Jura Klausur -> Chance auf Bestehen?
Hallo,
ich habe eben eine Hausklausur im Polizeirecht geschrieben. Diese ist wirklich super schlecht gelaufen/ hatte extreme Zeitprobleme. Das Problem war, dass eine Prüfung auf einstweiligen Rechtsschutz noch nie Gegenstand unserer Vorlesungen war, es aber denke ich dran kam, weil es eine open book Klausur war, bei der wir auch Zugang zu sämtlichen Hilfsmitteln hatten (sollte eigl normal und in Präsenz sein/ Corona). Dafür hatten wir aber nicht mehr Zeit, als ursprünglich vorgesehen. Musste mich dann in der Zeit zusätzlich zur Klausur noch in ein für mich neues Verfahren einlesen. (Hatten 3 Std.)
Kann jemand, der vielleicht selbst Jura studiert (hat), oder Korrektor/ Anwalt etc ist, nur ganz flott einmal grob rüberschauen und beurteilen, ob 4 Punkte mit meiner Klausur noch grundsätzlich möglich wären, oder ob das nie im Leben noch was wird?
Es muss natürlich auch nicht detailliert sein oder eine genauere Einschätzung. Nur, ob 4 Punkte theoretisch, vllt auch je nach Korrektor, noch möglich wären.
Vielen Dank im Voraus!!
2 Antworten
Ich studiere momentan Jura, und ehrlich gesagt, würde ich mir keine Hoffnung machen.
Mir wurde immer eingetrichtert, dass das wichtigste an einer Klausur im öffentlichen Recht ist die Angemessenheit in der Verhältnismäßigkeit ist. Diese hast du aber komplett ausgelassen. Gleichzeitig hast du sehr viel nur oberflächlich behandelt (z.B. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, der Streit beim Rechtsschutzbedürfnis, die statthafte Klageart).
Übrigens: Der vorläufige Rechtsschutz war bei mir Teil der Vorlesung "Verwaltungsprozessrecht" nicht von POR. Vermutlich hat man das Wissen aus der Vorlesung einfach vorausgesetzt.
Keine Chance, du hast einfach gefühlt nichts geschrieben. An dem Punkt, wo es Punkte gibt hast du einfach aufgehört zu schreiben.
Nichts
Mal ernsthaft, ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, ist einfach viel zu flach
Achso, ja. Genau, das weiß ich. Da konnte ich halt nicht weiterschreiben, wegen der Zeit. Hat mich auch total geärgert. Hatte nur im Internet mal eine Klausur gesehen, bei der man mit einer komplett guten Zulässigkeit theoretisch schon die 4 Punkte bekommen könnte. Deshalb ist auch die Frage, wie die Zulässigkeit ist. Ob es eventuell insgesamt knapp reichen kann.
Die Zulässigkeit ist aber nicht gut, da sind schon 2 Fehler drin, eher 3. hier gab es keine Probleme in der ZLK, das war alles Basic.
wo ist Aufgabe 2?
- Verwaltungsrechtsweg -> Urteilsstil, keine Theorie genannt
- Keine Arbeit am Gesetz 88,122 vwgo fehlt
- Urteilsstil Analogiebegründung bei der Befugnis
- Bremen ist sicherlich nicht direkt prozessfähig sondern muss vertreten werden
- h.M. Ist bei. Argument, Vorwegnahme der Hauptsache ?
ggfs objektive Antragshäufung
begründetheit
Obersatz ist fehlerhaft, es fehlt die summarische Entscheidung und orginiäre Ermessensentscheidung des Gerichts
Gefahr nicht definiert
keine VHMK!!!! ab da fehlt ja alles.
In einem Satz kurz auf der letzten Seite, da ich dafür nur noch ca 50 Sekunden Zeit hatte. In der Hoffnung, darauf vllt noch einen Viertel Mitleidspunkt zu kriegen.
Welche Fehler sind in der Zulässigkeit?
Vielen Dank für die Antworten bisher!!
Siehe oben, kannste vergessen. Die Klausur ist niemals über den Strich, die ganzen Probleme liegen in der Abwägung Art 8 und Art 2 der normalen Menschen.
Also Verhältnismäßigkeit sollten wir, wie ich zumindest gehört habe, auch gar nicht soo umfangreich prüfen. Also klar, meine ist zu kurz, aber sie war kein Schwerpunkt. Was mich verunsichert ist, dass ich gar keine Zeit mehr hatte, den Prüfungspunkt "Interessenabwägung" überhaupt anzusprechen.
Was man auch dazusagen muss ist, dass die Uni ja weiß, dass wir noch nie einen einstweiligen Rechtsschutz hatten. Insofern fragt sich dann, wie streng Korrektoren bei Fehlern im Schema etc sind.
Ok. Vielen Dank für die Einschätzung
VHMK ist das mit Abstand am Wichtigsten, alles davor ist eher unwichtig
allgemeinverfügung hast du bsp gar nichts zu gesagt. Ist das überhaupt ein VA? Wie wirkt der ? Etc
Bis was geschrieben?