Kamera bestellt einfach abgelegt?
Hallo,
ich habe bei Otto eine Kamera bestellt. Der Hermes Bote hat jedoch nicht geklingelt sondern das Paket einfach irgendwo abgestellt keine Ahnung, Aufjedenfall soll es laut sendungsverfolgung da sein, ist es aber nicht. Vielleicht hat er es wie schön das letzte mal einfach in die Garage gelegt. Das Ding ist dass es eine gemeinschaftsgarage ist und überhaupt keine Genehmigung existiert dass er dass da einfach ablegen darf.
was mach ich jetzt? Die Kamera hat 800€ gekostet.
lg
10 Antworten
Wenn du den Erhalt nicht quittiert hast und auch keine Benachrichtigung, dass die Sendung an einem von dir autorisierten Platz hinterlegt wurde, hast du auch nichts bekommen! Der Lieferant ist in der Bringschuld!
Bei einem Versandhandel wie Otto ist das ganz einfach wer wann wie schuld hat.
Wenn es so vereinbart ist, ja. Nur ist es beileibe keine Automatik, dass ein Lieferant automatisch in der Bringschuld ist. Das ist des Pudels Kern.
Doch im Versandhandel ist das die Automatik.
Da gilt die typisch die Schickschuld:
"3. Fazit
Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 BGB nicht. Das heißt, die Gefahr geht erst über, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat.
Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, ist beim Versendungskauf in der Regel von einer Schickschuld auszugehen. Das heißt, der Erfüllungsort ist beim Verkäufer und die Gefahr geht über, wenn der Verkäufer die Ware an seinem Geschäftssitz an ein Transportunternehmen übergeben hat."
Nö, denn das ist ja ein Verbrauchsgüterkauf.
Dazu hätte ich gerne eine gute Begründung mit den Quellen.
Ein Blick ins Gesetz, erspart's Geschwätz.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html
Gut genug?
Im Gesetz steht:
"(1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.
(2) Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann."
Da steht was von Bringschuld? Typisch ist der Erfüllungsort der Ort des Unternehmers. Denn: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__446.html
"Ein Blick ins Gesetz, erspart's Geschwätz."
Man muss jetzt nicht persönlich werden, oder?
Man muss jetzt nicht persönlich werden, oder?
Das war nicht persönlich gemeint.
Relevant wäre hier
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
Ist er aber nicht wegen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475.html
Abs. 2
Das steht aber auch explizit im von dir zitierten Text.
"Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 BGB nicht. Das heißt, die Gefahr geht erst über, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat."
Am besten bei Hermes anrufen und mal nachfragen, wenn das nichts hilft, dann Otto anrufen. Es ist aber wirklich schwierig, es kann nämlich sein, dass die Kamera bereits gestohlen wurde von irgendwem. Gesetz dem Fall, dass die wirklich in der Garage abgestellt wurde. Frag auch mal bei deinen Nachbarn nach.
Geld zurückholen!!!
Du meldest dich bei Otto, die sind verpflichtet Dir die Ware zu übermitteln, wie wann ist deren Problem nicht deins
Der gewerbliche Händler schuldet dir den Versand an dich. Nicht an eine Parkbank, nicht an eine Straßenecke, sondern an dich. Solltest du mir Hermes einen Ablageort vereinbart haben, gilt auch die Zustellung an exakt diesen Ablageort als erfolgreich. Wenn nicht, dann nicht.
Aus deiner Schilderung nehme ich an, dass du auch keinen Ablageort mit Hermes vereinbart hast. Zur Sicherheit würde ich die Nachbarn nochmal fragen, ob einer von denen das Paket mit reingenommen hat, weil es draußen rum stand. Falls nicht:
- Zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl oder Unterschlagung. Soll auch Paketboten geben, die solche Pakete gerne verschwinden lassen und sich so ein Zubrot verdienen.
- Reklamation bei Otto wegen nicht erfolgreichem Versand bzw. verschwundenen Paket. Das Aktenzeichen der Anzeige benennen und einen erneuten Versand verlangen. Sollte Otto sich weigern, verlange das Geld zurück oder (wenn sie auch das verweigern): Mache eine Rücklastschrift.
Ohne Ware kein Geld. Und bei Versandhändlern wie Otto sind Paketverluste auf dem Transportweg alleine das Problem des Händlers. Nicht deines. Wie gesagt: Der Händler schuldet dir den Versand an dich und nicht an eine Straßenecke o.ä.
Soll auch Paketboten geben, die solche Pakete gerne verschwinden lassen
Oder wie bei uns vor ein paar Jahren in der Zeitung stand: Ein Hermesbote warf ca. 20 Pakete in einen Garten; die Polizei lieferte sie dann an die Empfänger aus. Die Polizei Dein Freund und Helfer.
Danke, ein Ablagevertrag besteht nur mit DHL. ich habe sowieso auf Rechnung gekauft daher ist das mit dem Geld eher weniger das Problem. Die Nachbarn wurden natürlich gestern auch schon gefragt, lag relativ nah dass es vielleicht dort abgegeben wurde aber nein. Aber geklingelt hat ja selbst bei uns niemand...😅
OK, dann wie gesagt zur Polizei und Otto dann mit Verweis auf die Strafanzeige auffordern, es erneut zu versenden.
Das musst Du reklamieren und genau das schildern, was Du hier geschrieben hast.
Ohne Deine Empfangsbestätigung ist die Auslieferung nichtig.
So einfach ist das leider nicht: https://www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschuld-versendungskauf.html#abschnitt_7