Stromrechnung vom Vormieter bezahlen?
Morgen ,
Ich bin am 01.02 (Mietvertrag/ Schlüsselübergabe 26.01) in eine Wohnung eingezogen.
Jetzt habe ich vor ca. paar Tagen eine Schlussrechnung bekommen von ENBW Karlsruhe auf meinen Namen???
Abrechnungszeitraum 30.11.17-31.01.18
Nun meine Frage.
1.Woher hat die ENBW meine Daten? Ich habe mit denen nie ein Vertrag abgeschlossen??? (Wie den auch? Habe ja vorher nicht drinnen gewohnt....)
2. Muss ich die Schlussrechnung für den Vormieter/Vermieter wie auch immer rein rechtlich gesehen bezahlen???
3. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Frist für Zahlung ist der 2. März
3 Antworten
Die Antworten:
- Deine Daten hat offensichtlich dein Vermieter an den Versorger gemeldet, nach dem du in Wohnung eingezogen bist (Mietbeginn). Frage deinen Vermieter.
- Die Schlussrechnung für den Vormieter oder Vermieter musst du rein rechtlich gesehen nicht bezahlen, weil für den abgerechneten Zeitraum kein Vertragsverhältnis vorlag. Beim Versorger durch Einwurfeinschreiben ist sofort Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen, denn nach dem 2.3.18 würdest du dich im Verzug befinden.
- Deine Aufgaben würden bereits nach den Punkten 1. und 2. erfüllt sein.
Außer dem Widerspruch solltest du die gesamte Rechnung an den Absender zurück schicken, weil du ja nicht zuständig sein kannst.
Mit Mietbeginn sollten ja die Zählerstände Kaltwasser/Warmwasser/ Heizung und E-Energie in der Wohnung festgestellt worden sein. Ist das geschehen?
Mit Mietbeginn kannst/solltest du mit einem E-Versorger deiner Wahl einen Versorgungsvertrag abschließen. Hast du diesen Vertrag abgeschlossen?
Die Daten der Rechnung lassen vermuten, dass der Vormieter am 30.11.17 seinen Vertrag abgemeldet hat und der Vermieter mit der Weiterführung des Vertrages belastet wurde. Das solltest du beim Vermieter aufklären.
Ich vermute, der Vermieter hat nach deinem Einzug bei der enbw gemeldet, dass du eingezogen bist. Das ist nicht unüblich, denn es muss ja jemand als Stromabnehmer auf der Verbrauchsstelle gemeldet sein. Und du willst ja bestimmt auch Strom haben. So haben die deine Daten.
Die Schussrechnung sollte allerdings an den Vormieter gehen. Wahrscheinlich ist dessen Anschrift nicht bekannt.
Du solltest jetzt bei enbw anrufen um das aufzuklären. Sage, dass du zum 1.2. eingezogen bist, und du der Schlussabrechnung widersprichst, weil du nicht für den Verbrauch des Vormieters aufkommen kannst. Wenn keine Anschrift des Vormieters vorliegt, dann sollen sie den Vermieter fragen, denn er sollte die Anschrift haben zwecks Zusendung der Nebenkostenabrechnung.
... einfach zurückschicken mit Hinweis "Irrläufer" und gut ist.
Wichtig, es muss einen eigenen Liefer-Vertrag geben ab 26.01..