Jura hilfe
Wenn man in einem supermarkt ist und ware in den einkaufswagen tut hat man dann ein kaufvertrag abgeschlossen ? Gesetzte ? Wie muss ich vorgehen dies zu prüfen ?
6 Antworten
der kaufvertrag kommt im supermarkt erst durch das bezahlen zustande. da es im supermarkt und eigentlich überall im handel keine schriftlichen dokumente gibt (bestellung, lieferschein, rechnung usw.) kommen kauffverträge formal durch den gegenseitigen austausch von geld und ware zustande.
das einlegen eines artikels in den einkaufswagen verpflichtet schließlich auch nicht zur bezahlung, man könnte ihn spätestens vor der kasse wieder rausnehmen und zurücklegen.
und wenn du schon nach formalien suchst: das warenangebot ist was? wenn überhaupt, ist das eine art "bestellung", die mit dem bezahlen wirksam wird.
Lieber Jura-Ersti,
man gehe in die Uni-Bibliothek und nehme sich ein beliebiges Buch mit dem Titel "BGB - Allgemeiner Teil". Danach suche man im Register nach "gegenseitiger Vertrag". Da sollte etwas stehen von "Angebot" und "Annahme". Zuerst prüft man, ob ein Angebot angegeben wurde (Empfangsbedürftigkeit beachten) und danach, ob das Angebot angenommen wurde (wieder Empfangsbedürftigkeit prüfen). Hast du alles bejaht, liegt idR (Achtung vor Fallen wie Stellvertretung, Minderjährige, ...) ein wirksamer Kaufvertrag vor. Und bitte nicht vergessen die invitatio ad offerendum zu erwähnen.
Literaturtipp: Medicus, BGB Allgemeiner Teil
Hast du in den letzten Monaten gepennt, oder was? Die erste Klausur bestehst du so jedenfalls nicht.
Der Kaufvertrag tritt ein, wenn du die Ware gegen ein Zahlungsmittel (Geld, EC u.a.) tauscht. Also wenn der Kassier- Vorgang abgeschlossen ist. Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist sie Eigentum des Händlers (Laden).
Nein, es wird kein Kaufvertrag geschlossen, da keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Denn der Verkäufer hat sich zu dem angedachten Kauf ja bisher überhaupt nicht geäußert.
Nein, oder hast du schonmal beim einkaufen einen Vertrag abgeschlossen ? Die Ware gehört erst dir wenn du sie bezahlt hast.
Genial daneben.
Die brauch es beim einkauf von Lebensmitteln auch nicht
Die bedarf es bei jedem Kaufvertrag.
Ja klar aber ich weiss nicht wie ich das zeigen kann angebot liegt ja vor annahme vom kunden ja auch aber keine willenserklärung