Weichen diese Schuhe erheblich von der Beschreibung ab?
Hallo, ich hatte bereits eine Frage bezüglich des Käuferschutzes bei eBay gestellt. Nun konkretisiere ich das Ganze und stelle den Sachverhalt visuell da, um präzisere Antworten zu erhalten.
Sachverhalt kurz nochmal erläutert: ich habe bei eBay Schuhe als privat verkauft (gebraucht), der Käufer will aber entweder vom Vertrag zurücktreten oder 20.-€ erstattet bekommen, weil ich ihn angeblich getäuscht hätte und die Schuhe wesentlich von der Beschreibung abwichen. Ihr seht einmal die Fotos, die von ihm hochgeladen wurden, dann die Fotos von der Auktion, die ich hochgeladen habe und die Gebrauchsspuren eingekreist habe, um zu zeigen, dass diese auf den Fotos zu sehen waren.
8 Antworten
'Wie neu' war dein Fehler. Dazu keine Erwähnung der Makel in der Beschreibung.
Bei 'Gebraucht' muss man mit Gebrauchsspuren rechnen. Da muss man die Makel nicht erwähnen wenn die üblich sind. Da wird der Käufer viel mehr auf die Bilder achten als bei 'wie neu'.
Nun zeigen die Bilder ja Makel. Diese kann er nicht reklamieren. Eindeutig rechtlich kann hier keiner was sagen. Das wäre Auslegungssache wie abweichend das sein soll. Das 'wie neu' steht aber stark gegen dich.
Wenn die so selten getragen sind, kannst du sie nicht selbst dort zurück geben wo du sie gekauft hast? Solche Schuhe hätte ich gar nicht behalten wenn die schon so ankommen.
Ist das echtes Leder? Da muss man ggf. mit Makel rechnen.
Ist also schwierig.
Ne Frage für nen Fachanwalt.
Die Fotos Deines Käufers zeigen den tatsächlichen Zustand der Schuhe und weichen erheblich von Deinen Fotos ab.
Bei den vielen Flecken/schmutzigen Stellen würde ich mich als absichtlich getäuscht/verar*scht fühlen.
Deine Schuh-Fotos sehen schön bzw. so fotografiert aus, dass man die Schmutzflecken nicht erkennt, es könnten auch Schatten sein.
Meine hellblauen Filling Pieces Velourleder Schuhe sehen nach 10-maligen Tragen wie neu (d.h. keine Flecken o.ä) aus, ich würde sie aber niemals als neuwertig anbieten.
Mit dem grosszügen Preisnachlass über 20€ kommst sehr gut/billig aus der Nummer raus.
Ich würde einen PayPal eröffnen mit Fotos wie von Deinem Käufer, und die volle Rückerstattung verlangen und Dir diese verdreckten Schuhe wieder zurücksenden.
Und glaub mir, ich bekäme von PayPal Recht.
Ach Herrje. Schau Dir mal lieber die negativ zu beurteilenden Bezeichnungen bzw., deren Übersetzung in erklärende Sprache in ebay Artikelbeschreibungen an:
https://www.chefkoch.de/forum/2,31,168824/Was-bedeuten-die-Wortlaute-bei-Ebay-Beschreibungen.html
Ob die Latschen stylisch aussehen, ist eine persönliche Ansicht und ebenso der Hinweis auf die beliebtesten Winterschuhe. Ich würde herausstellen, dass sie gebraucht sind und entsprechende Tragespuren, wie auf den Fotos zu sehen ist, aufweisen. Diese hättest Du auch gut in Deinem Angebot einkreisen können.
Wie neu ist anders.
Also “wie neu“ ist nun wirklich brutalst übertrieben. Und die Schmuddelstellen sind auf deinen Fotos wirklich schlecht zu erkennen. Auf den Bildern des Käufers kommen die Schuhe wesentlich schlechter weg. Ich würde die 20€ erstatten.
Der Fleck an der Spitze sieht auf dem Verkäuferbild doch schlimmer aus als auf dem Käuferbild.
Du schreibst "wie neu", dann dürfen die Schuhe auch keine Gebrauchsspuren haben.
Da ja offensichtlich per PayPal bezahlt wurde:
- Hat der Käufer schon einen Käuferschutzantrag gestellt?
- Wie hat PP darüber entschieden?
Beantworte doch bitte die Fragen, danke.
Natürlich hat er einen Käuferschutzantrag gestellt, sonst gäbe es die Frage doch nicht? EBay wird bis morgen entscheiden.
Die Entscheidung wird mit Sicherheit gegen Dich ausfallen und das zu Recht:
Du schreibst "wie neu", also dürfen da auch keine Gebrauchsspuren vorhanden sein.
Und das mit den als gelesen angeklickten PP-Nutzungsbedingungen erspare ich uns jetzt mal.
Die Frage ist unnötig, da nur PayPal entscheidet und nicht wir.
Sorry, wie kann man auch als privater Verkäufer nur PayPal anbieten, dazu noch bei so einem Projekt. Du schreist ja förmlich "bescheißt mich"...
Erhebliche Abweichung also ja?