Höhe des Selbstbehalts für Unterhalt wenn auch 1 Kind daheim ist
Wieviel Selbstbehalt bleibt einen, wenn man auch noch ein Kind im Haushalt hat, bevor man dem auswärtigen Kind Unterhalt zahlen muss? Nach Düsseldorfer Tabelle sehe ich nur das einem 900€ bleiben. Aber die kann ja für "Alleinstehende" nicht gleich sein, wie wenn man auch noch Kids im Haushalt hat.
4 Antworten
Etwas unklar die Frage - ich übersetze mal:
1 Kind lebt bei der Mutter
1 Kind lebt bei dir?
Wenn das so ist - und du arbeitest, hast du normalerweise einen Selbstbehalt von 1.100 €.
Der Unterhaltsanspruch der Kinder richtet sich nach Einkommen und Alter,
Wenn ein Kind bei dir lebt, muss der andere Partner den Unterhalt zahlen.
Kindergeld ist zu berücksichtigen. Ab 18 sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet - quotal nach dem Einkommen.
Ziemlich kompliziert, was?
Deswegn wäre es hilfreich, die Situation etwas genauer zu schildern.
1100,-€ Selbstbehalt gilt gegenüber volljaährigen nicht previligierten Kindern.
Gegenüber Minderjährigen liegt der Selbstbehalt bei höchstens 900,-€ !
Kinder haben vorrangig und sind untereinander gleichberechtigt.
wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, zahlt das Jugendamt Norschuss - aber wie das bei ALG2 aussieht - sorry, da muss ich passen.
Alleinerziehende haben einen höheren Selbstbehalt. Genaue Höhe kannst Du googlen.
Finde leider nix genaues dazu.
Die 900,-€ Selbstbehalt gelten für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, erst einmal unabhängig davon, wieviele Personen im Haushalt leben.
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Alle Kinder des Unterhaltspflichtigen sind unabhängig davon wo sie leben gleichgestellt.
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Reicht das Einkommen nicht aus allen Kindern den Mindesunterhalt zu zahlen, kommt es zu einer sogenannten Mangelfallberechnung.
Der Unterhalt muss dann anteilsmäßig der jeweiligen Altersgruppe von dem zur Verfügung stehenden Geldes berechnet werden.
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Lebt der Unterhaltspflichtige in einer Partnerschaft, kann sein Selbstbehalt wegen der Haushaltsersparnis um 20 % gesenkt werden.
Bedeutet dies man müsste selbst eher ALGII beziehen, um dem auswärtigen Kind Unterhalt zu zahlen als dies für das Kind daheim zu verwenden?
Du hast ja nach dem Selbstbehalt gefragt.
Der familienrechtliche Selbstbehalt liegt gegenüber einem minderjährigen Kind bei 900,-€ - Punkt.
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Außerdem unterliegt der Unterhaltspflichtige einer sogenannten erhöhten Erwerbsobliegenheit. D.h., er muss alles dafür tun, den Mindestkindesunterhalt leisten zu können.
Hier wird vom Unterhaltspflichtigen verlangt sich um eine ausreichend bezahlte Tätigkeit zu bemühen und/oder einen Nebenjob aufzunehmen.
Diese Bemühungen sind nachzuweisen. Es werden bis zu 30 Bewerbungen im Monat verlant.
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Für das in deinem Haushalt lebende Kind steht dir doch der Barunterhalt des anderen Elternteils zu!
Warum sollte denn dein anderes, nicht bei dir lebendes Kind, gegenüber dem bei dir lebenden benachteiligt werden? Alle deine Kinder sind unterhaltsrechtlich gleichgestellt.
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Wenn das Haushaltseinkommen nicht ausreicht, hast du selbstverständlich die Möglichkeit, ergänzende Sozialleistungen zu beantragen.
Danke für die Antwort. Ich arbeite ganztags, bis vor kurzem haben beide Kinder bei mir gewohnt und ich bin fast immer allein dafür aufgekommen, weil nämlich 1 Vater zu wenig verdient und der 2. zu dem mein 16-jähriges Kind gezogen ist, bezieht selbst ALGII und arbeitet in einem 1€ Job. Soviel dazu.
Ansonsten verdiene ich soviel, dass ich kein Wohngeldanspruch habe, aber da die Kids eben keinen Unterhalt bekamen, trotzdem ergänzend einen geringen ALGII Anspruch hatte. Klingt komisch, ist aber so.
Mit nur einem Kind wäre ich jetzt draußen. Wenn ich aber nun dem anderen Kind Unterhalt zahlen müsste, dann hätten wir wieder Anspruch auf ALGII. Und daher die Frage. Grundsätzlich wäre es ja aber egal, ob das Kind beim Vater ALGII bezieht oder bei Unterhaltszahlungen alle. Dies käme dem Staat ja eigentlich noch teurer.
Also bei dem Selbstbehalt von 900 € kann ich auch nur den Kopf schütteln. Ich bin selbst in solch einer Situation. Insgesamt habe ich vier Kinder. 2 von Ihnen sind zu Ihrem Vater gezogen. Das 3. Kind lebt in meinem Haushalt und das 4. Kind (von einem anderen Mann) lebt ebenfalls in meinem Haushalt. Nun liegt der Selbstbehalt bei 900 Euro, egal ob nun eine Person im Haushalt lebt oder zudem noch zwei Kinder wie bei mir? - Das kann ja nicht gerecht sein. Im Moment muss ich 75 Euro Unterhalt für ein Kind bezahlen. Der Unterhalt für das zweite Kind wird aufgehoben mit dem Unterhalt für das Kind, welches in meinem Haushalt lebt. Das leuchtet mir ein. Doch mein Ex-Mann verdient netto rund 300 Euro mehr als ich. Müsste der Unterhalt dann nicht erst einmal berechnet werden für das Kind welches bei mir lebt. Er könnte ja einen höheren Unterhalt als ich aufbringen und davon müsste man die 75 Euro also abziehen. Oder sehe ich das nun ganz falsch. Ich bin mit dem Urteil sehr unzufrieden und erwäge Einspruch einzulegen. Hat das Sinn, wie stehen denn überhaupt die Chancen. Zudem hat das Gericht entschieden, dass ich einen Nebenerwerb aufzunehmen habe. Ich arbeite Vollzeit mit 35 Stunden Woche. Nach Meinung des Gerichtes kann ich weitere 5 Stunden arbeiten gehen, die bereits fixtiv auf mein Gehalt gerechnet wurden. Allerdings passt dies überhaupt nicht mit der Kinderbetreuung für meinen 4-jährigen Sohn. Ich müsste dann außerhalb des Kindergartens noch eine Betreuung suchen und diese wahrscheinlich auch finanzieren. Da fragt man sich, was dann noch übrig bleibt. Wer kann mir weiterhelfen?
Hatte ich gestern genauer, aber die Antwort geh zum Jugendamt, ist nicht wirklich hilfreich.
So aber ich versuchs nochmal: 1 Kind lebt bei mir, der Vater zahlt meist keinen Unterhalt, da zuwenig Verdienst. 1 Kind ist jetzt zu seinem Vater und bezieht dort in der Familie ALGII, vorher hat dieser Vater auch jahrelang keinen Unterhalt gezahlt. In wieweit kann nun aber die Arge von mir Unterhalt verlangen. Was muss mir und meinem Kind zu Hause bleiben? Bei "nur" 1100€ (wie ergibt sich das) würde uns ja dann wieder ergänzendes ALGII zustehen. Daher hat die Frage hat das Kind hier nicht Vorrang?