Kann Arbeitskleidung ab geholt werden?
Guten Tag,
ich habe neulich eine Kündigung bekommen worin es heißt:
Dienstkleidung, Schlüssel und Dienstausweis dürfen nach Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr getragen werden und ist daher unverzüglich zurückzugeben.
Mein Problem ist nur, dass mein Auto nicht mehr funktioniert und ich im Moment nicht in der finanziellen Lage bin mir ein neues zu erwerben. Also müsste der ehemalige Arbeitsgeber die Kleidung leider selbst abholen kommen oder ich müsste diese ihm zuschicken. Bin ich also wegen höherer Gewalt nun davon befreit dem Arbeitsgeber die Kleidung zurückzubringen, da ich sonst keine andere Möglichkeit habe?
2 Antworten
Du kannst mit dem Fahrrad fahren, mit dem ÖPNV, mit dem Taxi, jemanden bitten, dich zu fahren oder auch einfach laufen. Ein eigener PKW ist doch nicht die einzige Möglichkeit, von A nach B zu kommen! Von daher, nein, das ist keine höhere Gewalt. Und zuschicken solltest du lassen, denn wenn insbesondere der Schlüssel verloren geht dabei, wird es so RICHTIG teuer für dich...
Ach komm, du bist einfach nur zu feige, dich dort noch mal zu zeigen, so nach der Kündigung...
Ich bitte um konstruktive Antworten
Okay, konstruktiv formuliert: Stell dich deinen Ängsten, akzeptiere deine Fehler, die zur Kündigung geführt haben und wachse und lerne daraus!
Werde erwachsen !
Was hat euch den geritten.
Man oh man, ist das Forum heruntergekommen.
Ich beschreibe hier ein Problem und suche nach einer Lösung und bekomme nur kindische destruktive Antworten.
Wie kleine Kinder!
das kind bist du !
Lösungen stehen bereits in meiner ersten Antwort. Aber die gefallen dir ja nicht, weil dein Problem nicht der Weg, sondern die Feigheit ist.
Dein kaputtes Auto ist keine höhere Gewalt.
Du kannst die Sachen per Post schicken. Schlüssel und Ausweis versichert und nachverfolgbar.
Ganz sicher muss Dein ehemaliger Arbeitgeber die Sachen nicht bei Dir abholen.
Ich lebe in der Eifel.
ÖPVN kann man vergessen und der Sitz des Arbeitsgeber ist 50 Kilometer weit weg.