Brauche ich mit 17 die Unterschrift der Eltern, bei der Anmeldung in einer anderen Stadt?
Jemand ist zuhause weggelaufen. Sie hat in einer anderen Stadt direkt eine Wohnung in einer Wohngemeinschaft gefunden. Braucht sie, um sich dort anzumelden die Unterschrift der Eltern? Sie wird nicht gesucht. Weder von den Eltern noch von der Polizei.
3 Antworten
Das kannst du im § 17 BMG erfahren. Unter 16 Jahren obliegt die Anmeldepflicht demjenigen, wo das "Kind" einzieht. Ab 16 darf/muss man sich selber ummelden / anmelden.
Zur Anmeldung benötigst du einen gültigen Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter / Freund/ Freundin ausgefüllt).
https://www.feldkirchen.de/Anmeldung-von-Minderjaehrigen-unter-16-Jahren.o3259.html
Wenn ich den vorgenannten Link richtig interpretiere, so benötigst Du zur Um-/Anmeldung am neuen Wohnort die Unterschrift mindestens eines Elternteiles.
Nein, der Mietvertrag ist unwirksam ohne der Einwilligung der Eltern, wenn der Mieter unter 18 ist.