Was als dualer Student absetzen?
Was kann ich als Anwärter/in im dualen Studium alles steuerlich absetzen?
Ich weiß, dass Versicherungen, die den Beruf betreffen wie z.B eine Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen kann. Kann man diese denn in voller Höhe absetzen? Erhält man da also einfach die Beiträge zurück?
Wenn ich mir fürs Studium ein Laptop zulege und es für die Uni (Bachelorarbeit usw.) aber auch privat nutze, kann dieser auch abgesetzt werden?
7 Antworten
Was kann ich als Anwärter/in im dualen Studium alles steuerlich absetzen?
Werbungskosten, Sonderausgaben und ggf. außergewöhnliche Belastungen.
Gegenfrage: Ist deine Ausbildungsvergütung überhaupt hoch genug um einen Lohnsteuerabzug zu begründen?
Ich weiß, dass Versicherungen, die den Beruf betreffen wie z.B eine Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen kann.
Joa allerdings dürfte dies nur während der Ausbildung der Fall sein, danach, bei durchschnittlichem Einkommen, werden die Beträge meist allein durch die Beiträge zur ges. Krankenversicherung ausgereizt.
Wenn ich mir fürs Studium ein Laptop zulege und es für die Uni (Bachelorarbeit usw.) aber auch privat nutze, kann dieser auch abgesetzt werden?
Die berufliche Nutzung muss überwiegen um eine (teilweise) Absetzbarkeit zu begründen und ggf. - je nach Wert des Gerätes - muss es über 3 Jahre abgeschrieben werden.
An typische Werbungskosten für duale Studenten fallen mir ein: Beruflich genutzter Laptop (ggf. als AfA), die Fahrtkosten zur Hochschule, die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb (Entfernungspauschale), ggf. Verpflegungsmehraufwand für Tage an der Hochschule, Fachbücher. Aber im Grunde auch alle anderen Ausgaben die du deshalb hast weil du Arbeiten gehst/diese Ausbildung machst, die also durch deine steuerpflichtigen einnahmen veranlasst sind
Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten. Damit wird das Private Risiko, das du nicht mehr arbeiten kannst abgesichert. Das wären allenfalls Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen). Meistens sind die Höchstbeträge hier aber schon durch die Basiskrankenversicherung ausgeschöpft.
Berufliche Versicherungen wären z.b. eine Unfallversicherung die Unfälle auf der Arbeit abdeckt, oder eine Haftpflichtversicherung für beruflich verursachte schäden
die Beträge verringern nur das zu versteuernde Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist.
angenommen beim Lohnsteuer Abzug wurde zu versteuerndes Einkommen von 15.000€ angenommen, durch die o.g. Beträge (oder weiter Werbungskosten und Sonderausgaben...) hast du dann nur ein zu versteuerndes Einkommen von 13.000€ wird dir die gezahlte Einkommensteuer (Lohnsteuer) die auf diese 2.000€ entfällt erstattet. Du hättest also rund 1100 Lohnsteuer gezahlt, musst aber nur 620 € Einkommensteuer zahlen. Das heißt es werden 480€ erstattet.
Wenn du während der ausbildung keine Lohnsteuer gezahlt hast, da die vergütung zu niedrig war kann natürlich nichts erstattet werden. Lagen die Werbungskosten aber über den Bruttoeinnahmen kann der verlust vorgetragen und später verrechnet werden
Wenn man etwas absetzen kann, dann bedeutet dies, dass sich der Steuerfreibetrag erhöht.
D.h. Du zahlt auf die Summe der absatzfähigen Versicherungen keine Steuern und bekommst diese ggf. zurück.
Man bekommt doch keine Beiträge zurück.
Wie viel verdienst Du denn in Deinem dualen Studium, dass Du so viele Steuern zahlst?
Werbungskosten sind zu 200O€ im Jahr miteingerechnet, wenn ich mich recht erinnere. D.h. Du musst die Kosten nachweisen, wenn Du mehr eingerechnet haben willst.
Die pauschal für Werbungskosten beträgt 1000 nicht 2000 euro
Wenn Du Kosten über 1000€ nachweisen kannst, erhöht der sich sehr wohl.
nein, es mindert sich das zu versteuernde Einkommen
Was aufs Gleiche herauskommt.
nein, überhaupt nicht
Man erhält niemals Beträge zurück, man mindert höchstens das zu versteuernde Einkommen.
Und zum Laptop: Den prozentualen beruflichen Anteil schätzen, den kannst du als Werbungskosten angeben
bis 50% berufliche Nutzung werden ohne Weiteres anerkannt (Nichtbeanstandungsgrenze); darüber gehende berufliche Nutzung müsste man ggf. glaubhaft machen.
ohne Weiteres nicht, deswegen gibt es dafür einen Fragebogen
Was für ein Fragebogen? Bei Studenten werden 50% immer anerkannt...
Das steht nirgendwo und man hat auch keinen Rechtsanspruch darauf - aber zur Verwaltungsvereinfachung wird das bei Studenten bis 50% ohne weitere Nachfragen anerkannt.
Wenn das nirgendwo steht braucht sich auch kein Finanzamt daran halten.....
Mir ist aus meiner beruflichen Praxis kein Fall bekannt, daß ein Finanzamt das mit 50% nicht anerkannt hat - die MA des Finanzamtes haben für solche Kleinigkeiten keine Zeit...
hui, dann haben wir wohl mit unterschiedlichen Finanzämtern zu tun....
Erhält man da also einfach die Beiträge zurück?
Leider nein - das Finanzamt erstattet leider keine Beträge, welche du bezahlt hast😥
Die Beträge, welche du steuerlich absetzen kannst als Student, vermindern nur mal dein zu versteuerndes Einkommen. Somit kommt es auf deinen Grenzsteuersatz an, wieviel prozentual sich dies auswirkt bei dir: z.B. beträgt dein zu versteuerndes Einkommen als Single 10.000€, dann entspricht dies einem Grenzsteuersatz von ca. 15%. Somit reduziert sich die Steuerschuld bei 100€ Absetzbetrag gerade mal um 15€!
Wenn ich mir fürs Studium ein Laptop zulege und es für die Uni (Bachelorarbeit usw.) aber auch privat nutze, kann dieser auch abgesetzt werden?
Du mußt jedoch deinen Privatanteil abziehen!
Es erhöht sich nicht der Steuerfreibetrag.
Werbungskosten sind zu 1.000 € bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt.