legitimiert dich anzumelden, dich zuzumelden, dich anzumahnen,  dich vollstrecken zu lassen und wenn du nicht zügig mit deinem gerichtsvollzieher in kontakt trittst, sitzt du hinter schwedischen gardinen.

PatrickLassan  31.01.2016, 20:12
@TS1987

" ich habe gerade ein Urteil gefunden, wo das Vollstreckungsverfahren als unzulässig und fehlerhaft abgelehnt wurde."

Längst überholt. Es gibt inzwischen einen Beschluss des BGH.

http://openjur.de/u/792411.html

Dass für jede Wohnung Beitragspflicht besteht, ist dir aber bekannt? Solltest du also in Deutschland ein Dach überm Kopf haben, für das kein Anderer diesen schönen "Beitrag" zahlt, bist du dazu verpflichtet.

Falls du dich dort gar nicht aufhältst, das interessiert Keinen. Kannst dich bei den Ministerpräsidenten der Länder dafür bedanken.

Hier wohnt eine alte Dame, die nichtmal ein Radio hat. Hartz 4 will sie nicht aus Scham, hat nur eine winzige "Bauernrente", wohnt im uralten Haus.

Nun soll sie seit 1/2013 über 600€ nachzahlen. Viel Spaß beim Pfänden. Die können nur ihre paar  Hühner mitnehmen. Wie gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Sie werden dir wohl einen "Vollzugsbeamten" , auch Gerichtsvollzieher vorbeischicken, wenn sie anders nicht an dein Geld kommen. Das dürfte sich ganz schön summieren mit der Zeit. Leider liegt das recht auf ihrer Seite, oder was man so nennt.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:38

Dass diese Beitrags"pflicht" gegen das Grundgesetz verstößt, dürfte mittlerweile ebenfalls bekannt sein.

Sonnenstern811  15.01.2016, 02:45
@TS1987

Mir gefällt es auch nicht. Durfte nämlich für eine Zweitwohnung zahlen, und zwar nicht als Millionär, sondern als einer, der seinen Urlaub lieber ständig hier im Land verbracht hat.

Dann wünsche ich dir viel Spaß, wenn du dagegen ankämpfst. Rossmann und Sixt sind bislang gescheitert.

Einzige Hoffnung wäre noch der EUGH. Kann aber sein, dass man dort lieber "unschuldig" zu spät zur Sicherheitsverwahrung verknackten deutschen Schwerverbrechern hohe 5 stellige Entschädigungssummen zuerkannte.

PatrickLassan  15.01.2016, 07:33
@TS1987

Dass diese Beitrags"pflicht" gegen das Grundgesetz verstößt, dürfte mittlerweile ebenfalls bekannt sein.

Gegen welchen Artikel des GG verstösst denn diese Pflicht genau?

blumenkanne  15.01.2016, 07:50
@TS1987

das die beitragspflicht nicht gegen das grundgesetz verstößt hat sich bei dir wohl noch nicht rumgesprochen. das wurde höchstrichterlich bestätigt, quatschkopf.

Akecheta  15.01.2016, 02:38

Sozialschwache können sich aber befreien lassen. Wenn sie das nicht tut, ist sie selber schuld. Ist einfach so.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:45
@Akecheta

Nachträglich geht wohl nicht mehr, was?

Sonnenstern811  15.01.2016, 02:51
@Akecheta

Ja sicher. Aber wer noch nicht mal Hartz beantragt, dem kannst du so auch nicht helfen. Nun setzt ihr der Bürgermeister (Volljurist) erst mal ein Schreiben auf. Die Heinis sind so was von geldgeil, weil sie es halt brauchen.

Wenn ich schon nachts im Bayerischen Rundfunk auf 5 Programmen 4 verschiedene Nachrichten höre, die sich obendrein über Nacht kaum ändern. Dann höre ich: "die Nachrichten schreiben..." es folgen 2-3 Namen. Oh Mann, für die paar eingehenden news. Und was für ein Mist da mitunter reinkommt.

Ach ja, zum Skat braucht es ja wohl drei. Und Langeweile soll auch nicht aufkommen.

Vielleicht sind ja auch die Platzpatronen für die dutzendweise gesendeten Krimis so teuer.

TS1987 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 02:57
@Sonnenstern811

Nein, das war jetzt eine ernste Frage, ob es nachträglich geht. Denn ich bin auch nur "arme Studentin". Aber wohl nicht. Kann ich mir kaum vorstellen.

Sonnenstern811  15.01.2016, 02:58
@TS1987

Nein, nie. Nur der Staat kann Beträge 10 Jahre lang nach- oder zurückfordern. Ist halt so, in einem derart reichen Land.

blumenkanne  15.01.2016, 07:51
@Sonnenstern811

wer nicht alg2 beantragt ist selber schuld. rentner bekommen kein alg2- sollte auch klar sein. wenn deine oma also sozialleistungen beziehen könnte, dann soll sie einen härtefall beantragen, dann wird sie befreit.

ansonsten: der gerichtsvollzieher, kann ihr haus und grund wegpfänden. dann muss omi ins obdachlosenheim. vielleicht braucht sie mal einen betreuer, der sich um ihre angelegenheiten kümmert, wenn sie es nachweislich nicht mehr kann.

blumenkanne  15.01.2016, 15:39
@TS1987

du kannst dich auch nachträglich befreien. natürlich geht das.

Wie die Eskalationsstufen genau aussehen, kannst Du hier (http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/index.html) nachlesen. Das ist auch ein Don Quijote, der sich vorgenommen hat, die übermächtigen Windmühlen zu bekämpfen - und bisher noch immer eine aufs Dach bekommen hat.

Aber er wird weiter kämpfen - bis zum bitteren Ende. So wie damals Axel Schulz, der gegen Wladimir Klitschko mit der Strategie "ich schlage mein Auge so lange gegen seine Faust, bis sie bricht!" angetreten ist...

PatrickLassan  15.01.2016, 08:40

Ein Querulant wie er im Buch steht. Lustig, dass er immer wieder betont, er wäre kein Jurist. Das merkt man auch so.