Kaffeemaschine als Ruhestörung

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Mein Vermieter will mir nun das duschen und vor allem das Kassee machen verbieten.

Es gibt auch löslichen Kaffee.

Es gibt diverse Urteile die das Duschen erlauben!

Duschen nachts nicht erlaubt, Mietminderung I Duschen auch nachts erlaubt, Mietwohnung Mietvertrag Duschmöglichkeit in der Nacht Kann eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden, so kann das eine Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe rechtfertigen. Nach einem Urteil des AG Köln gilt dies jedenfalls dann, wenn die Bade- oder Duschanlage die einzige in der Wohnung ist. In diesem Fall sei nämlich die "Gebrauchstauglichkeit" der Wohnung ganz erheblich beeinträchtigt. AG Köln 206 c 85/ 95 Sowohl die Betätigung der Wasserspülung als auch das Duschen und Baden sind rund um die Uhr zulässig. Ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt, so ist dies unwirksam. Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Unbegrenzt fließen sollte das Wasser allerdings nicht: In der Nachts darf das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist der Mieter zwar verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür zu sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Mieter nach jedem Duschen Wände und Fenster abtrocknen muss. Dusche - kann diese vorübergehend nicht genutzt werden und ist diese die einzige Duschmöglichkeit in der Wohnung kann die Miete bis zu einem Drittel gemindert werden. Ein Badezimmer muss vom Vermieter in einem baulichen Zustand überlassen werden, der Feuchtigkeitsschäden ausschließt, die durch ein Duschen in der Badewanne verursacht werden können.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete33.html

Ich würde die neue Hausordnung niemals unterschreiben, bei Kündigung Klage einreichen, die Erpressung ist sittenwiedrig, die neue Hausordnung kann abgelehnt werden, wenn kein besonderer Grund vorliegt. Duschen und Kaffeekochen ist zu keiner Zeit untersagt, längst überholte Ansichten. Es gibt genug Urteile darüber, der Vermieter kann nichts machen.

Nichts unterschreiben, das ist klar. Aber du darfst auch morgens um 5 duschen.

Dass es den Kaffee auch als Pulver bereits gemahlen in der Vakuumverpackung gibt, dürfte dir ja bekannt sein. Vielleicht kommst du ihm damit entgegen.** :-)**

Das kann er dir nicht verbieten!! Lass dich blos nicht einschüchtern. Kannst ihm ja sagen dass dir das sein Anwalt sagen soll, dass es verboten ist zu duschen wann du möchtest. Mit dem Kaffee weiss ich nicht...was hast du denn für eine Maschine?

Aber er kann gegen das Duschen überhaupt nix machen...Notfalls wendest du dich einfach an den mieterschutzbund. Die stehen dir in solchen DIngen meist auch mit einem Rat zur Seite. Kostet glaub ich am Anfang auch nix, erst wenn sie dich vertreten.

Lautlose Kaffeemaschinen gibt es nicht auch beim Duschen entstehen ganz normale typische Wohngeräusche die von jedem Mieter hinzunehmen sind, diese sind keine ruhestörenden Lärmbelästigungen. Du darfst also beides zu jeder Zeit. Eine diesbezügliche Kündigung wäre von vornherein unwirksam. Die neue Hausordnung nicht unterschreiben, einseitige Vertragsänderung geht nicht. Also: Lass dich nicht in's Bockshorn jagen, bleib ruhig und ignoriere alles Gemecker.