Arbeitsschutz für 50% Schwerbehinderung
Hallo! Ich hoffe hier mal wieder eine hilfreiche Antwort auf meine Frage zu bekommen?! Es handelt sich hierbei um meinen Bruder (45 Jahre) er erkrankte vor 1,5 Jahren an schwarzem Hautkrebs, hat ihn aber zwischenzeitlich gut überstanden. Die üblichen 1/4 jährlichen Nachuntersuchungen bestätigen das glücklicherweise. Aufgrund dieser Erkrankung wurde ihm eine 50% Schwerbehinderung für 5 Jahre eingeräumt. Sein Arbeitsgeber ignoriert dieses allerdings und er arbeitet fast täglich mindestens 12-14 Stunden und dies bei schwerer körperlicher Anstrengung. Ich habe die Befürchtung, das dies einen eventuellen Rückfall begünstigen könnte. Welche Rechte hat er und wie kann er diese einsehen und für sich in Anspruch nehmen. Ich hoffe sehr, hier hilfreiche Antworten zu bekommen und bedanken mich jetzt schon einmal.
Kirsten
4 Antworten
Diese Arbeitszeiten sind auch für AN ohne GdB nicht zulässig. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Dein Bruder kann sich auch an das Integrationsamt wenden und dort um Hilfe bitten. Diese massiven Arbeitszeitüberschreitungen kann man auch dem Gewerbeamt melden. Das geht auch ohne dass der AG erfährt, wer die Meldung gemacht hat.
Im SGB IX steht unter § 124: ein schwerbehinderter Mitarbeiter ist auf Antrag von Mehrarbeit freizustellen. Das Arbeitsschutzgesetz, aus welchem "Hexle2" zitiert hat gilt ebenfalls und daher hat Dein Bruder jedes Recht solche Arbeitsbelastungen abzulehnen. Hilfreich ist es auch, den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung einzuschalten. Wenn der Betrieb keine Interessenvertretung hat, wende Dich an die Gewerkschaft, das Integrationsamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Arbeitsagentur. Du siehst es gibt viele Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen. Viel Erfolg Deanna
Hallo Kirsten1609,
Sie schreiben:
Arbeitsschutz für 50% Schwerbehinderung<
Antwort:
Recht haben und Recht bekommen sind grundsätzlich zwei verschiedene paar Stiefel!
Laut
"Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
(Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160)
Kapitel 10 - Sonstige Vorschriften (§§ 122 - 131)
Es gilt in diesem Fall!
§ 124
Mehrarbeit
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
Hallo! Ich hoffe hier mal wieder eine hilfreiche Antwort auf meine Frage zu bekommen?! Es handelt sich hierbei um meinen Bruder (45 Jahre) er erkrankte vor 1,5 Jahren an schwarzem Hautkrebs, hat ihn aber zwischenzeitlich gut überstanden. Die üblichen 1/4 jährlichen Nachuntersuchungen bestätigen das glücklicherweise. Aufgrund dieser Erkrankung wurde ihm eine 50% Schwerbehinderung für 5 Jahre eingeräumt. Sein Arbeitsgeber ignoriert dieses allerdings und er arbeitet fast täglich mindestens 12-14 Stunden und dies bei schwerer körperlicher Anstrengung.<
Antwort:
So wie Sie die Sachlage beschreiben, werden im besagten Betrieb die Rechte der Arbeitnehmer mit Füßen getreten.
Dabei spielt es im Grunde genommen zunächst einmal keine Rolle, ob es sich um gesunde oder wie im Falle Ihres Bruders um Schwerbehinderte Arbeitnehmer handelt!
Leider sind diese negativen, unmenschlichen Vorgänge in unserer Gesellschaft auf dem Vormarsch und die Menschen halten diese Belastungen psychisch, seelisch, körperlich, moralisch einfach nicht mehr aus!
Aus dieser Hölle kommt man nur dann mit heiler Haut heraus, wenn man rechtzeitig die Weichen richtig stellt und unter anderem für einen funktionierenden Rechtsschutz sorgt!
Ohne versierten Rechtsbeistand kommt man da oft nicht sehr weit!
Das Problem bei der ganzen Sache ist, daß bei einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten bis zu einem etwaigen Verfahrensbeginn abgewartet werden muß!
Hier sollte also nur mit einer konsequenten Strategie an diese Sache herangegangen werden!
1)
Sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen und zumindest eine Rechtsschutzversicherung mit Einbezug von Arbeits-,Berufs-,Vertrags-,Sozialrechtsschutz abschließen!
2)
Ist die Wartezeit vorüber, bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für zunächst eine Beratung durch einen Fachanwalt einholen.
Diese Anfrage betreffs Deckungszusage kann auch der von Ihnen ausgewählte Fachanwalt vornehmen.
3)
Dem Fachanwalt den Sachverhalt schildern und ggf. ein entsprechendes Schreiben an den Arbeitgeber aufsetzen lassen!
4)
Dann muß abgewartet werden, wie der Arbeitgeber reagiert!
Da der Arbeitgeber im Unrecht ist, wird er nachgeben und für Ihren Bruder eine tragbare Lösung einrichten müßen!
Auf diese Art und Weiße umschiffen Sie elegant die zwischenmenschlichen Klippen, die in einem Betrieb zwischen den verschiedenen Interessengruppen bestehen und die Sachlichkeit wird gewahrt!
Bitte bedenken Sie auch, daß sich der Gesundheitszustand Ihres Bruders wieder verschlechtern kann und ggf. früher oder später ein Antragsverfahren auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente eingeleitet werden muß.
Dann können Sie sich glücklich schätzen, wenn Sie eine gute Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite haben!
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch!
Ich bin kein Versicherungsvertreter und ich verkaufe keine Versicherungen!
Aber ich weiß aus vielen leidvollen Praxisbeispielen, daß so mancher Zeitgenosse, der für den rechtzeitigen Abschluß einer Rechtsschutzversicherung zu geizig war, dies später bitter bereut hat!
Sollte Ihr Bruder bereits über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, umso besser.
Das Recht ist auf seiner Seite, es muß nur noch sachlich und emotionslos durchgesetzt werden!
Ihr Bruder sollte darüber hinaus rechtzeitig damit anfangen, Fakten zu schaffen!
Welche Fakten das sind, erfahren Sie in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort "Erwerbsminderungsrente beantragen!
Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dein Bruder sollte sich mal beim Integrationsamt erkundigen und dort den Sachverhalt erklären. Sie werden sich dann schon mit dem Arbeitgeber auseinander setzen. Ansonsten soll er mal auf die web - Seite http://www.schwbv.de gehen dort findet er im Normalfall alles was er wissen muss.