Rückkehr an Arbeitsplatz nach Bossing?

1 Antwort

Hallo SI2020,

Grundsätzlich ist dir freigestellt was du unternimmst. Wie ich es nun beurteile lege ihn dir ans Herz das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wenn es in deinem Interesse steht kann gegen den Arbeitgeber vorgegangen werden. Dazu nehme ich Bezug auf den Unterlassungsanspruch. Dieser wird vom zuständigen Arbeitsgericht geregelt, welches den Arbeitgeber dazu verpflichtet das Fehlverhalten zu unterlassen. Da du psychische Schäden erlitten hast, ist das verlangen nach Schmerzensgeld nicht auszuschließen.

Um solche Verfahren einzuleiten sind Beweise nötig, welche Belegen, dass das Mobbing existiert und auch die nötige Behandlung hervorruft. Ein chronologisch aufgeschriebene Liste der Schikanen deines Arbeitgebers würde helfen.

Ich rate dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu engagieren, dem du die Situation so genau wie möglich schilderst.

LG