Kann der Vermieter mir kosten für den Abtransport von Sperrmüll abverlangen, der nicht von mir stammt?
Hallo zusammen, Ich habe ein Problem und zwar hatte ich mit einem Freund eine WG aufgemacht und nach dem Umzug hat er für ein paar seiner alten Sachen Sperrmüll beantragt und sie dann raus gestellt. Nun haben alle anderen Anwohner ihr Zeug ebenfalls drauf gepackt, sodass es eine solche Menge ist, dass sich andere Mieter beschweren. Da der Sperrmüll aber offenbar erst in 8 Tagen abgeholt wird, hat mein ehemaliger Vermieter von mir verlangt, ich müsse den Müll vollständig (also nicht nur unseren Kram) entsorgen, da sonst die Kosten des Abtransports auf mich zurückfallen. Ist das legal, auch wenn der Vermieter nicht beweisen kann, was jetzt von wem stammt?
3 Antworten
Naja Sperrmüll sollte man auch erst 1 Tag vor Abholung bereit stellen, gerade wenn es keine Riesenmenge ist. Ansonsten ist das Parken von Müll auf Plätzen wo er nichts zu suchen hat natürlich eine Ordnungswidrigkeit.
Der Vermieter kann den Sperrmüll kostenpflichtig entfernen lassen, die Kosten müssen jedoch auf alle Bewohner im Haus aufgeteilt werden sofern es keinen eindeutigen Bezug zu eurer WG gibt. Kosten für die Entsorgung "Allgemeinen-Mülls" kann man nicht auf eine Einzelperson schieben.
Das wäre meine Meinung, bin kein Jurist.
Nein, das kann und darf er nicht....aber über alles kann man doch, mit jedem, sachlich reden!
selbstverständlich nicht, dennoch hättet ihr euer Zeug nicht 8 Tage vor Abholung rausstellen dürfen- der Vermieter kann verlangen, dass ihr eure Sachen wieder bis 1 Tag vor Abholung entfernt.