Kann der Verkäufer einfach den Kauf abbrechen ohne Grund?

3 Antworten

Nach deiner Beschreibung ist zwischen dir und dem Verkäufer ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen!

Du schreibst:

Jetzt steht heute dran dass der Verkäufer den Verkauf abgebrochen hat aber nicht warum.

Die Formulierung ist schon irreführend. Natürlich kann man weder einen Verkauf, noch einen Kauf abbrechen, nachdem der Vertrag geschlossen wurde.

Richtig müsste es heißen: Der Verkäufer erfüllt den Vertrag nicht!

Das ist nichts anderes, als die eBay-Formulierung: "Der Verkäufer hat die Auktion abgebrochen" - nachdem der Höchstbietende die Auktion gewonnen hat.

Mit diesem Thema hat sich wiederholt der BGH beschäftigt. Die Regel sind klar und deutlich.

Rechtliche Informationen für Käufer

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

Sollte der Verkäufer die Ware nicht liefern, versuchen Sie bitte zunächst mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Verkäufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund den Versand der Ware verzögert, können Sie ihm eine Frist setzen, innerhalb der er den Artikel zu liefern hat.

Die Fristsetzung kann zwar per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, das Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu versenden.

Liefert der Verkäufer innerhalb der Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie klar und eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklären. Um dies im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt es sich, dies schriftlich zu tun und die Rücktrittserklärung z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu schicken. Empfehlenswert ist es auch, den Verkäufer zugleich aufzufordern, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wenn dieser von Ihnen schon bezahlt wurde.

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

(Quelle: Rechtliche Informationen für Käufer (eBay)

Was passiert, wenn ein Käufer einen individuellen Preisvorschlag akzeptiert?

Wenn ein Käufer Ihren Preisvorschlag akzeptiert, wird der Verkauf auf die gewohnte Weise abgewickelt und Sie können keine Änderungen mehr an der Artikelbezeichnung, der Bearbeitungszeit oder der Lagerhaltungsnummer vornehmen.

https://www.ebay.de/help/selling/listings/selling-buy-now/adding-best-offer-listing?id=4144

Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Wenn Sie über den eBay-Marktplatz einen Artikel verkaufen, schließen Sie mit dem Käufer einen verbindlichen Vertrag ab. Aus diesem Vertrag ergeben sich für beide Handelspartner unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

(Quelle: Rechtliche Informationen für private Verkäufer (eBay)

Die Rechtsprechung beim Kaufvertrag ist klar und unmissverständlich!

§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wie geht's weiter?

Die Rechtslage ist klar. Kann der Verkäufer nicht erfüllen, ist er schadenersatzpflichtig.

Das gilt übrigens auch für den Fall, das der Artikel inzwischen beschädigt wurde.

Du musst dir jetzt überlegen, ob du deine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durchsetzen willst oder nicht.

Lass die Sache mal 1-2 Tage sacken, dann hat sich der Ärger etwas gelegt und Entscheidungen werden nicht mehr so emotional getroffen.

Der Kaufpreis spielt für die Rechtssprechung keine Rolle. Behörden setzen ihre Ansprüche auch bei weniger als 5,- EUR durch.

Die Frage ist, in welchem Bezug der Aufwand zum Nutzen steht.

Ein Beispiel:

Der Taschenrechner soll 23,- EUR kosten.

Wenn der durchschnittliche Kaufpreis für vergleichbare Rechner bei 50,- EUR liegt, entgeht dir in der Tat ein Schnäppchen.

Müsstest du woanders nur 5,- EUR mehr bezahlen, lohnt sich der zeitliche Aufwand eigentlich nicht.

Du möchtest wissen:

Kann ich den Taschenrechner anderswo teuerer für 40€ kaufen und den Verkäufer schadenersatzpflichtig machen?

Schadenersatzpflichtig ist der Verkäufer bereits. Das ist auch die die rechtliche Anspruchsgrundlage für dich.

  • Der 1. Kaufpreis war 23,- EUR beim eBay-Verkäufer
  • Der 2. Kaufpreis ist 40,- EUR bei einem anderen Händler

Die Differenz zwischen beiden Preisen, also 17,- EUR wäre in diesem Fall dein Schadenersatz.

Das heißt: Der eBay-Verkäufer müsste an dich 17,- EUR bezahlen.

fisch4709 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 06:10

Das Problem ist nur, dass ich den Rechner bis Montag benötige und es sich später nicht mehr lohnt und ich ihn dann anderswonteuerer kaufe damit ich ihn wenisgtens Montag habe.

Wenn den Verkäufer es abgebrochen hat, wird anhand der Möglichkeit wohl etwas in den AGBs stehen. Ob diese dann wirksam ist, kann ich nicht sagen.

Taschenrechner anderswo teuerer für 40€ kaufen und den Verkäufer schadenersatzpflichtig machen?

