Kabelvertragsübernahme Pflicht bei Hauskauf?
Hallo Ihr alle.... folgendes Problem: Wir haben im August das Haus meines im Januar verstorbenen Schwiegervaters übernommen. Meine Schwiegermutter har ein lebenslanges Wohnrecht. Vor unserem Einzug haben wir uns eine Sat-Anlage installieren lassen. Nun kündigten wir den alten Kabelvertrag meines Schwiegervaters, da auch meine Schwiegermutter imEG die Sat-Anlage mitnutzen sollte. Zunächst schickte uns KabelDeutschland (KD) ein Vertags-Übernahme-Formular. Nachdem ich KD dann mitteilte, dass wir den Vertrag unter keinen Umständen übernehmen wollten hieß es,dass der Vertrag nach dem Tod meines Schw.vaters automatisch auf den Erben,bzw Käufer des Hauses übergehe. Da wir diesen Vertrag nicht in den Unterlagen meines Schw.vaters finden können (er wurde vor etwa 20 Jahren abgeschlossen) haben wir nun keine Idee, was nun zu tun ist. Vielleicht kann jemand einen Tipp geben??? Dankeschön im Vorraus.......
6 Antworten
Bei Kabelanschlüssen werden oft Deals gemacht.
Der Betreiber legt dabei den Hausanschluss kostenlos unter der Bedingung, daß über diesen Anschluss für einen bestimmten Zeitraum Leistungen bezogen wird. Das sind in der Regel zwischen 5 und 10 Jahren, aber niemals 20 Jahre.
Danach kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden. Mehr als 3 Monate Kündigungsfrist sind eher nicht akzeptabel.
Bei entsprechender Vertragsgestaltung dürfte beim Verkauf der Immobilie die Verpflichtung an den Käufer übergehen. Das wäre zu prüfen.
Als erstes würde ich von Kabel Deutschland eine Kopie des Vertrags als Beleg für die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen einfordern und ggf. mit angekündigter Einstellung der Zahlungen Nachdruck verleihen.
Was Kabel Deutschland euch da erzählt, ist Unsinn. Mit dem Tod des Vertragspartners enden alle Verträge, die dieser geschlossen hat (mit Ausnahme von "Schulden").
Ihr solltet nochmal auf das Ende des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Vertragspartners hinweisen. Ende. Wichtig: nach dem Tod darf keine Nutzung des Kabelanschlusses mehr erfolgt sein, dies könnte als stillschweigende Zustimmung interpretiert werden.
Ihr seid keine Vertragspartner und der Kabelanschluss ist nicht an das Haus gekoppelt.
genau das haben die mir aber erzählt...dass, egal, wer das Haus kauft an den Kabelvertrag gebunden bleibt......danke für deine Antwort :)
Dass ein Vertrag auf den Erben übergeht ist rechtens, wie es bei einem Kauf ist kann ich dir nicht sagen. In dem Fall ist das aber egal, da du ja kündigen wolltest. Schicke die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und drohe den Rechtsweg an.
Hallo primusvonquack, danke für deine Antwort.........natürlich auch all den anderen...ich habe den Vertrag gekündigt (per Einschreiben) und die Kündigung wurde anerkannt zum 4.7.2013. Meine Schwiegermutter müsste jetzt , da sie ja Erbin ist, noch 1Jahr und 4 Monate zahlen, obwohl sie das Haus nicht mehr besitzt??? Ich blick da echt nicht durch, wie manche zu Geld kommen, das ist doch unverschämt, oder nicht???
Ab zur Verbraucherzentrale!
Das kann so nicht angehen, dass ein Vertrag automatisch auf den Eren übergeht. Auf den Käufer schon gleich dreimal gar nicht!