Kann Anwalt Ermittlungsverfahren beschleunigen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi gowarts,

... Deinen Unmut hinsichtlich der Wartezeit kann ich nachvollziehen. Dennoch, einiges was "fastlink" ja schon erwähnt hat, ist Ermittlungsalltag der Polizei. Und bei einem dauererkrankten Sachbearbeiter obliegt es eigentlich dem Leiter der ermittelnden Behörde, seiner Fachaufsicht als Vorgesetzter nachzukommen. Dieser Vorgesetzte hat die Aufgabe, offene Vorgänge ggfls. einem anderen Sachbearbeiter zur weiteren Bearbeitung zu übergeben.

Was kannst Du nun tun?

Einen Rechtsanwalt kannst Du in einem gegen Dich gerichteten Verfahren mit der Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen einschalten. Jederzeit! Allerdings habe ich, ehrlich gesagt, noch nicht erlebt, dass ein Rechtsanwalt ein Verfahren "beschleunigen" konnte. Die Herrin des Strafverfahrens ist immer noch die Staatsanwaltschaft.

Ich würde Dir folgendes vorschlagen:

Du schreibst einen Brief an den Dienststellenleiter (oder dessen Vertreter) der Polizeibehörde, die den Vorgang bearbeitet. Auf dem Vorladungsschreiben, welches Du bestimmt noch hast, ist die Polizeidienststelle mit Adresse ersichtlich.

In dem Brief (Dein Name und die Vorgangsnummer nicht vergessen) beschreibst Du das, was Du oben in Deiner Frage und teilweise darunter ergänzend dargelegt hast. Des Weiteren bittest Du darum, dass der Dienststellenleiter den Dich betreffenden Vorgang hinsichtlich eines möglichen Ermittlungsabschlusses prüfen, und ggfls. eine vorläufige Abgabe an die Staatsanwaltschaft in Erwägung ziehen sollte. Abschließend kannst Du ja noch erwähnen, dass Du bei einer weiteren zeitlich unnötigen Abgabeverzögerung den Beschwerdeweg beim dienstvorgesetzten Behördenleiter in Erwägung ziehst. Bleibe in dem Schreiben sachlich.

Ein Dienststellenleiter kann z. Bsp. im Vorgang erkennen, oder ggfls. nach tel. Rücksprache mit dem "erkrankten" Sachbearbeiter abklären, was im Vorgang noch fehlt oder ermittelt werden muß.

Ob und wann der Vorgang von der Polizei zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, wird Dir nicht mitgeteilt. D.h., Du müßtest evtl. nochmal den gleichen Weg bei der Staatsanwaltschaft beschreiten, wenn Dir auch weiterhin ein zügiger Verfahrensabschluss am Herzen liegt.

IdS

MrDirekt

Ja ich habe die Tat gestanden. Allerdings ist der Geschädigte (keine Privatperson) nicht an einer Strafverfolgung interessiert. Da der von mir angerichtete Schaden in einer Höhe von ca. 1-2€ liegt denk ich nicht, dass die Staatsanwaltschaft ohne das Interesse des Geschädigten das Verfahren weiter verfolgen wird. Eine Verfahrenseinstellung scheint mir sehr wahrscheinlichs, was mir auch von verschiedenen Seiten bestätigt wurde. Dennoch will ich halt, dass das Verfahren recht bald zu einem Ende kommt, da mein zukünftiger Arbeitgeber grundsätzlich keine gerichtlich Verurteilten Personen einstellt bzw. solche die ein "schwebendes" Verfahren haben. Deswegen will ich eine schnelle Bearbeitung und hoffe auf eine Einstellung des Verfahrens. Vielen Dank soweit erstmal für die Antworten :)

Tja, ich würde mich nochmal an die Polizei wenden, allerdings an einen Vorgesetzten (Dienststellenleiter) und dem auch schildern, weswegen du da so schnell wie möglich eine Entwicklung des Falls benötigst.

Es dauert so lange, wie es dauert und zudem, doch, das ist möglich. Dazu kommt noch, dass die Normalfrist ohne Verzögerung bereits bis 3 Monate bei der Polizei gehen kann - und die kann gar noch verlängert werden, wenn besondere Umstände hinzu kommen, beispielsweie eine Erkrankung des Sachbearbeiters.

Das bedeutet unter Umständen, die Zeit, in der der Krank ist, kommt problemlos noch hinzu.

Darüber hinaus, wenn der noch einigen Leuten hinterher rennen muß, um die und deren Aussagen beisammen zu kriegen, das dauert.

Darum, ganz richtige Aussage, es dauert so lange wie es dauert.

Ein Awalt kann hierbei kaum etwas bewirken, der bekommt sowieso erst dann Antwort, wenn der Vorgang von der Polizei an die Staatsanwaltschaft agegeben wurde, durch die Staatsanwaltschaft. Die Polizei wird dem weder Auskunft erteilen noch sonstwas, dürfen die gar nicht, das darf nur die Staatsanwaltschaft.

Es wird Dir gar nichts anderes überig bleiben

Staatsanwaltschaft braucht noch Zeit, Dein Fall kommt auf den großen Haufen und wird bearbeitet, wenn er an der Reihe ist, Und hinterher gehts weiter, auch die als so lange zu warten, bis die fertig sind.

Es dauert so lange wie es dauert. Ein Anwalt kann da auch nichts dran ändern. Dann dauert es eher länger.Vergessen werden die dich nicht...

qowartz 
Beitragsersteller
 19.02.2010, 12:22

Danke. Es kann doch wohl aber nicht sein, dass wenn ein Polizist längere Zeit krank ist seine ganzen Fälle liegen bleiben und ich jetzt zittern muss, dass die Sache bis zum Juli geregelt ist?!