Kann der Arbeitgeber einfach ein schichtsystem ändern?
In einem Betrieb wird 4 Schicht gearbeitet nur in bestimmten Abteilungen 2 bzw 3 Schicht. Im Arbeitsvertrag ist Schichtarbeit eingetragen nur halt halt nicht genau definiert. In der jeweiligen Abteilung wurde schon immer nur 2 Schicht gearbeitet jetzt haben sich die Mitarbeiter eingewilligt 3 Schicht zu arbeiten. Das 4 schichtsystem sieht so aus man arbeitet 6 Tage die Woche früh, spät, Nacht und dann hat meine eine Woche frei! Nun steht im Arbeitsvertrag aber nichts von wochenendarbeit. Man muss aber in einem 4 Schicht system 6 Tage die Woche arbeiten also auch Samstags. Ist das zulässig?
1 Antwort
- Wenn ich das richtig verstehe wird im neuen System Montag bis Samstag gearbeitet.
- Schichtarbeit ist vertraglich vereinbart aber nicht genau definiert
Wenn Du nur Samstag und nicht auch am Sonntag arbeiten musst, muss keine Wochenendarbeit vereinbart sein. Samstag ist ein ganz normaler Werktag.
Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Sind nur die Stunden vorgegeben oder steht da auch etwas von Arbeitstagen/Woche?
Wenn keine bestimmten Arbeitstage vereinbart sind und die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, kann der AG die Schichtpläne ändern. Er hat hier ein Weisungsrecht das er innerhalb der vertraglichen Bestimmungen ausüben kann.
Betriebsrat gibt es wohl nicht. Dieser hätte bei Schichtplänen ein Mitspracherecht. Da könnte der AG nicht einfach Änderungen anordnen. Ihr solltet mal darüber nachdenken einen Betriebsrat zu gründen.
Der Betriebsrat muss die Mitteilung nicht zwingend unterschreiben. Du solltest bei diesem aber mal nachfragen ob zugestimmt wurde.
Der Betriebsrat muss unterschreibt, wenn es eine "Betriebsvereinbarung" ist. Sollte das auf dem Aushang stehen, ist das ohne Unterschrift des BR falsch.
Bei uns wurde die neue Regelung den betroffenen Mitarbeitern gemeinsam von der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat mitgeteilt. So konnten auch sofort viele Fragen beantwortet werden und die Kolleginnen und Kollegen wussten gleich, dass die Maßnahme befristet ist und der Betriebsrat danach keine Genehmigung zur Weiterführung gibt (Den Aushang haben übrigens beide Seiten unterschrieben auch wenn es keine BV war)
So wie ich das mitbekommen habe weiß der Betriebsrat noch von nichts! Im Arbeitsvertrag steht halt das der Arbeitnehmer sich für spät sowie Nachtschicht verpflichtet und für Bereitschaftsdienst
Dann solltet Ihr mal mit dem Betriebsrat sprechen.
Normalerweise wird der Betriebsrat vorab informiert damit er sich beraten und evtl. mit den Kollegen sprechen kann. Er muss der Änderung der Schichtpläne zustimmen. Wenn er die Zustimmung verweigert, kann der AG nicht so ohne Weiteres neue Schichtpläne einführen.
Betriebst gibt es!!! Aber der vertritt wohl leider mehr die Interessen von Arbeitgeber als von uns
Hat der Betriebsrat nicht mit Euch gesprochen bevor er die Zustimmung gab? Habt Ihr ihn mal auf die Entscheidung angesprochen?
Bei uns musste letztes Jahr auch im Vier-Schicht-System gearbeitet werden, allerdings incl. Sonn- und Feiertage. Unser Betriebsrat hat mit den Kolleginnen und Kollegen gesprochen, es wurde von der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat die Notwendigkeit der Maßnahme erklärt (Betriebsrat bekam alle notwendigen Informationen, Zahlen.....).
Anschließend hat der Betriebsrat dieses Schichtsystem zwar genehmigt aber einen Zeitrahmen gesetzt. Es wurde klar vereinbart, wie lange so gearbeitet werden muss und versprochen dass man nach Ablauf der Vereinbarung zum alten oder einem anderen System wechselt.
Das hat auch trotz Skepsis einiger Mitarbeiter gut funktioniert.
Aber noch einmal: Was steht zur Schichtarbeit und zur Arbeitszeit und deren Verteilung im Arbeitsvertrag?
Jetzt habe ich heute eine Mitteilung bekommen das ich ich ab Dezember im 4 Schicht system mit 35 Stunden eingesetzt werde. Was mich nur stützig macht ist das auf der Mitteilung keine Unterschrift vom Betriebsrat ist!???????