Ermittlungsverfahren wegen Betrug?Muss ich zur Polizei?Ja oder Nein?

18 Antworten

Jetzt lautet meine Frage: Muss ich dort den überhaupt erscheinen? Die schicken es sowieso an die Staatsanwaltschaft, ob ich dort erscheine oder nicht.

Das kommt darauf an, ob du mit einer Aussage die Vorwürfe schnell entkräften kannst und die Ermittlungen der Polizei ohne Staatsanwaltschaft sofort eingestellt werden können oder nicht.

Escheinst du nicht, wird dich die StA dann (auch zwangsweise) befragen und ggf. Anklage erheben.

Muss ich dort den überhaupt erscheinen? -

Der Polizei gegenüber bist du weder zur Auskunft verpflichtet noch zu einer Absage des Termins. Da schadet dir nicht, hilfreich ist es aber auch nicht.

G imager761

helmutgerke  02.11.2011, 10:36

Klar und sauber von dir auf den Punkt gebracht, dafür DH

Du hast ein Recht auf Gehör; nicht die Pflicht, dich zu dem Vorwurf zu äußern. Diese Gelegenheit wird dir bei der Polizei gegeben. Wenn du davon keinen Gebrauch machst, kann die Staatsanwaltschaft ohne weiteres zur Anklage schreiten, oder einen Strafbefehl veranlassen. Falls du also nichts zu deiner Entlastung/Motivlage vorzubringen hast, laß die Gelegenheit verstreichen.

Ich würde auf jeden Fall hingehen. Ich hatte schonmal eine Vorladung und bin nicht hin. Aber da lag der Fall völlig anders, das war keine Straftat in dem Sinn (wäre etwas kompliziert jetzt das zu erklären). Ich bin also nicht hin, weil ich das total verschwitzt hatte und es kam auch nichts vom Gericht. Wenn Du also nicht zur Polizei gehst musst Du auf jeden Fall hin wenn das Gericht Dir eine Vorladung schickt. Einen Richter lässt man nicht warten. Und dann wirst Du etwas zu erklären haben. An Deiner Stelle würde ich aber dorthin und wenigstens meine Personalien geben. Ansonsten kannst Du ja jede Aussage verweigern.

DeinErklaerbaer  02.11.2011, 10:01

Wer zu einer polizeilichen Vorladung als "braver" Bürger erscheint wird sich schnell wundern. Bloss nicht !

Also klar ist, dass man der Ladung der Polizei keine Folge leisten muss, und sich dort auch nicht zu melden braucht.

Selbstverständlich kann sich mit seiner Aussage selbst belasten, ich denke das ist jedem klar, verstehe die Aufregung der hiesigen Bären und sonstigen Wildtiere deshalb nicht.

Genauso wie man sich durch eine eigene Aussage auch entlasten kann, bzw. dadurch eine Entlastung des Tatvorwurfes eintreten kann.

Man wird ja auch immer dementsprechend belehrt.

Durch Anwendung der Unschuldsvermutung [ ;-) ] gehe ich mal davon aus, dass der Tatvorwurf in dieser Sache unrichtig ist, was soll dem Fragesteller also böses auf der Polizeiwache widerfahren, außer, dass die mögliche Wahrheit Stück für Stück ans Tageslicht kommen könnte. Was im Interesse eines fast jeden Tatbeteiligten (insbesondere des Geschädigten) ist^^

Als Beschuldigter geht man schon mal GRUNDSÄTZLICH NICHT zu einer polizeilichen Vorladung. Du kannst Di rkaum vorstellen, wie sehr Du Dir damit schaden kannst. Geh einfach nicht hin, sollte eine Vorladung vom Staatsanwalt kommen, sollte Dein erster Schritt zum eigenen Anwalt führen.

SophieMarie  02.11.2011, 10:02

Man sollte hingehen und seine Personalien geben. Und dann sollte man die Aussage verweigern. Vorher zum Anwalt.

DeinErklaerbaer  02.11.2011, 10:06
@SophieMarie

Hirn einschalten!! Die haben ihm den Brief zugestellt. WOZU UM HIMMELS WILLEN brauchen die NOCHMAL seine Personalien? Und zur Aussageverweigerung reicht ein Anruf!

fs112  02.11.2011, 10:11
@DeinErklaerbaer

Hirn einschalten!!

...gute Idee, Erklärbär!

Personalien und weitere persönliche Daten. Wichtig für die StA ist auch das Einkommen für die Tagessatzhöhe eines späteren Strafbefehls. Man möchte ja nicht zu hoch geschätzt werden^^

DeinErklaerbaer  02.11.2011, 10:13
@fs112

Der StA hat ihn aber nicht angeschrieben. Hier steht noch in den Sternen, ob es zu einem Verfahren kommt und keine Sorge, für die korrekte Berechnung der Tagessätze ist es nie zu spät.

SophieMarie  02.11.2011, 10:22
@DeinErklaerbaer

Man muss trotzdem nochmal seine Personalien aufnehmen lassen. Man könnte ja umgezogen sein und sich nicht umgemeldet haben. Ich weiß jetzt grad nicht wo die Probleme liegen. Ich hatte mal eine Anzeige, da kam der Polizist sogar zu mir nach Hause. Er hat mich befragt und gab mir einen Termin wann ich auf der Wache sein sollte. Ich bin also hin, habe meine Personalien aufnehmen lassen, habe die Aussage verweigert, bin nach Hause und nach etwa vier Wochen habe ich die Strafakte bekommen mit einem dicken Stempel vom Staatsanwalt drauf "Unwichtig - Ablage". Also wo liegt das Problem?

SophieMarie  02.11.2011, 10:23
@SophieMarie

Am Ende war ich sogar froh, denn ich fand den Polizisten der zu mir nach Hause kam sehr anständig und kompetent. Wenn ich heute was habe rufe ich ihn an und frage ihn direkt und immerhin ist der erste Vorfall schon 25 Jahre her.

Sumselbiene  02.11.2011, 10:25
@SophieMarie

Er hat scheinbar selbst schon negative Erfahrungen gemacht und sich richtig in die Sche*ße geritten mit seiner Aussage...

helmutgerke  02.11.2011, 10:28
@SophieMarie

schön für dich, dass du nach dem Vorfall auch heute noch ein gutes Verhältnis zur Polizei pflegst.

Die Polizei - dein Freund und Helfer, so soll es sein.

Interessiert mich wahrhaftig, dieser dicke Stempel der Staatsanwaltschaft "Unwichtig - Ablage" den es in der alten Bundesrepublik Deutschland nicht gabs.

SophieMarie  02.11.2011, 10:47
@helmutgerke

Den Stempel hat es wohl doch gegeben, denn das Ganze trug sich in der alten Bundsrepublik Deutschland zu. :-) Also muss es ihn ja doch gegeben haben. Ich habe mich fast totgelacht als ich die Akte bekommen habe, das war wie Weihnachten.