4 Schichtsystem Pflicht?
Ich bin vor ca 12 Jahren das erste Mal zeitweise in 4 Schichten gesetzt worden. Mittlerweile bin ich weder an der Anlage für die ich unbedingt in 4 sein muss, noch sind die Bedingungen noch akzeptabel. Ich habe mittlerweile mit der dauerhaften 6 Tage Woche Probleme aber komme aus dem System nicht raus. Im Moment bin ich an einer Anlage die offiziell in 4 Schichten ist aber treffe selten auf meine Kollegen da diese Anlage an dem Wochenenden oft nur von mir gefahren wird, da meine Kollegen aus den anderen Schichten am Wochenende die Arbeit der 3 Schichtarbeiter machen da diese 4 verweigern. Feiertage existieren nicht für uns 4 Schichter , entweder arbeiten oder Urlaubsabzug selbst wenn die Firma geschlossen ist( zb Weihnachten und Weihnachtsfeiertage) . In meinem Arbeitsvertrag von 2008 steht " der Arbeitnehmer ist verpflichtet wenn es die betriebliche Situation verlangt Mehrarbeit, Wechselschicht und wochenendarbeit zu leisten. Durch die Nachtschichten kommen wir und die 3 Schichtarbeiter auf 90 Tage frei im Jahr, davon 15 wo man erst 5:30 Uhr Feierabend hat aber der Tag als frei zählt. 1 und 2 Schichten hat 105 Tage frei. 1 , 2 und 3 haben zusätzlich Feiertage normal frei oder arbeiten und bekommen Plusstunden. Dank chaotischer Planung passt Schichtsystem oft nicht zum Arbeitsplatz während eine gewisse Anzahl gleichbleibender leute die Nachteile der 4 Schichten und der Rest nicht, bei Bedarf werden diese gefragt ob sie 4 machen würden und sagen nein und es wird akzeptiert. Wir werden hingegen gezwungen und durch polnische Zeitarbeiter an den Wochenenden aufgestockt um die Anlagen die in 4 Schichten laufen müssen am Wochenende im Auge zu haben da das normale Personal nur 3 macht. Meine Fragen sind: Können wir zu 4 Schichten gezwungen werden während andere Kollegen verweigern dürfen? Und ist es ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgesetz nur uns 4 schichtern Urlaub für Feiertage abzuziehen wenn die Firma eh zu hat? Wir haben seit 2010 einen Betriebsrat aber nie neue Verträge bekommen.
2 Antworten
Gute Frage,würde mich auch gern interessieren...
Erfahrungsgemäss ist es so dass wenn man am Anfang ständig was mitmacht ohne sich zu beschweren, dann wird es automatisch zur Pflicht.
Da ihr sogar einen Betriebsrat habt, hast dann ein leichtes Spiel.Einfach abklären...
An deiner Stelle würde ich erst nach einer "ordentlichen Lohnerhöhung " nachfragen und wenn du da ,wie meistens, nix bekommst dann machst auch keine 4-Schicht.
Für mich hört es sich so an als ob es in eurem Betrieb nicht gerade Umsatzstark läuft, sprich den einen oder anderen sogar am liebsten loshaben möchte.Ist nur ein Glaube,kein Fakt!!!
Wie nightstick schon schreibt,Klarheit bringen und evtl. sich aufklären lassen bezüglich Arbeitsrechte etc.p.p.
Urlaub für Feiertage abzuziehen
Für Feiertage, derentwegen ein Arbeitstag ausfällt, darf nichts abgezogen werden - ein Urlaubstag schon einmal gar nicht!
Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Und für Arbeit, die auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, muss ein Ausgleichstag als Ruhetag gewährt werden - Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11 "Ausgleichg für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3:
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Im Berufsleben gibt es immer zwei Parteien:
Die eine, die so etwas verlangt, und die andere, die es sich gefallen lässt!
Aus Sicht der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist diese Diensteinteilung (vorausgesetzt, die besagten anderen Kollegen sind von ihrer Ausbildung her ebenfalls in der Lage die Anlage einwandfrei zu bedienen) offensichtlich nicht in Ordnung.
