Kann Bafög auf UVG angerechnet werden?

1 Antwort

Nein und auch umgekehrt nicht. Der UHV darf nicht vom BAföG abgezogen werden:

Im Hinblick auf eine etwaige Anrechnung von Einkünften auf Zahlungen nach BAföG hat der Gesetzgeber in § 23 BAföG Freibeträge vorgesehen. Hiernach sind für Auszubildende Einkommen in Höhe von derzeit 290,- € im Monat anrechnungsfrei und werden somit nicht auf Zahlungen nach dem BAföG angerechnet. Dies gilt damit auch für Unterhaltsvorschussleistungen, welche bis zur Höhe von 290,- € im Monat nicht auf Zahlungen nach dem BAföG angerechnet werden dürfen.

https://rechtstipp24.de/2020/03/04/keine-anrechnung-von-unterhaltsvorschuss-auf-bafoeg-bis-zur-hoehe-des-freibetrages-bverwg-urt-v-27-02-2020-bverwg-5-c-5-19

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

https://www.deubner-recht.de/news/familienrecht/details/artikel/anrechnung-von-unterhaltsvorschuss-beim-bafoeg.html