Kann AG einen obdachlosen Mitarbeiter kündigen?
Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen obwohl dieser Obdachlos ist? Weil die Zustellbarkeit ist ja nicht gegeben.
5 Antworten
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kündigung persönlich zu übergeben (am besten vor Zeugen wegen Beweisbarkeit).
Genau so!
Es ist zwar ziemlich ungewoehnlich, das jemand, der in einem festen Arbeitsverhaeltnis steht, ploetzlich ohne Wohnung dasteht, aber das ist auf keinen Fall ein Grund dafuer, eine Kuendigung nicht als rectmaessig zu betrachten. Im Gegenteil : wenn die Obdachlosigkeit schon bei Beginn des Arbeitsverhaeltnisses bestanden hat kann der Aebeitgeber sogar eine frislose Kuendigung wg. arglistiger Taeuschung aussprechen.
Inwiefern ist Obdachlosigkeit eine Täuschung? Muß man seinen Arbeitgeber über seine persönlichen Umstände unterrichten? Ich glaub nicht.
Solange der Mitarbeiter noch zur Arbeit erscheint, kann man ihm die Kündigung durchaus auch persönlich aushändigen. Wenn er der Arbeit fernbleibt, ist die Zustellung der Kündigung zwar etwas schwieriger, aber keineswegs unmöglich.
Der Arbeitgeber kann die Kündigung doch persönlich übergeben. Dafür benötigt er keine Adresse.
Man muss in Deutschland einen festen Wohnsitz haben.
nein, muß man nicht. Sonst gäbs ja keine Obdachlosen. Was du meinst ist die Meldepflicht, ein Obdachloser kann sich aber auch ohne festen Wohnsitz in seiner Gemeinde anmelden.