Hier wäre zunächst einmal die Betriebsleitung anzusprechen, und zwar in allen Instanzen (!) Dies fängt (je nach betrieblicher Situation) z.B. beim Planungsbüro an, geht über den Abteilungs- oder Betriebsleiter bis zum Vorstand bzw. der Geschäftsführung.
Ich persönlich würde in diesem Fall wie folgt vorgehen:
° Das Unternehmen befragen, was die Planungsstelle daran hindert, auch einmal andere Mitarbeiter (ggf. rollierend) im Vierschichtbetrieb einzusetzen.
° Sperrt sich das Unternehmen, ist der Betriebsrat der nächste Ansprechpartner.
° Bringt das auch keinen Erfolg, würde ich mir einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geben lassen. Das mag zwar eine Gebühr kosten, aber ich wüsste ein für allemal über meine Rechte Bescheid.
Hinweis-1: Alle Fakten gut dokumentieren, von nun an alles nachweislich (schriftlich) machen, auch Gespräche/Gesprächsergebnisse immer nachträglich per E-Mail bestätigen usw. Ansonsten wird gerne einmal etwas "vergessen".
Hinweis-2: Dass man sich damit bei der Geschäftsführung keine Freunde macht, dürfte bekannt sein.
==> Für seine Rechte zu kämpfen, muss man sich leisten können!
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Gruß @Nightstick
Ich befragte bereits meinen Arbeitgeber und bekam folgende Antworten
Niemand will 4 machen, viele nicht an besagte Anlagen und viele seien schlechter und können mich nicht ersetzen und die Krönung, er Versuche auf Wünsche einzugehen und er könne nicht auf alle eingehen und manche hätten Pech
Betriebsrat verwirrend...der eine sagt wir müssen nicht, der andere sagt wir müssen und er verstehe das Problem nicht und versuchte Vorteile zurechtzufinden und letzten Endes einen Anwalt fragen, allerdings ist der zweite Betriebsratsvorsitzender zugunsten der Firma
Dann bleibt Dir wohl nur noch der Weg zu einem Fachanwalt, wobei Du allerdings (auf Sicht gesehen) damit rechnen musst, dass sich das Verhältnis zwischen Dir und dem Arbeitgeber dadurch weiter trüben wird.
Du könntest weitaus größere Geschütze auffahren, wenn Du bereits eine andere Arbeitsstelle in Ausssicht hättest.
Aber wie gesagt: Eine Verweigerungshaltung muss man sich leisten können, wobei bei mir persönlich die Gesundheit absoluten Vorrang hätte.
Würde ich mich dermaßen über den AG ärgern, würde ich auf dem Weg zum Rechtsanwalt auch bei einmal wieder den Arzt meines Vertrauens aufsuchen...
Zu dem Thema ist aktuell Mord und Totschlag bei uns. Beim Betriebsrat ist die Antwort abhängig von dem den man fragt. Wir hatten vorher weniger Probleme mit 4 Schichten, wir hatten feste Anlagen in festen Teams und man zog uns für Feiertage keinen Urlaub ab.Seit einem Jahr ein Idiot als Produktionsleiter und ein weiterer in der Planung. Seitdem versucht fast jeder aus 4 rauszukommen weil man irgendwie mit irgendwem fatalerweise fast nur Polen irgendwo zusammengeklöppelt und zusätzlich noch personalreduziert. Das sich die Hälfte über die Feiertage krank gemeldet hat von uns kann keine Lösung sein. Zusätzlich wird immer mehr auf uns abgewälzt an Bürojobs. Bei meinem letzten Zoff mit dem Chef drohte ich die Kündigung an was er mir verbot. Ich bin körperlich mittlerweile am Ende und weiß nicht mehr weiter. Als Grund das er mich nicht rauslässt nannte er das er mich nicht ersetzt bekommt weil sie kaum noch Personal rankriegen was halbwegs gut arbeitet