Das wird nicht gehen.

fisch4709 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:25

Was soll denn in den AGBs wohl stehen. Es ist allgemein üblich dasss es Irrtum gibt. Da aber 23€ nicht extrem billig ist, ist es kein Irrtum, wäre vielleicht bei 2,30€ gewesen wenn man versehentlich ein Komma gesetzt hätte.

ZenOh69  27.04.2022, 23:27
@fisch4709

Ich habe keine Ahnung was dort stehen könnte. Er kann aber offensichtlich abbrechen oder etwa nicht? Also muss diesbezüglich auch etwas in den AGBs stehen.

fisch4709 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:29
@ZenOh69

Da helfen die AGBs auch nicht weiter. irrtum scheidet aus und dass ein Artikel defekt gegangen ist wäre die einzisgte Möglichkeit, das müsste aber der Verkäufer beweisen, ansonsten könnte er das immer behaupten.

ZenOh69  27.04.2022, 23:36
@fisch4709

Da ich es wohl durch Andeutungen nicht schaffe, mach ich es klarer: Kontaktier ebay und frag wieso diese Möglichkeit auf welcher Rechtsgrundlage möglich ist.

ZenOh69  27.04.2022, 23:36
@fisch4709

Und nein, ebay wird wohl auffallen wenn jmd immer sowas behauptet.

fisch4709 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:48
@ZenOh69

Es hat sich gezeigt dass die Verkäufer mit Abbruch des Verkaufs so einfach nicht durchkommen und sehr oft schadenersatz bezahlen müssen und müssen beweisen, weshalb sie den kauf abgebrochen haben. Viele behaupten, dass sie den Artikel versehentlich vernichtet haben. Das lässt das Gericht aber nicht durchgehen.

ZenOh69  27.04.2022, 23:49
@fisch4709

Dann weißt du ja jetzt, wie du vorzugehen hast

fisch4709 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:19

warum wird das nicht gehen?

ZenOh69  27.04.2022, 23:26
@fisch4709

Weil

1. Ein Vertrag geschlossen werden muss, was du aber nicht weißt wegen den AGBs.

2. Du ihn daraufhin erst in Verzug durch Mahnung mit angemessener Frist setzen musst.

3. Noch nicht bezahlt wurde und solange nichts anderes vereinbart, kannst du deswegen auch nicht in Verzug setzen.

fisch4709 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 23:40
@ZenOh69
  1. Warum sollte ich das nicht wissen?

Der Kaufvertrag wurde ja geschlossen und der Verkauf wurde vom Verkäufer abgebrochen, also kam ein Kaufvertrag zustande. Was hat das mit Verzug zu tun? Du bist jetzt schon bei Verzug, so weit sind wir noch nicht.

ZenOh69  27.04.2022, 23:45
@fisch4709

Warum sollte er in Verzug sein? Du hast nicht bezahlt also muss er nicht liefern, ergo kein Verzug. Außerdem habe ich dir auch gesagt, dass du bei ebay eine Erklärung erfragen sollst, um Missverständnisse wegen AGBs auszuschließen. Denn warum sonst sollte das Abbrechen möglich sein?

fisch4709 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 00:23
@ZenOh69

moment mal. Der Vertrag kam schon vorher zustande, als ich geschrieben habe, nachdem mir der Kaufangebot für 23€ unterbreitet wurde als gegenangebot und ich den Kauf bestätigt habe und angenommen habe. Dabei ist es egal ob das Geld bezahlt wurde oder nicht. Da ich ja für die Bezahlung 4 Tage Zeit hatte. Der kaufvertrag kam schriftlich zustande, durch Angebot und Annahme.

ZenOh69  28.04.2022, 00:33
@fisch4709

Richtig, da die AGBs nun als Grund ausgeschlossen sind, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Du wirst, wenn nicht anders vereinbart, aber kein Lieferverzug setzen können, wenn dieser doch garnicht eingetreten ist. Erst zahlen, dann liefern.

Ohne nachweisbare Kommunikation kannst du ihm gar nichts.

Du müsstest ihn anschreiben, ihn an den rechtsgültigen Kaufvertrag erinnern und diesen Rechner, oder einen gleichwertigen Rechner, verlangen. Mit Frist und Nennung der Konsequenz.

Ein Deckungskauf würde ich bei dem geringen Wert aber nicht androhen, denn darauf bleibst wohl sitzen. Oder willst wegen dem Betrag vor Gericht (kostet dich weit mehr Geld als der Rechner) und riskieren dass deine Klage wegen eines Formfehlers abgelehnt wird (weil du ihn nicht sauber in den Verzug gesetzt hast oder deine Wahl der Konsequenz nicht angemessen ist) oder dein Deckungskauf, aus anderen Gründen, nicht anerkannt wird?

fisch4709 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 06:07

Jetzt kommt gerade Erinnerung mit bezahlen und hinten steht beendet. Der Verkäufer hat den Verkauf endgültig beendet. Was heisst denn das? Warum werde ich erinnert?

Yetanotherpage  28.04.2022, 16:51
@fisch4709

Warum fragst nicht den eBay Support? Ist deren System.