Kann als Student Heimfahrten zu meinen Eltern steuerlich absetzen?
Hallo, ich habe bisher nichts Eindeutiges dazu gefunden. Evtl. gilt da die Entfernungspauschaule, oder? Also 0,30 € pro Kilometer. Ich studiere in Spanien, d.h., da käme einiges zusammen. Kann ich denn die ganzen Fahrten steuerlich absetzen, und wenn ja, wo?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten! :-)
6 Antworten
Diese Entfernungspauschale ist Teil der Werbungskosten. Das sind Kosten, die zur Erzielung von Einkünften dienen. Die Entfernungspauschale fällt daher für den Weg zur Arbeit an.
Kosten für ein Erststudium sind grundsätzlich nicht absetzbar.
Man kann sogar 7 Jahre nachträglich noch was absetzen, also auch noch mein Bachelorstudium. Elster meint dazu:
Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben anerkannt.
Aber es geht ja um die Heimfahrten während meines Masterstudiums. Kann ich die denn irgendwie absetzen?
Ich wollte es nicht verkomplizieren - die meisten Studenten haben kaum Einkünfte, so dass die Sonderausgaben ihnen wenig bringen. Der Artikel scheint ja ganz ordentlich geschrieben zu sein und beantwortet doch alles: Bei Erststudium können Sonderausgaben, bei Zweitstudium Werbungskosten abgezogen werden. Ob dein Masterstudium Erst- oder Zweitstudium ist, lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten.
Im Zweifel kannst du ja in deiner Steuererklärung die Kosten angeben, aber solltest dabei eine Erläuterung deiner Umstände mit abgeben. Oder du gehst zu einem Steuerberater.
Na ja, ein Masterstudium ist doch zwangsläufig Zweitstudium, oder? Ohne Bachelor (Erststudium) kein Master (Zweitstudium). Oder werden hier, aus Sicht des Finanzamtes, Bachelor und Master als EINE Ausbildung angesehen?
Es gibt Masterstudiengänge, bei denen vom FA angenommen wird, dass sie zum Erststudium gehören, weil der dazugehörige Bachelor alleine nicht genügend auf den Beruf vorbereitet. Häufig Studiengänge, die den Wechsel von Diplom auf Bachelor/Master nur dem Namen nach vollzogen haben.
Na dann ist es bei mir wohl eher Zweitstudium. Warum das Finanzamt aber diesen Unterschied macht, ist mir schleierhaft. Warum einfach, wenn's auch komplziert geht ...
Es kommt erstmal drauf an, ob du in dem Steuerjahr Lohnsteuer gezahlt hast. Eine Steuererklärung wäre auch dann zu überlegen, wenn du mehr Ausgaben für das Studium als Einnahmen hattest. Erst wenn eines der beiden Punkte zutrifft, würde ich mich nochmal wegen der absetzbarkeit der heimfahrten informieren. das ist hier aber so besondern mit Spanien, dass ich mich da jetzt nicht zu weit aus dem fenster lehne und sage da gibt es personen, die haben mehr ahnung als ich diesbezüglich.
Nein, wie denn auch?
Familienheimfahrten kann man absetzen im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung. Die hast du aber vermutlich nicht.
Ansonsten ist das eigentlich immer bezogen auf die Wege Wohnung-erste Tätigkeitsstätte... und darum geht es vermutlich auch nicht.
Insofern... nein, kannst du nicht absetzen. Das sind Kosten der Privaten Lebensführung nach 12 Nr. 1 würde ich sagen.
Vermutlich zahlst Du doch ausser der Mehrwertsteuer als Student keine Steuern.
Keine Steuern, keine absetzbaren Kosten.
Frag Deine Eltern doch mal.
Ich bin selbstständig nebenbei tätig. Ich zahle also Umsatzsteuer.
Kein Erwerbseinkommen, keine Absetzbarkeit.
Viel Glück.
Danke, dieser Link hier sagt aber was anderes: https://www.buhl.de/steuernsparen/studienkosten-absetzen/
Man kann sogar 7 Jahre nachträglich noch was absetzen.