Ebay Kamera verkauft und Käufer behauptet wäre sie wäre kaputt stimmt nicht
Hallo, ich habe meine gebrauchte Kamera bei eBay als Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rücknahme verkauft. Natürlich hat sie noch funktioniert! Habe sie am selben Tag wo ich sie verschickte noch benutzt bzw geprüft ob sie funktioniert. Jetzt hat der Käufer einen Fall eröffnet und behauptet die Kamera würde nicht funktionieren und will sein Geld zurück. Was kann ich jetzt tun? Die Behauptung stimmt nicht und möchte die Kamera nicht zurück nehmen zumal ich habe das Geld auch gar nicht mehr weil es für meine Studentenfahrkarte drauf gegangen ist. Wie kann ich darauf antworten und bekomme ich eine unberechtigte schlechte Bewertung? Liebe Grüße, Luisa
8 Antworten
Hallo Luisa, ich habe viele jahre in der bucht verkauft und es aufgegeben (für 1 euro verkauft und einen haufen arbeit ... und dann noch so etwas wie es dir passiert ist).
Einem kollegen von mir ist etwas fast identisches passiert, allerdings mit dem unterschied, daß er vorher sowohl den korpus, als auch das innenleben der kamera unauffällig markiert und dokumentiert hatte bevor er es an den sogenannten käufer verschickt hatte und der hatte das innenleben der ,,neuen,, kamera gegen ein defektes innenleben ausgetauscht ...
Meine empfehlung: sofern du einen zeugen für deine funktionstest hast, solltest du dieses in sachlicher form über das portal offiziell mitteilen und einen anspruch mit dem hinweis auf deine verkaufsbedingungen zurückweisen. wichtig in diesem zusammenhang ist natürlich auch, welche bezahlweise ihr vereinbart habt - wenn das die version mit dem großem ,,p,, sein sollte, könnte sich dieses für dich noch sehr schwierig gestalten - aber das hört sich nicht so bei der vorbeschreibung an.
Noch ein tip:
wenn ich etwas verkaufe, dann nur noch ohne versand und über die kleinanzeigenversion der bucht, die übrigens kostenlos ist. - die leute können sich den artikel anschauen und es gibt kein gezicke und ,,transportschäden,, etc.. - die bucht ist was für profis, auch wenn die das uns laien anders verkaufen wollen.
Dir noch alles Gute und lass dich nicht unterkriegen.
das kenne ich gut, ich habe den herrn dan gebeten eine eidestattliche versicherung zu schicken in dem er das dann unterschreibt!
wenn er es macht und es ist nich so, hat er sich strafbar gemacht sollte es ein betrüger sein macht er das in der regel nicht
desweiteren leite strafanzeige an wegen übler nachrede, er bezeichnet dich ja sog. als betrüger
Du kannst zwar die Gewährleistung als Privatverkäufer ausschließen, aber Du kannst trotzdem keine Kamera als funktionerend verkaufen die gar nicht funktioniert. Ich weiß, das hast Du auch nicht gemacht. Ich wollte Dir nur erklären wie die Rechtslage ist. Denn wenn man sowas einfach machen könnte und nur dazu schreiben müsste "ich schließe die Gewährleistung aus", dann könnte ja jeder defekte Waren als funktionierende verkaufen und die Käufer hätten immer Pech gehabt.
Der Käufer muss Dir die Gelegenheit geben, dass Du selbst überprüfen kannst ob die Kamera wie er sagt defekt ist oder nicht. Du musst nicht einfach glauben was er sagt ohne es überprüfen zu können. Er muss Dir die Kamera also zuerst mal zurück schicken bevor er sein Geld zurück bekommen kann. Teile das Deinem Käufer mit. Damit kannst Du auch verhindern das er Dich übers Ohr haut und einfach nur behauptet das die Kamera kaputt ist, obwohl sie noch funktioniert. Denn wenn er Dich betrügen will und die Kamera ist gar nicht defekt, dann wird er irgendeine Ausrede erfinden um sie Dir nicht zurück schicken zu müssen.
Wenn du sagst Du nimmst sie nicht zurück, dann ist das so! Da kann er/sie nicht sagen sie seie kaputt
Der Käufer kann nicht gegen dich ausrichten! Wenn du (und evt. noch ein Zeuge) bestätigt, dass die Kamera beim Versand noch funktioniert hat und du in die Artikelbeschreibung geschriben hast Privatverkauf, kein Anspruch auf Gewährleistung und Garantie dann bist du auf der Sicheren Seite.
Wenn der Käufer dir zu Unrecht eine schlechte Bewertung gibt, dann kannst du dich ja mal an den Ebay Support wenden, die Klären das dann.
Richtig! Wenn du sicher sein willst, dann solltest du evt. noch einmal mit einem Rechtanwalt reden, wie er das sieht. Wenn du aber beweisen kannst, dass die Kamera beim Versand noch funktioniert hat, dann kann dir nichts passieren.
Klasse, vielen vielen Dank für die Hilfe. Jetzt kann ich wieder etwas ruhiger schlafen :-) Danke dir
Oh okay, super! :-) Also kann ich dem Käufer nun schreiben, dass ich die Kamera nicht zurück nehme, da sie vor Versand noch funktioniert hat und es ein Privatkauf ohne Garantie und Gewährleistung war. Und da kommt nun nichts mehr? Habe Angst auf unnötigen Ärger, wie Anwalt oder sonstiges. Habe schon genügend Stress mit dem Studium und kann sowas nun gar nicht gebrauchen :-(