Kann man das Jurastudium in 3 Jahren schaffen?

4 Antworten

Wieso kommt diese seltsame Frage neuerdings täglich?

Nein. Es gibt eine Regelstudienzeit und es ist unwahrscheinlich, dass man die unterbietet.

Moin,

das dürfte zumindest bei Jura auf Staatsexamen nicht funktionieren. Da darf man erst zum Freischuss mach 8 Semestern antreten.

VirageXO  08.01.2020, 11:20
Da darf man erst zum Freischuss mach 8 Semestern antreten.

Freischuss kann doch "bis spätestens" unmittelbar nach dem 8. gemacht werden - rein theoretisch ginge es doch bei entsprechender Scheinfreiheit auch schon nach dem 6. (oder ggf. noch früher).

EphraimUlk  08.01.2020, 11:51
@VirageXO

9 bzw mittlerweile 10 Semester sind ja regelstudienzeit. so wie ich es jetzt mal in 2 Prüfungsordnungen nachgelesen habe, kann man aber die „Grundstudienzeit“ von 8 Semestern nicht unterschreiten. Dh es kommt nicht nur auf die scheinfreiheit an, sondern auch das die 8 Semester studiert wurden. Evtl liegt das daran, dass die Lehrplan-Verteilung 8 Semester vorsieht?

VirageXO  08.01.2020, 11:56
@EphraimUlk
kann man aber die „Grundstudienzeit“ von 8 Semestern nicht unterschreiten. 

Hab grad mal exemplarisch im NJAG geschaut:
Zur Pflichtfachprüfung wird auf Antrag frühzeitig zugelassen, wer [...] mindestens sechs Semester Rechtswissenschaften ohne Unterbrechung studiert hat [...] (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 NJAG).

Wie's jetzt in anderen Bundesländern ausschaut bzw. ob einzelne Unis in ihrer Prüfungsordnung da nochmal einen draufsetzen, kann ich aber nicht sagen.

EphraimUlk  08.01.2020, 12:05
@VirageXO

Das ist aber nur die Pflichtfachprüfung, also ohne Schwerpunktbereich. In § 18 NJAG steht bspw. dass der nicht bestandene Freischuss nicht gewertet wird, wenn er sich an das 8. Semester anschließt...

ich gehe aber davon aus, dass es hierauf für den Fall des FS nicht wirklich ankommen wird.

VirageXO  08.01.2020, 12:15
@EphraimUlk
Das ist aber nur die Pflichtfachprüfung, also ohne Schwerpunktbereich.

Eine Mindeststudienzeit für den Schwerpunktbereich habe ich aber nirgendwo gefunden, von daher dürfte das m.E. egal sein - wenn man's denn schafft, gibt's keine Regelung, die es verbietet, den Schwerpunkt direkt nach der Zwischenprüfung zu machen. Auch ein Blick in die SP-Prüfungsordnung meiner alten Uni hat mich da nichts anderes erkennen lassen.

In § 18 NJAG steht bspw. dass der nicht bestandene Freischuss nicht gewertet wird, wenn er sich an das 8. Semester anschließt...

Das ist ja aber doch die freischussspezifische Regelung, dass man dann noch immer zwei Versuche hat, oder?

Dass sowas ohnehin meistens eine Schnapsidee ist, lassen wir jetzt mal außen vor ;)

ErikaPeter1999 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 11:04

Warum haben Anwälte nur 3 Jahre bis zum Staatsexamen studiert?

Für einen Bachelor (LL.B) könnte das theoretisch reichen.

Ein Abschluss mit 1. und 2. Staatsexamen ist in dieser Zeit nicht möglich.

ErikaPeter1999 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 10:43

Das erste kann ich in 3 Jahren schaffen aber dann ist es sehr stressig.

qugart  08.01.2020, 10:59
@ErikaPeter1999

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