Kann der Arbeitsgeber einen Arzt vorbeischicken um zu sehen ob ich krank bin?
Ich habe mich wegen Mobbing am Arbeitsplatz für ca 3 Wochen krankgeschrieben. ( Mit Abständen zwischendurch )
9 Antworten
Nein, Dein AG kann keinen Arzt "vorbeischicken".
Sollte Dein AG Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit haben, kann er sich an die Krankenkasse wenden. Die kann Dich, wenn sie auch Zweifel hat, zum MdK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) schicken.
Allerdings wird sie das bestimmt nicht wegen dieser drei Wochen tun. Da braucht es schon "etwas mehr".
Er kann dich auffordern einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen, wenn ihr keinen Betriebsarzt habt.
Er bekommt aber keine Diagnose sondern nur eine Bestätigung ob die Krankschreibung gerechtfertigt ist.
Er kann dich auffordern einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen, wenn ihr keinen Betriebsarzt habt.
Mit welcher Begründung ? mit welchem Recht ?
Das ist unabhängig von der länge der AU
Nicht generell zulässig.
Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken», so Schipp weiter. Das könne zum Beispiel bei Suchterkrankungen von Arbeitnehmern der Fall sein.05.08.2019
https://www.merkur.de › leben
Darf der Chef eine Untersuchung beim Betriebsarzt anordnen? | KarriereDas stammt aus einer Zeitung und ist entsprechend verkürzt.
Bitte?
Was ist daran nicht zu verstehen?
Ruhig Blut. Das hier: Das stammt aus einer Zeitung und ist entsprechend verkürzt.
Was ist verkürzt? Deine Aussage?
Du kommst als Nachweis für deine These mit einem Artikel aus einer Zeitung. Das ist keine seriöse Quelle.
Ich hab keine Lust weiter drüber zu schreiben, nur weil du deine unrichtige Aussage krampfhaft für richtig erklären willst
Nö, deine Aussage ist nur falsch mehr nicht, Quelle hin oder her.
Hier extra eine Quelle für dich:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/kontrollrechte-arbeitgeber.html
Nein, ist sie nicht.
Dann denk was du willst.
Und hier für @brennspiritus noch eine weil heut Mittwoch ist:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/59083/Arbeitsrecht-Privatsphaere-geht-auch-im-Krankheitsfall-vor
Da du grundsätzlich nicht verpflichtet bist überhaupt jemand in deine Wohnung zu lassen - von richterlichen Beschlüssen mal abgesehen- nein wird er nicht.
Du bist noch in der Ausbildung- dann solltest du dich an die zuständige Kammer wenden- diese kann dich unterstützen einen anderen Betrieb zu finden. Hier solltest du dich auch informieren, bei wievielen Krankentagen du nicht zur Prüfung zugelassen wirst.
Die Überprüfung durch den MDK kann er anregen , wenn er einen begründeten Verdacht an deiner AU hat - diesen Weg wird er so schnell nicht einschlagen.
Mobbing ist kein Faktor für eine AU - sofern du psychisch an deinem Arbeitsplatz leidest, du mit deinem AG darüber geredet hast - solltest du wechseln und mit deinem Arzt reden. Vielleicht ist dein ICD irgendwann mal relevant.
Theoretisch wäre es möglich. Aber die Ärzte haben gar keine Zeit dafür, nachzuschauen ob jemand zu Hause ist und krank im Bett liegt. Schließlich muss man ja auch mal einkaufen oder könntest du gerade nicht zu Hause sein.
??? Wenn, dann aus Gründen der Fürsorge nicht zu Kontrollzwecken.
Sicher nicht.
Er kann aber die Krankenkasse einschalten um Deine Arbeitsunfähigkeit durch sie, den med. Dienst klären zu lassen, wenn er begründete Zweifel an Deiner med. begründeten Arbeitsunfähigkeit hat und vorträgt.
Aber nicht bei 3 Wochen....