Kann das jobcenter eine Ausbildung verbieten?
Guten Morgen.
Ganz einfache frage:
Kann das jobcenter eine Ausbildung verbieten?
Da das jobcenter nicht begeistert davon war, dass meine Bekannte nach 10 Jahren Arbeitslosigkeit eine Ausbildung beginnen will / wird.
Lg
6 Antworten
Nein, das kann es nicht. Wobei Ausbildung in diesem Fall vermutlich einer Umschulung entspräche.
Das Jobcenter ist aber auch nicht zwingend verpflichtet dazu, eine Weiterbildung zu fördern.
Im Zweifelsfall muß sich die Bekannte selbst darum kümmern.
Dann soll die Bekannte das doch ganz einfach machen, wenn sie das möchte und wenn sie die Gelegenheit dazu hat.
Genau mein Reden. Ich war nur nicht sicher wieso sich das Amt wegen sowas aufregt? Sie können doch froh sein, wenn man nicht vom Steuergeldern leben muss.
Das, was das Jobcenter dazu sagt, interessiert niemanden. Sie muß die Aufnahme der Ausbildung und die damit mutmaßlich verbundene Ausbildungsvergütung nur rechtzeitig melden.
Nach 10 Jahren Arbeitslosigkeit muss man sich schon die Frage stellen, ob sie eine Ausbildung schafft. Es wäre sicher besser, erstmal wieder in den Arbeitsalltag zu kommen und dann eine Ausbildung zu machen. Die Frage ist natürlich auch, wie alt sie ist. Wenn man 10 Jahre arbeitslos ist und Mitte 50, muss man sich fragen ob das noch Sinn macht.
Wenn sie am Ende nicht auf finanzielle Hilfe vom Jobcenter angewiesen ist, dann muss sie sich auch nichts verbieten lassen und kann ihre Ausbildung machen.
In der Regel ist das JC eher für Umschulungen, ist dasselbe, nur kürzer.
Wenn sie sich während der Ausbildung selbst finanzieren kann, hat das JC eh nichts mehr damit zu tun.
Das Jobcenter kann keine Ausbildung verbieten.Es muss diese aber auch nicht fördern wenn die Aussichtslosigkeit des Bestehens schon fest steht.
In diesem Falle würde es tatsächlich eine komplette Ausbildung über 3 Jahre sein. Die ganz normalen die man eigentlich nach einer abgeschlossen Schule beginnt.