Zwischenmiete im Studentenwohnheim anbieten
Ich werde voraussichtlich zum Sommerende wegen eines Praktikums zwei Monate in einer anderen Stadt wohnen. Weil das ziemlich kostet, würde ich gerne zu dieser Zeit mein freies Zimmer zwischenvermieten (Gesuche gibt es für Kiel genug).
Ich wohne allerdings in einem sehr großen Studentenwohnheim, in einer 5er WG. Auffallen würde das dem Hausmeister nicht, der kam bisher höchstens zur Reparatur vorbei, aber zur Sicherheit wollte ich mal fragen, wie fragwürdig das wohl aus juristischer Perspektive sein mag. Ist das überhaupt üblich, dass nicht der Vermieter, sondern der verreiste Mieter ein Zimmer zwischenvermieten?
Danke
5 Antworten
Ist das überhaupt üblich, dass nicht der Vermieter, sondern der verreiste Mieter ein Zimmer zwischenvermieten?
In der Regel macht das sogar der Mieter - wenn der Vermieter sowas gestattet.
Was steht in deinem Mietvertrag? Darfst du während der Abwesenheit das Zimmer anderen Personen entgeldlich überlassen?
TIPP: Du teilst der Verwaltung mit, dass jemand in der bestimmten Zeit dein Zimmer "unentgeldlich" nutzt. Der Mieter "spendet" dir dann etwas... - Wichtig: Du haftest für Beschädigungen des Zwischenmieters! Absichern!
Die Untervermietung kann nur verboten werden wenn der Grund in der Person selbst liegt. Diese z. B. ein stadtbekannter Randerlierer.
BGB § 540
Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
Aus rechtlicher Perspektive wäre das Gebrauchsüberlassung an Dritte, umgangssprachlich auch Untervermietung genannt. Diese bedarf der Zustimmung des Vermieters. Ohne diese kann das zur Kündigung führen.
Untervermietung durch den Mieter ist gar nicht so unüblich. Du mußt nur drauf achten das der Vertrag auf die Dauer Deiner Abwesenheit befristet wird und Du den Grund für die Befristung angibst. Grund wäre hier das Du das Zimmer nach Ablauf der Befristung selbst nutzen willst.
sicher ist das "ueblich", auch mit wohnungen (um sich in der zeit der abwesenheit die miete zu sparen) allerdings solltest du in deinem mietvertrag nachlesen, ob du dein zimmer "untervermieten" darfst. oder du fragst einen rechtlich "bewanderten" (jura-stuedent) menschen nach dem "ob". und lass dir dann auch bei der aufsetzung eines "wasserdichten" kurzzeitmietvertrages helfen, dass du dein zimmer nach abschluss deines praktikums auch wieder "in besitz nehmen" kannst
Am besten nimmst du dir deinen Mietvertrag zur Hand und liest den mal durch. Wenn da nichts steht, kann ich nur sagen: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Mein Mietvertrag umfasst zwei Seiten, dort ist nichts dergleichen zu finden. Das mit dem Mitteilen könnte dann aber auch darin enden, dass es verboten werden könnte bzw. dass es auffiele, wenn ich es dann doch machen würde.
Die Idee mit dem unentgeltlichen Besuch und der Spende hatte ich auch schon, aber wenn ich selbst nicht da bin, wirkt das schon erlogen.