Kann das Jugendamt Titel einfach ändern?

5 Antworten

soweit ich das weiß ist das alles rechtens. Allerdings dürfte das mit dem Selbstbehalt ein Grenzfall sein. Evtl. müsstest Du mal Deinen Anwalt kontaktieren.

Das Einkommen Deiner Frau musst Du nicht angeben. Sie ist nicht verpflichtet für die Kinder aus Deiner 1. Ehe zu zahlen. Wenn Du im Moment durch die Kurzarbeit weniger verdienst, dann gib doch einfach Deinen Lohnzettel ab, Du hast ja nichts zu verbergen. Auch wenn das Kindergeld erhöht wurde, das wird meines Wissens immer prozentual nach dem Einkommen berechnet. Das Geld zum Leben müssen sie Dir schon lassen. lg Lilo

Der Lohnzettel von deiner Frau geht die erstmal nix an. Schick deinen Lohnzettel dort hin und du wirst ja sehen was raus kommt. Wann war denn die letzte Überprüfung von deinem Lohn?

Du solltest dir einen anwalt zu Rate ziehen, er kann dich in allem aufklären und ist auf dem neusten Stand. 

Er sagt dir auch was du tun musst und was nicht.

LG Pummelweib :-)

Das Jugendamt kann auch den Titel nicht ändern. Dafür ist das hiesige Gericht zuständig. Dieses kann auch den Unterhalt wieder runter setzen sofern du nicht leistungsfähig bist.

DFgen  14.07.2015, 13:44

Wenn der Titel vom Jugendamt ausgestellt wurde - was im Rahmen einer "Beistandschaft" möglich ist - so kann das Jugendamt den Titel auch entsprechend ändern.

bayern77 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 10:28

D.h. das Jugendamt kann den Titel nicht ändern, aber verlangen das ich mehr zahle? Pfändbar bin ich dann bis zum Betrag auf dem Titel, oder? 

DFgen  14.07.2015, 14:21
@bayern77

Der Betrag, der im Titel festgehalten ist, muss gezahlt werden - bis der Titel ggf. abgeändert wurde bzw. ab dem Tag, an dem der veränderte Anspruch geltend gemacht wurde.

Dem Unterhaltspflichtigen muss von seinem Einkommen der "Selbstbehalt" verbleiben, von dem er seinen eigenen Lebensunterhalt (Verpflegung, Miete, Strom, Kleidung... ) bestreiten kann, derzeit sind das 1080 Euro bei einer Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern.

Sollten durch nicht oder zu wenig gezahlte Unterhaltsbeträge Unterhaltsschulden entstanden sein, so könnten diese vom Konto oder Einkommen (direkt beim Arbeitgeber) des Unterhaltspflichtigen gepfändet werden - hierbei gilt dann der "Pfändungsfreibetrag", der davon abhängt, wie vielen Personen der Schuldner Unterhalt leistet.....