Kann die Arge mich zur Reha zwingen?
hallo, der amtsarzt hat mich für ein halbes jahr arbeitsunfähig geschrieben (unter 3 stunden). Jetzt habe ich in meinen unterlagen gesehen daß in der EinGliedVer bei mir steht: Bemühungen von .....(name) .Sie nehmen an allen angebotenen gesundheitsfördenden maßnahmen teil. das war vor knapp 2 monaten . heisst das daß ich umgehend und schleunigst mich zum arzt begeben sollte? und mir therapie verschreiben sollte ? und was passiert wenn ich mich weigere?
5 Antworten
Da steht doch nicht das du dich darum kümmern sollst,du sollst nur Angebote wahrnehmen,die dir Angeboten werden,bekommst du keine,kannst du keine wahrnehmen !!! Solltest du etwas Angeboten bekommen,würde ich es annehmen,du hast diese EGV - unterschrieben,weigerst du dich,könnte das Sanktionen zur Folge haben.
Zunächst die Frage in der Überschrift: ja, sie kann Dich zwingen.
Du musst ja gewährleisten, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen möchtest und dies auch tust. Und Du bist verpflichtet, alles zu tun, dass eine Krankheit schnellstmöglich ausgeheilt wird. Weigerst Du Dich, so bist Du erstens unglaubwürdig und zweitens: wird Dir die Leistung u.U. gestrichen.
Wenn dir die Arge in denmBescheid eine Rehamaßnahme angeraten hat, solltest auch eine beantragen. Möglich dass sie dir, wenn du keinen Antrag stellst die Leistungen streichen können.
Hat dir der Arzt zu einer Reha geraten? Versuch es doch einfach und stell einen Antrag. Wünsche dir gute Besserung.
nein überhaupt nicht, er sagte nur das ich meine gesundheit stark riskiere.
Naja, da Du dem AA gegenüber eine Mitwirkungspflicht hast und diese Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, solltest Du Deinen guten Willen zeigen um Gesund bzw. wieder arbeitsfähig zu werden.
Interessant wäre der Grund für die Arbeitsunfähigkeit, im Hinblick auf Therapieumfang usw.
der grund der arbeitsunfähigkeit ist meine wirbelsäule insbesondere die bandscheiben und die mittleren wirbel sind extrem fertig.
OK, da ist so eine Therapie mit Sicherheit etwas langwieriger.
Aber wenn die Bandscheiben hin sind, was soll da ohne eine Operation, die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden?
In jedem Fall solltest Du zu Deinem Hausarzt gehen und Dich gegebenenfalls überweisen lassen.
Tust Du in dem halben Jahr überhaupt nichts in Eigenititiative, kann Dir das AA an den Wagen fahren.
Tja. da wären wir wieder bei dem Punkt, warum unterschreibt man Dinge, die man sich nicht vorher durchliest und sie ggfs. prüfen lässt - bzw. warum unterschreibt man überhaupt eine EGV ?
es steht nicht wortwörtlich reha da. wortwörtlich steht : " Sie nehmen an allen angebotenen gesundheitsfördenden Maßnahmen teil "