Jura Klausur -> Chance auf Bestehen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich studiere momentan Jura, und ehrlich gesagt, würde ich mir keine Hoffnung machen.

Mir wurde immer eingetrichtert, dass das wichtigste an einer Klausur im öffentlichen Recht ist die Angemessenheit in der Verhältnismäßigkeit ist. Diese hast du aber komplett ausgelassen. Gleichzeitig hast du sehr viel nur oberflächlich behandelt (z.B. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, der Streit beim Rechtsschutzbedürfnis, die statthafte Klageart).

Übrigens: Der vorläufige Rechtsschutz war bei mir Teil der Vorlesung "Verwaltungsprozessrecht" nicht von POR. Vermutlich hat man das Wissen aus der Vorlesung einfach vorausgesetzt.

Keine Chance, du hast einfach gefühlt nichts geschrieben. An dem Punkt, wo es Punkte gibt hast du einfach aufgehört zu schreiben.

besseranonym 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 15:44

Bis was geschrieben?

nanfxD  22.02.2022, 15:45
@besseranonym

Mal ernsthaft, ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, ist einfach viel zu flach

besseranonym 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 15:47
@nanfxD

Achso, ja. Genau, das weiß ich. Da konnte ich halt nicht weiterschreiben, wegen der Zeit. Hat mich auch total geärgert. Hatte nur im Internet mal eine Klausur gesehen, bei der man mit einer komplett guten Zulässigkeit theoretisch schon die 4 Punkte bekommen könnte. Deshalb ist auch die Frage, wie die Zulässigkeit ist. Ob es eventuell insgesamt knapp reichen kann.

nanfxD  22.02.2022, 15:49
@besseranonym

Die Zulässigkeit ist aber nicht gut, da sind schon 2 Fehler drin, eher 3. hier gab es keine Probleme in der ZLK, das war alles Basic.

wo ist Aufgabe 2?

nanfxD  22.02.2022, 15:55
@besseranonym
  1. Verwaltungsrechtsweg -> Urteilsstil, keine Theorie genannt
  2. Keine Arbeit am Gesetz 88,122 vwgo fehlt
  3. Urteilsstil Analogiebegründung bei der Befugnis
  4. Bremen ist sicherlich nicht direkt prozessfähig sondern muss vertreten werden
  5. h.M. Ist bei. Argument, Vorwegnahme der Hauptsache ?

ggfs objektive Antragshäufung

begründetheit

Obersatz ist fehlerhaft, es fehlt die summarische Entscheidung und orginiäre Ermessensentscheidung des Gerichts

Gefahr nicht definiert

keine VHMK!!!! ab da fehlt ja alles.

besseranonym 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 15:56
@nanfxD

In einem Satz kurz auf der letzten Seite, da ich dafür nur noch ca 50 Sekunden Zeit hatte. In der Hoffnung, darauf vllt noch einen Viertel Mitleidspunkt zu kriegen.
Welche Fehler sind in der Zulässigkeit?

Vielen Dank für die Antworten bisher!!

nanfxD  22.02.2022, 15:58
@besseranonym

Siehe oben, kannste vergessen. Die Klausur ist niemals über den Strich, die ganzen Probleme liegen in der Abwägung Art 8 und Art 2 der normalen Menschen.

besseranonym 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 16:00
@nanfxD

Also Verhältnismäßigkeit sollten wir, wie ich zumindest gehört habe, auch gar nicht soo umfangreich prüfen. Also klar, meine ist zu kurz, aber sie war kein Schwerpunkt. Was mich verunsichert ist, dass ich gar keine Zeit mehr hatte, den Prüfungspunkt "Interessenabwägung" überhaupt anzusprechen.
Was man auch dazusagen muss ist, dass die Uni ja weiß, dass wir noch nie einen einstweiligen Rechtsschutz hatten. Insofern fragt sich dann, wie streng Korrektoren bei Fehlern im Schema etc sind.

besseranonym 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 16:00
@nanfxD

Ok. Vielen Dank für die Einschätzung

nanfxD  22.02.2022, 16:03
@besseranonym

VHMK ist das mit Abstand am Wichtigsten, alles davor ist eher unwichtig

allgemeinverfügung hast du bsp gar nichts zu gesagt. Ist das überhaupt ein VA? Wie wirkt der ? Etc