Hauskauf & Wasserschaden

11 Antworten

Das solltest Du wohl einen Anwalt fragen, denn es ist die Frage warum der Schaden entstanden ist, ob er wissentlich verschwiegen wurde usw. Alles andere hier wäre Kaffeesatzleserei.

Kannst du ein Auto kaufen, parken, dann fährt dir einer rein - nimmt das dein Autohändler zurück ? Nein

KroemerInfo  31.01.2013, 17:33

Was für ein Vergleich :-( Wenn aber ein Autor einen verschwiegenen Motorschaden hat, geht der Umtausch ganz sicher. Und so etwas ähnliches ist hier auch passiert, denn nirgendwo steht auch nur das geringste, das der Fragesteller den Schaden verursacht hat! Also nicht einfach nur irgendwas schreiben, sondern vorher lesen ohne etwas hinzu zu dichten .

Jorgfried  31.01.2013, 19:04
@KroemerInfo

Hier steht, dass der Schaden durch den Frost entstanden ist - also kein verschwiegener Mangel sondern äußere Einwirkung. Damit passt das Beispiel.

KroemerInfo  31.01.2013, 21:25
@Jorgfried

Ist doch nicht wahr - oder weißt DU wann das Haus gekauft wurde? War es vor dem Frost und der Fragesteller hat das ganze selbst verursacht oder war das vor dem Kauf und der Verkäufer hat es nur nicht gesagt? Also, kannst Du das beantworten; wohl eher nicht, denn genau diese Informationen haben wir überhaupt nicht, somit ist dein Beispiel hinfällig.

Hallo,

Also, wenn du das Haus gekauft hast, als der Wasserschaden schon passiert war, und wenn im Kaufvertrag überhaupt nicht ewähnt wurde, das ein Wasserschaden schon existierte, dann kannst du den Kaufvertrag Rückabwickeln lassen wegen arglistiger Täuschung.

Ich würde in dem Fall einen auf Immobilienrecht / Baurecht spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen. Höhe des Honorars möglichst vorher abklären, es kann auch sein, daß du auch einen Gutachter (einen vereidigten Gutachter) in Anspruch einschalten mußt, das ist wichtig wegen der Feststellung der Mängel. Das Gericht kann auch einen vereidigten Gutachter beipflichten.

Wenn die Schäden erst nach dem Kauf eingetreten sind, dann wird es schwieriger zu deinem Recht zu kommen, insbesondere wenn du die Immobilie im Winter ohne Heizung stehen lassen hast, usw...

Emmy

KroemerInfo  31.01.2013, 21:28

Diese Antwort ist wohl die einig objektive, weil sie beide Möglichkeiten in Betracht zieht!

Sofern noch keine Übergabe stattgefunden hat ist der Altbesitzer im Obligo, sprich er hat den Schaden zu beseitigen, ggf. besteht auch eine Gebäudeleitungswasserversicherung über die der Schaden reguliert werden kann.

Nach Übergabe ist man für einen Frostschaden selbst verantwortlich, ggf. kann man auch hier den SAchaden über eine bestehende Gebäudeleitungswasserversicherung abdecken.

Eine "Rückgabe" an den Altbesitzer ist, sofern keine andere Vereinbarung im notariellen Vertrag getroffen wurde, iaR nicht möglich.

Ich vermute Du hast das Haus ohne Wasserschaden gekauft. Wenn dem so ist, dann hättest Du als Eigentümer dafür Sorge tragen müssen dass die wasserführenden Außenleitungen geleert sind und auch abgestellt werden.

Was kann denn der Verkäufer dafür??????

Quantenstring  31.01.2013, 17:38

Daumen hoch!

madquad  31.01.2013, 18:12
@Quantenstring

Danke Dir:-) Aber ich gehe auch davon aus dass der Käufer das Haus ohne Mängel übernommen hat und weiterhin gehe ich davon aus, dass der Wasserschaden nicht am Tag des Einzugs aufgetreten ist.

Sollte der Käufer in der Winterzeit gekauft haben und auch eingezogen sein und trotz seiner Vorsichtsmaßnahmen der Schaden entstanden sein, weil eben schon der Vorbesitzer hier nicht richtig gehandelt hat, dann könnte man ggfs über Schadensersatzsprechen aber auch nicht über eine komplette Rückabwicklung.

Aber alles in allem wird es sicherlich eine Versicherung geben (hier die Gebäudeversicherung) welche derartige Schäden abdecken könnte. Ob aber die mangelnde Eigenverantwortung mit einbezogen wird, das mag ich arg bezweifeln.