Kann der Nachbar das Fernseh schauen nachts verbieten?
Meine Freundinn hat Probleme mit ihrem Nachbarn. Er meinte gestern zu ihr Sie dürfte nicht mehr nachts fernseh schauen und auch nicht mehr nach 10 Uhr duschen gehen, da es ihn stören würde.
Sie schaut ganz normal laut fernseh.
Im Mietvertrag oder Hausordnung steht dazu gar nichts.
13 Antworten
Der Nachbar kann ihr nichts verbieten. Allerdings kann er zum Vermieter gehen uns sich beschweren. Dieser wird dann entsprechend reagieren.
Wenn man nicht gerade im Schichtdienst arbeitet, sollte man wirklich aus Rücksicht das Duschen nach 22 Uhr unterlassen. Es darf zwar nach 22 Uhr geduscht werden, aber kein Dauerduschen mit Gesangseinlage. Nach 22 Uhr sollte das Duschen kurz gehalten werden.
Duschen darf sie zu jeder Tages- oder Nachtzeit, da gibt es keine Vorschriften. Fernseh schauen kann sie auch wann immer sie möchte, in der Nacht eben nicht lauter als Zimmerlautstärke.
Der Nachbar kann gar nichts verbieten.
Duschen würde ich nach wie vor, wenn nötig, aber zeitlich begrenzt (max. 30 Min.), aber wer duscht schon so lange.
Beim Fernseher könnte man gewisse Rücksicht nehmen und damit guten Willen ausdrücken. Da Du vielleicht auch sonst gerne mit Kopfhörern im/am Ohr rumläufst, wie wäre es, auch zum Fernsehen Kopfhörer zu benutzen?
Wenn Dich das nicht allzusehr quält und nicht allzu hohe Investitionen nötig sind, würde ich das machen, einfach um Ruhe zu haben.
Der Nachbar kan gar nichst verbieten oder ist er der Vermieter Wen suie ihren tv auf zimmerlautstärke hat kann er sich nicht mal Beshweren.Das duschen ist ab 22 Uhr auf 30 Minuten begrentz und daran solte man sich auch halten.
Wen der Nachbar sich mal wieder beschwerd sage ihr sie soll ihm sagen das sie nicht für die Schalldämmung oder für den Hausbau und deren Mängel Verantworlich ist zb Schallübertragung..
Gibt keins vom BGH.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.1991 - 5 Ss (OWi) 411/90 - (OWi) 181/90 I -
HUMBUG !
sie kann die ganze Nacht fernsehen und natürlich auch DUSCHEN !
Das würde ich jetzt nicht so pauschal behaupten
Dann komm mal über mit deinen Regeln aber bitte mit Belegen.
Bitte zitiere das BGH-Urteil, dass Duschen ab 22:00 h auf 30 min. begrenzt sei.