Mehr Unterhalt wegen Inflation?
Hallo,
Meine Scheidung wurde am 01.01.2021 rechtskräftig, wir waren 25 Jahre verheiratet und hatten keine Kinder.
Mein Ex zahlt mir Unterhalt, ich bin seit Jahren arbeitslos und zu krank für Knochenjobs.
Jetzt ist alles extrem teuer geworden und das Geld reicht gar nicht.
Falls mein Ex eine Gehaltserhöhung bekommen sollte, kann ich dann mehr Unterhalt verlangen?
Ich bitte alle Leser hier, nur zu antworten, wenn ihr etwas hilfreiches zu sagen habt. Ich brauche keine Beleidigungen, die Scheidung war schon schwer genug.
Vielen Dank
4 Antworten
Falls mein Ex eine Gehaltserhöhung bekommen sollte, kann ich dann mehr Unterhalt verlangen?
Es kommt darauf an.
Eine Gehaltserhöhung erst nach der rechtskräftigen Scheidung des unterhaltspflichtigen Ehegatten wirkt sich trotzdem erhöhend auf den Unterhalt aus, wenn der Grund der Gehaltserhöhung schon während der Ehezeit angelegt wurde und die Ehegatten sich zu Ehezeiten vernünftigerweise bereits darauf einstellen konnten und durften.
https://www.scheidungskanzlei.de/index.php/ratgeber/unterhalt/nachehelicher-unterhalt
Nacheheliche Einkommenserhöhungen sind bei der > Bedarfsermittlung nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu berücksichtigen, soweit es sich bei Einkommenserhöhungen um erwartete, mit der Ehe zusammenhängende Entwicklung handelt. Nicht in der Ehe angelegte Einkünfte haben hingegen keinen Einfluss auf die ehelichen Lebensverhältnisse, soweit sie auf einer unerwarteten Entwicklung beruhen, da das Unterhaltsrecht den geschiedenen Ehegatten nicht besser stellen will als er während der Ehezeit stand oder auf Grund einer schon absehbaren Entwicklung künftig gestanden hätte (BGH, Urteil vom 18.11.2009 - XII ZR 65/09; Wendl/Dose § 4 Rn 413).
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/bedarf-nachehelicher-unterhalt.html
Es muss also im Einzelfall geprüft werden, wie sich das Ganze bei euch darstellt. Sollte es also zu einer Gehaltserhöhung kommen, dann wird dein Anwalt die Sachlage prüfen und entsprechende Forderungen stellen können oder eben auch nicht.
Vielen lieben Dank kessie1!! Das ist eine große Hilfe für mich, genau das wollte ich wissen.
Das ist super nett von dir.
Viele Grüße und bleib gesund,
Mex60
Du kannst beim Familiengericht eine Überprüfung der Höhe beantragen.
Dir auch, eine schöne Adventszeit und bleib gesund.
dann wirds zeit das du in bewegung kommst und in endlich in arbeit kommst. wie lange willst du deinem ex weiterhin auf der tasche liegen?
Das wird ein Gericht entscheiden müssen, verlangen kannst Du was Du willst.
Vielen Dank sassenach4u.
Viele Grüße und viel Glück!