Kaltmiete zahlen während der 3 Monate Kündigungsfrist
Ich muss aus wichtigen privaten Gründen ausziehen habre aber eine 3 monatige Kündigungsfrist, ich wohne anber schon woanders kann ocb nir die Kaltmiete bezahlen..
9 Antworten
Natürlich musst du die Miete während der Kündigungsfrist weiterzahlen, schließlich ist dein Mietvertrag noch nicht beendet. Es sei denn, der Vermieter ist damit einverstanden, dass du eher ausziehst, weil er schon einen neuen Mieter hat oder du einen Nachmieter bringst (den kann der Vermieter akzeptieren, muss es aber nicht).
Hallo.
Gerade letzterer Satz ist schwer verständlich.
Selbstverständlich musst du auch in der Zeit der Kündigungfrist alle anfallenden Kosten tragen, die in Verbindung mit der alten Mietwohnung stehen.
Liebe Grüße FD
Nein, weshalb sollen die anderen Bewohner deine Anteil übernehmen?
Kaltmiete zahlen während der 3 Monate KündigungsfristIch muss aus wichtigen privaten Gründen ausziehen habre aber eine 3 monatige Kündigungsfrist, ich wohne anber schon woanders kann ocb nir die Kaltmiete bezahlen..
Du schuldest bis zum Ende der Kündigungsfrist die Warmmiete, hier nachzulesen:
MfG
Johnny
Nein! Sie müssen die vertraglich vereinbarte Bruttomiete zahlen. Ansonsten droht Ihnen mächtig Ärger! Über Verbrauch und nicht Verbrauch erhalten Sie nach der Beendigung Ihres Mietverhältnisses eine Abrechnung, die dann evtl. eine Erstattung für Sie parat hält. In der Bruttomiete sind schließlich auch andere Fixkosten enthalten, die nicht nur z.b. die Heizung betreffen.