Zahlt das Arbeitsamt bei Schichtarbeit Tagesmutter für Alleinerziehende?

5 Antworten

Was bringt dir ein Job, wenn du doch wieder Aufstockung brauchst, also letztlich nicht mehr als jetzt hast?

sabrina888 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 18:13

deshallb will ich arbeiten und die miete selbst zahlen

Georg63  21.07.2015, 18:27
@sabrina888

Das wird so nicht funktionieren, da dein Lohn angerechnet wird.

Entweder du verdienst genug für Lebensunterhalt, Miete und Tagesmutter/Kita oder du hast als Aufstocker lediglich ca. 200 Euro mehr als jetzt.

Dann könntest du eher einen Minijob für ca. 150 Euro im Monat suchen, die du dann auch behalten darfst.

Ganz verweigern darf das JC die Miete sowieso nicht. Zumindest der örtlich zulässige Maximalsatz muss gezahlt werden.

Es bibt auch menschliche JC-Mitarbeiter .... den anderen muss man einen Anwalt auf den Pelz hetzen.

sabrina888 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 18:12

ich habe angst das arbeitssamt die miete gar nicht zahlt von der neue wohnung weil ich sie ohne genehmigung unterschrieben habe und weil es teurer ist

Eventuell gibt es vom Jugendamt eine Förderung aber beim Arbeitsamt sieht es dagegen eher schlecht aus. Wie alt ist denn dein Kind? Und wie viele Stunden möchtest du pro Woche arbeiten?

Bringt ja auch nix arbeiten zu gehen, wenn man die Tagesmutter selber bezahlen muss. Andererseits: Warum SOLL das Arbeitsamt denn die Tagesmutter bezahlen? Da kommt am Ende ja nix bei raus. 

sabrina888 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 17:30

Ich möchte vollzeit arbeiten einer ist 3 jahre und 4 jahre alt

Nicht das Arbeitsamt, sehr wohl aber das Jugendamt! Aus dem grund, weil du der einzige Verdiener der Familie bist.

Hab ich eine Zeit lang gebraucht. Das JA zahlte einen festen Stundensatz für die Tagesmutter, diese musste ich mir selber suchen. Habe dann über eine kirchliche Organisation eine zertifizierte Dame gefunden. Genauer zwei, da eine abends betreute, die andere dagegen in der Früh (mit Übernachtung) für Frühschichtler.

So konnte ich Geld verdienen, meine Kids waren, je nach Schicht, erst bei der Tagesmutter, dann in der Schule, im Hort und daheim oder halt in der Schule, im Hort und bei der Tagesmutter.

Mit der JA-Finanzierung (ich hab was obendrauf gelegt) und Wohngeld war ich dann nicht mehr bedürftig, musste nicht aufstocken, weil ich Vollzeit arbeiten konnte.

Wenn du arbeitest und zwar Vollzeit kannst du doch dann auch die TagesMutter bezahlen oder nicht?

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=193074.html

darin ...Alleinerziehende bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen bevorzugt behandelt. Die Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten ermöglicht alleinerziehenden Elternteilen einen verbesserten Zugang zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen