Kann der Vater einen Unterhaltstitel ablehnen ohne Gerichtliche Kosequenzen?
Es geht um das Thema Unterhaltstitel, wir zahlen der Tochter (5 Jahre) meines Partners regelmäßig & pünktlich jeden Monat Unterhalt ,jetzt kommt die KM und möchte sich den Unterhalt betiteln lassen, mit der Begründung wir seien ja zu zweit im Haushalt und hätten mehr Geld als Sie und Ihr Lebenspartner unterstütze sie nicht da könnten wir ja ohne Probleme alles mal offen legen. Wir haben uns nie dagegen geweigert Unterhalt zuzahlen oder zusätzlich Betreuungskosten für den Kindergarten zuübernehmen obwohl Sie zuschüsse mit Ihrer Teilzeitstelle dafür bekommen würde.
Wir fahren alle 2 Wochen 380 Km um die kleine zu uns zuholen, im Endeffekt bleibt uns kaum Zeit , zu dem monatlichen Unterhalt die Betreuungskosten , die Fahrten um Sie zu holen (wo uns die Mutter nicht einmal entgegen kommt), zusätzlich ist die kleinen bei uns von oben bis unten mit Kleidung ,Spielzeug etc. ausgestattet , damit sie nicht mit Ihrem Koffer hin und her reisen muss und sich hier genauso zuhause fühlen kann wie bei Ihrer Mutter auch. Wir kommen der KM bei Problemen immer entgegen, das Verhältnis mit Ihr ist oberflächlich. Wir reißen uns für die kleine zusammen und machen null Theater. Wenn man mir am liebsten der Arsch platzen würde, geht mein Freund und der Opa für die kleine den geringsten Weg des Wiederstands.
Wenn der KM danach ist lässt Sie sie halt mal 2-3 mal hinter einander nicht zu uns kommen. Zusätzlich ist die kleine schon in psychologischer Behandlung seit anfang des Jahres.
Anfang Dezember die Nachricht , der Unterhalt wird zum Januar 2017 angehoben, gesagt getan, Dauerauftrag geändert. JEdes JAhr wollen wir nur ein Schreibenvon der Mutter haben ,was sie sich vom Jugendamt geben lässt, wo die Erhöhung draufsteht und uns zukommen lässt damit wir was für unsere unterlagen haben. Dann 1 Tag vor Weihnachten der Brief vom Jugendamt mit der Überschrift ,,Beistand für .........." Unterhalt betiteln lassen. Ohne Vorwarnung oder etc. Die Mitarbeiterin von JA angerufen die sagte ,, die KM ist mit dem Vorsatz hierrein gekommen alles neu berechnen zulassen und hat auch darauf behaart so schnell wie möglich es durchzuführen,sollten Sie sich allerdings doch selber einigen wäre das auch gut , die KM soll einfach anrufen und bescheid sagen und dann ist alles gut."
Die KM angerufen , die lehnte ab es beantragt zuhaben, hat aber nichts dagegen es zutuhn. Und jetzt besteht SIe darauf.
Heute wieder ein Brief, wenn mein Partner sich nicht bis zum 30.01.17 melden udn seine Unterlagen dort hinschickt, setzt sich das JA mit seinem Arbeitgeber zusammen und fordert es dort an.
Ich bin innerlich am kochen... Ich hätte dafür verständnis wenn wir nicht regelmäßig oder unpünktlich zahlen würden,aber wir zahlen immer seit fast 4 Jahren.
Ich finde es absolut unverschämt von der KM , jedes halbe Jahr kommt irgendwas anders, wo sie versucht uns das Leben schwer zu machen.
Jetzt meine Frage , was können wir machen? Können wir überhaupt dagegen vorgehen ? Können wir das Ablehen?
4 Antworten
Es ist das gute Recht der Mutter, sich eine Beistandschaft beim Jugendamt zu holen.
Es geht eh nach der Düsseldorfer Tabelle.
Dagegen könnt ihr nichts machen. Wenn Dein Partner (nicht du...) das ablehnt, geht es vor Gericht und dann wird das festgelegt, ob er nun will oder nicht.
Kosten und Mühen des Umgang sind vom Umgangsberechtigen zu tragen. Die Mutter muß da keine Fahrten übernehmen.
ob ihr mehr habt als die kindesmutter oder nicht das ist egal. der kindesvater ist unterhaltspflichtig. dein einkommen ist dabei erst mal egal wenn es nicht viel höher als das des vaters ist.
für den kindesunterhalt ist nur erheblich was er an unterhaltsverpflichtungen hat. wenn das kind sein einziges ist dann kann man den unterhalt einfach anhand der düsseldorfer tabelle ablesen. da steht auch was ihm bleiben muss. habt ihr dann auch noch ein kind muss er für 2 kinder unterhalt leisten. die kinder sind immer gleichberechtigt.
dann ist es eigentlich egal mit dem titel. den kann er dann auch unterschreiben. sollte aber darauf achten das da eine summe drinsteht die gezahlt werden soll.
viele ämter versuchen da reinzuschreiben z.b. 120% auch wenn er da weniger zahlen müsste.
der kindesunterhalt richtet sich nach der düsseldorfer tabelle und ist nach einkommen gestaffelt. es ist durchaus legitim, wenn die kindesmutter eben eine neuberechnung nach aktuellen gehaltseingängen anfordert.
nebenbei: es geht nur um das gehalt deines partners, du hast damit nichts zu tun.
Es ist alles beim alten geblieben sonst hätten wir ja schon von alleine den Unterhalt anhand der DT erhöht
dann ist doch alles gut. reicht die unterlagen beim jugendamt ein und dann sagen die der km schon das alles in ordnung ist. die wollen doch nur einen beweis haben, dass dein partner eben nicht die hälfte seines einkommens verschweigt.
Na, ist doch wunderbar.
Dann wird sie auch nicht mehr Unterhalt bekommen.
Wo ist dann das Problem?
Wenn Ihr zahlt ist ja kein Grund zum Klagen
Und was Du Verdienst ist vollkommen egal.
Wir zahlen nach Düsseldorfer Tabelle, weder das Gehalt noch sonst irgendwas haben sich bei uns verändert.