Ebay: Angebot an unterlegene Bieter, wie geht es?
Hallo! In welcher Reihenfolge soll ich als Verkäufer dies abwickeln: zuerst die Transaktion mit dem Gewinner der Auktion abbrechen und dann erst an unterliegende Bieter weiterleiten oder umgekehrt? Der unterliegende Käufer ist einverstande. Wie mache ich es richtig? Danke für die Antworten
6 Antworten
es ist doch wohl klar, das der auktionsgewinner derjenige ist, der die ware bekommt. schließlich hat er die auktion gewonnen. will er sie nicht mehr oder hat innerhalb von 4 wochen nicht bezahlt, kannst du die ware dem 2. bieter zur verfügung stellen. will der die nicht mehr, dann dem 3. es muss aber von den unterlegenen bietern keine die ware nehmen.
du mußt aber die gesetzlich zeit abwarten, die der verkäufer hat, um die ware zu bezahlen oder ihm anbieten, den vertrag aufzulösen. diese mails immer über den account führen und du solltest diese dann archivieren.
hast du mehrere gleiche waren, kannst du den unterlegenen bietern ein angebot machen. mach das aber nicht außerhalb ebays. das kann zum ausschluß führen und ist zudem ein verstoß gegen die regeln. und kann auch unter umständen ein strafverfahren auslösen.
Erst Transaktion mit dem Höchstbietenden abbrechen. Derjenige muss dann allerdings dem Transaktionsabbruch zustimmen. Wenn das geschehen ist, das Angebot an den unterlegenen Bieter weitergeben.
Wenn du zuerst dem unterlegenen Bieter das Angebot machst, ohne dass die Transaktion mit dem Höchstbietenden abgebrochen wurde, kann es geschehen, dass du zwei Käufer für nur einen Artikel hast. Und das wäre sehr unangenehm, da du beide beliefern müsstest.
Wichtig ist, dass der ursprüngliche Käufer des Artikels dir den Vertragsrücktritt SCHRIFTLICH erklärt/bestätigt - der bloße Transaktionsabbruch bei Ebay löst keinen Kaufvertrag.
Also:
- Bestätigung des Käufers.
- Transaktionsabbruch (einvernehmlich).
- Angebot an den unterliegenden Bieter schicken.
Du musst die Ware ja erst wieder frei haben,oder Ein zweites Teil. haben.Dann kannst du neu verkaufen.
Zuerst Kaufvertrag mit dem eigentlichen Käufer auflösen, dann dem anderen anbieten.