Kann der Arbeitgeber jemanden zwingen trotz Krankheit zur Arbeit zu kommen?
Hallöchen, mein Mann steht vor folgendem Problem: er rennt seit einer Woche mit einer starken erkältung rum und nun hat er am Wochenende hohes Fieber bekommen. Als ich beim Arbeitgeber anrief, um ihm mitzuteilen, dass mein Mann mit Fieber und Schüttelfrost im bett liegt und deshalb zum Arzt muss, sagte dieser, dass die Mitarbeiterzahl derzeit begrenzt sei und er deshalb mit Medikamenten trotzdem zur Arbeit kommen müsse. Nun haben wir tierische Angst vor Arbeitslosigkeit (und ich bin sicher der Chef weiß das), was wenn mein Mann doch zum Arzt geht und er dann aus fadenscheinigen gründen gekündigt wird? Und was ist, wenn auf Grund der Medikamente während der Arbeit etwas passiert? (Er ist Kurierfahrer und demnach auch Fahrzeugführer)...die Krankenkassen zahlen doch dann sicher nichts, wenn sowas rauskommt, ist doch Selbstverschuldung, oder? Außerdem soll mein Mann demnächst Urlaub nehmen und sich dann auskurieren, ist das fair und überhaupt rechtens?
Wäre schön, da mal ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen, denn die Arbeitsämter helfen einem da nicht wirklich weiter!
LG Susee
14 Antworten
natürlich kann er sich krankschreiben lassen! schreibt genau, mit datum und uhrzeit auf, was der arbeitgeber gesagt hat. dann zum arzt, diesem das auch gleich so mitteilen. vom arzt ein attest mitgeben lassen und ggf. noch eine bestätigung das durch medikamenteneinnahme im beruf deines mannes eine hohe gefährdung vorliegt und er auch mit medikamenten definitiv nicht fahren darf. am besten direkt beim arbeitsamt melden, das so mitteilen, das man angst vor kündigung wegen dieses sachverhaltes hat. die nehmen das dann schon mal auf falls es wirklich zu einer kündigung kommt. und dann abwarten was passiert. kommt es zu einer kündigung seit ihr im recht und könnt vor dem arbeitsgericht klagen
- Sofortige Krankmeldung, also Attest vom Arzt
- Des Weiteren ist der Grund, weswegen ein AN krank ist irrelevant und geht den AG nichts an. Er darf allerdings dies untersuchen lassen und sich persönlich überzeugen. Dies macht ein AG nur dann, wenn er jemand auf dem Kicker hat bzw. dieser schon auffällig geworden ist.
- Medikamente und Führung von Fahrzeugen ist je nach Medikament nicht erlaubt.
- Versicherungsschutz besteht nicht, wenn einmal krankgeschrieben
- Fahrlässige Körperverletzung, wenn er mit seiner Erkrankung Kollegen, Kunden ansteckt
- Krank ist krank
- Es ist Organisationsverschulden des AG, wenn er keinen Ersatz zur Verfügung stellen kann bzw. dies nicht anderwertig hinbekommt. Er kann in jedem Falle keinen AN zwingen zur Arbeit zu kommen, wenn dieser krank ist.
- Urlaub ist zur Erholung da und nicht um eine Krankheit auszukurieren. Der AG kann in diesem Punkt den AN zwar durchaus per Dienstanweisung sagen, dass er Urlaub nehmen muss, aber dies ist hinfällig, wenn AU vorliegt. Dann bekommt der AN, falls sich dies überschneidet mit Urlaub, die Urlaubstage bei Krankheit mit AU zurück. Aber nur mit AU. Der AG verursacht damit unnötige Ausgaben und schießt sich auf gut deutsch selbst damit ins Bein. Da kann man nur sagen: Der Chef verfügt über keinerlei Handhabe bzw. verfügt über keinerlei Führungs- und Leitungspersönlichkeit, die in dieser Position notwendig ist und ebenso wenig über unternehmerische Kompetenz, die in meinen Augen auch als angestellte Führungskraft notwendig ist, um das Unternehmen zum Ziel führen zu können. Es ist ja kein unbekanntes Phänomen, dass ein autoritärer Führungsstil nicht zum Ziel führt.
Es ist schon Vieles gesagt:
Zum Arzt gehen und krank schreiben lassen. Dem AG das Attest schnellstmöglich zusenden. Gesundheit ist zwar nicht alles - aber ohne Gesundheit ist alles nichts.
Assozialen Arbeitgebern darf man nicht nachgeben. Das ist leicht gesagt, wenn mit Entlassung gedroht wird, aber wohin soll das führen, wenn man solche Sauereien mitmacht?
In die zuständige Gewerkschaft (ver.di) eintreten und zwar möglichst schnell. Hier gibt es Beratung und notfalls Rechtsschutz.
Solche Praktiken der Arbeitgeber werden immer häufiger angewandt . Leider sitzen sie zur Zeit dank der Konjunktur , sowie der politischen Landschaft am längeren Hebel. Dein Mann befindet sich in einer Zwickmühle , denn es geht ja um den Erhalt des Arbeitsplatzes . Die Forderungen des Arbeitgebers sind rechtlich nicht haltbar , aber wen interessiert das schon , wenn er seinen Arbeitsplatz verliert. Die paar Euro , die er als Abfindung vor dem Arbeitgericht erstreitet sind schnell hin und Arbeitslosigkeit ist schlimm.
- Er soll sich mit einem Arztzeugnis absichern
- Er muss garantiert nicht zur Arbeit erscheinen, sofern er dieses vorweisen kann
- Das mit dem Urlaub ist so eine Sache... sofern deinem Mann der Urlaub zugemutet werden kann und die Umstände dies verlangen, kann es sein, dass er ihn nehmen muss
- Das mit den Medikamenten stimmt --> er währe eine Gefährdung für den Strassenverkehr
Urlaub nehmen um sich gesund zu pflegen ist nicht rechtens.Wenn ich in der Urlaubszeit krank bin muß der Urlaub um die Zeit der Krankheit verlängert werden.